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EU-Gesundheitskommissar: Entschädigungen bei Behandlungsfehlern erleichtern

Archivmeldung vom 11.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tonio Borg
Tonio Borg

Foto: Herzi Pinki
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hat gefordert, die Zahlung von Entschädigungen bei medizinischen Behandlungsfehlern künftig zu erleichtern. "Es wäre wichtig, dass jeder Bürger wirksame Rechtsmittel gegen Behandlungsfehler einlegen kann und Entschädigungen bei Nachweis eines Behandlungsfehlers auch sicher gestellt sind", sagte Borg der "Welt".

Der Kommissar aus Malta erklärte, die Patienten dürften nicht unter Bürokratie und mangelnden Patientenrechten leiden. "Man sollte die Rechte der Patienten in Europa generell stärken: Wer nachweislich Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, sollte auch unbürokratisch seine Rechte durchsetzen", so Borg. Medizinische Behandlungsfehler sollten ernst genommen werden. "Es ist eine dringende Aufgabe der Mitgliedsländer, diese Fehlerraten zu reduzieren".

Die Bundesregierung hat mit der Einführung des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 die Rechte von Patienten erstmals gesetzlich festgeschrieben. So müssen beispielsweise Krankenkassen den Patienten bei Behandlungsfehlern kostenlos Unterstützung anbieten. Die Beweislast bei Behandlungsfehlern liegt aber grundsätzlich beim Patienten. Der Patient muss also nachweisen, dass bestimmte Komplikationen oder Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch einen Behandlungsfehler entstanden sind. In der Praxis führt dies nach Angaben von Experten häufig dazu, dass Patienten in Deutschland ihre Rechte nur schwer durchsetzen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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