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Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz

Archivmeldung vom 13.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Brandvorgang beim Tinkerfohlen
Brandvorgang beim Tinkerfohlen

Foto: user:Borsi112
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heute wird der aktuell vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt den durch die Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie deutlich verbesserten Schutz von Versuchstieren. "Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf aber inzwischen weitaus weniger statt mehr Tierschutz vor", stellt bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz mit großem Ärger fest. Gleich in zwei zentralen Punkten der Tierschutznovelle tritt die CDU/CSU/FDP Koalition der eigenen Ministerin vors Schienbein: Bei der Ferkelkastration und beim Schenkelbrand.

So bleibt der Schenkelbrand als alternative Kennzeichnung bei Pferden weiterhin erlaubt, obgleich er durch die obligatorische elektronische Kennzeichnung nicht mehr gerechtfertigt ist. Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wurde gleich von 2017 auf 2019 verschoben. Besonders widersinnig ist dabei aber, dass der Gesetzentwurf gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, bei der Ferkelkastration betäubende Tierarzneimittel (Narkosemittel) schon jetzt und noch dazu von Laien anwenden zu lassen. "Es ist völlig unverständlich und überflüssig, weshalb diese Freigabe so vorschnell erfolgen soll, wenn die Regelung selbst erst ab 2019 greift", meint Götz. Damit wird der Verzicht auf die blutige Kastration der rund 26 Millionen männlichen Ferkel durch alternative Methoden wie der Jungebermast in Deutschland faktisch ad acta gelegt.

Hinzu kommt, dass die Durchführung einer sachgerechten Narkose umfassende Kenntnisse der physiologischen Funktionen erfordert, die durch den Einsatz der entsprechenden Narkosemittel beeinträchtigt werden. Die Narkoserisiken können unter Umständen lebensbedrohlich sein, denn eine Narkose stellt einen komplexen Eingriff in das zentrale Nervensystem und die physiologischen Abläufe eines Tieres dar. Wegen der Tierschutzrelevanz war im Tierschutzgesetz bisher auch der Tierarztvorbehalt bei der Betäubung verankert. Deshalb darf nach Auffassung des Verbandes die Anwendung entsprechender Mittel keinesfalls Laien überlassen werden. "Nur wir Tierärzte sind durch unsere wissenschaftliche Ausbildung in der Lage, die Narkosefähigkeit eines Tieres und die Narkosetiefe sachverständig zu prüfen", erklärt der bpt-Präsident. Überdies müssen Narkosemittel besonders strengen Anwendungsbestimmungen unterliegen, da von ihnen erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen und Suchtgefahren für den Mensch ausgehen. Neben einigen anderen Medikamenten ist Ketamin, das bekanntermaßen als Designerdroge weit verbreitet und heiß gehandelt wird, ein bekanntes Beispiel dafür. "Klar ist, dass eine lückenlose Überwachung des Verbleibs der Narkosemittel nicht möglich ist, weil die erforderlichen Abgabemengen für die Durchführung der Ferkelkastration vom Landwirt nicht exakt beziffert werden können", erläutert Hans-Joachim Götz und verweist dabei auf das Risiko des Missbrauchs von Restmengen, deren Verwendung nicht kontrolliert werden kann.

Der bpt appelliert deshalb an Bundestag und Bundesrat, bei der vorgesehenen Änderung des Tierschutzgesetzes auf die vom bayerischen Bauernverband initiierte Freigabe von Narkosemitteln zur Durchführung der Ferkelkastration durch Landwirte zu verzichten. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wurde bereits vom bpt gebeten, sich der Sache anzunehmen.

Quelle: Bundesverb. Prakt. Tierärzte e.V. (ots)

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