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EuGH: Preisbindung für Rezept-Medikamente rechtswidrig

Archivmeldung vom 19.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Unionsrecht. Die betreffende Regelung stelle eine "nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs" dar, heißt es in dem Urteil am Mittwoch.

"Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich nämlich auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus, sodass der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse."

Der Versandhandel stelle für ausländische Apotheken "ein wichtigeres beziehungsweise eventuell sogar das einzige Mittel" dar, "um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten". Außerdem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein "wichtigerer Wettbewerbsfaktor" sein als für traditionelle Apotheken, so der EuGH weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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