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Leipziger Zoo stoppt Tiermord

Archivmeldung vom 25.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Muntjaks
Muntjaks

Foto: Rushenb
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fast hätten die vier chinesischen Kleinhirsche im Leipziger Zoo dran glauben müssen: sie waren schon für eine Schlachtung und die „artgerechte Fütterung der Raubtiere“ vorgesehen. Nun werden die Tiere doch nicht geschlachtet: Der Vorgang wurde gestoppt, nun wird nach Alternativen gesucht. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "Im Leipziger Zoo gibt es vier chinesische Kleinhirsche, die kein schönes Schicksal erwartete: Sie waren vom Zoo für die Schlachtung vorgesehen. Als Begründung für die Schlachtung wurde in der öffentlichen Bekanntgabe des Zoos eine EU-Verordnung genannt, die die Tötung solcher Tiere vorschreibt, aber eine Abgabe der Tiere unmöglich macht. Doch schon kurz nach der Bekanntgabe des Zoos meldete sich die Europäische Kommission und erhob Einspruch. Entgegen der Behauptung des Zoos dürften die Tiere durchaus abgegeben werden und es gebe eine Übergangsfrist dafür bis zum 2. August 2017.

Bis dahin hat der Zoo Zeit, einen sinnvolleren Weg zu finden, sich von den Tieren zu trennen. Da es sich bei den vier Tieren um ein noch nicht zuchtreifes Männchen und drei erwachsene Weibchen handelt, würden diese im Zoo ohnehin nur einsam sterben. Es bietet sich also eine Rückführung in einen Lebensraum mit Artgenossen an.

Getötet werden sollten die Kleinhirsche, weil es sich bei ihnen um eine invasive Art handelt, die sich in der freien Natur rasend vermehren und dadurch heimische Arten verdrängen kann. Damit es zu keinen Plagen durch neu hinzugekommene Arten wie die Kaninchenplage in Australien kommt, gibt es Regelungen, die die Einführung solcher Arten streng verbieten. Eine davon ist die EU-Verordnung 1132/2014, auf die sich der Zoo gestützt hatte."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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