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Tierversuchszahlen 2011 erneut gestiegen – auf fast 3 Millionen Tiere

Archivmeldung vom 16.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Von 2010 auf 2011 stiegen die Versuchstierzahlen um gut 55.000 auf insgesamt 2.911.705 Tiere an. Wie aus der jetzt veröffentlichten Bundesstatistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht, ist der Anteil der Mäuse in 2011 gegenüber dem Vorjahr um rund 73.000 auf 2.036.606 Tiere angestiegen. Die Maus bleibt damit das am häufigsten verwendete Versuchstier, danach folgen Ratte (403.490), Fisch (199.758) und Kaninchen (87.700) und Schwein (15.633).

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert diese Entwicklung. Denn die Trends der letzten Jahre haben sich fortgesetzt: steigende Zahlen bei gentechnisch veränderten Mäusen (2010: 703.968; 2011: 708.861) und Tiertötungen zur Organentnahme (2010: 778.276; 2011: 838.003). Auch die Grundlagenforschung setze weiterhin auf Tierexperimente (2010: 990.909; 2011: 1.017.935) statt tierversuchsfreie Methoden zu entwickeln. Bei den Giftigkeitsprüfungen sind 2011 vermehrt Fische und Wachteln zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Substanzen eingesetzt worden, so dass auch hier die Zahlen gegenüber dem Vorjahr um gut 800 auf 174.656 Tiere angestiegen sind. Bei Affen, Hunden, Katzen sind die Zahlen geringfügig gesunken. Daraus sei laut Bundesverband jedoch kein signifikanter Rückgang abzuleiten.

„Wir werfen der Bundesregierung vor, dass sie bis heute kein Konzept zur Förderung der tierversuchsfreien Forschung verfolgt. Das ist ein Armutszeugnis! Denn die neue EU-Tierversuchsrichtlinie* geht da viel weiter: Sie bekennt sich zum vollständigen Ersatz der Tierversuche und verpflichtet die Mitgliedstaaten aktiv mitzuwirken“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat das inzwischen erkannt und überlegt die Einrichtung von Stiftungsprofessuren. „Wir sind gespannt, in welcher Form sie die Maßgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie umsetzen wird.“

Der Verband drängt auch auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums, das das umfangreiche Wissen zur Beurteilung von Tierversuchen insbesondere für Behörden und Wissenschaftler vorrätig hält. Durch das Bereitstellen von jüngsten Forschungsentwicklungen und kompetenten Ansprechpartnern würde das Kompetenzzentrum auch unmittelbar zur Reduktion der Tierversuche und der Verbreitung tierversuchsfreier Methoden beitragen. ZEBET, die 1989 im heutigen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtete Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, sei für diese Aufgabe personell völlig unzureichend ausgestattet. Zur Untermauerung seiner Forderung hat der Bundesverband eine Petition eingerichtet.

Petition: www.tierrechte.de/petition-kompetenzzentrum-statt-tierversuche

* Erwägungsgründe 10 und 46 der Richtlinie 2010/63/EU

Erwägungsgrund 10

Obwohl es erstrebenswert ist, den Einsatz lebender Tiere in Verfahren möglichst durch andere Methoden zu ersetzen, bei denen keine lebenden Tiere verwendet werden, ist der Einsatz lebender Tiere weiterhin notwendig, um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen. Diese Richtlinie stellt jedoch einen wichtigen Schritt zur Erreichung des letztendlichen Ziels dar, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist. Zu diesem Zweck zielt diese Richtlinie darauf ab, die Weiterentwicklung alternativer Ansätze zu erleichtern und zu fördern. Diese Richtlinie zielt auch darauf ab, für Tiere, die in Verfahren weiterhin verwendet werden müssen, ein möglichst hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Richtlinie sollte im Lichte der Fortschritte in der Wissenschaft und beim Tierschutz regelmäßig überprüft werden.

Erwägungsgrund 46

Die Verfügbarkeit alternativer Methoden ist in hohem Maße von den Fortschritten der Forschung in der Entwicklung von Alternativen abhängig. Die Rahmenprogramme der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung haben zunehmend Mittel für Projekte zur Verfügung gestellt, die darauf abzielen, die Verwendung von Tieren in Verfahren zu vermeiden, zu vermindern und zu verbessern. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten durch Forschung und andere Mittel zur Entwicklung und Validierung alternativer Ansätze beitragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung und Industrie in der Union zu steigern und die Verwendung von Tieren in Verfahren zu vermeiden, zu vermindern und zu verbessern.

Richtlinie: www.tierschutzwatch.de

Quelle: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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