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Neue zahnärztliche Approbationsordnung verabschiedet: Ausbildung für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 endlich modernisiert

Archivmeldung vom 08.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zahnarzt um 1956: Zwischenzeitlich wurde der Zahnarztpraxis in Deutschland jedwede Wissenschaftlichkeit aberkannt.
Zahnarzt um 1956: Zwischenzeitlich wurde der Zahnarztpraxis in Deutschland jedwede Wissenschaftlichkeit aberkannt.

Foto: Department of Foreign Affairs and Trade website – www.dfat.gov.au
Lizenz: CC BY 3.0 au
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nun endlich modernisiert wird. Der Bundesrat hat der seit 2017 vorliegenden Novelle nach langem Ringen zugestimmt.

"Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und längst überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen", so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.

"1955 war der Praxisalltag ein ganz anderer, zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage für die Jetztzeit auszubilden. Letztendlich erwarten das auch die Patienten - und zwar zu Recht! Wir danken Bayern und den weiteren beteiligten Bundesländern, die die Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben", so Engel.

Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

Hintergrund:

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist inzwischen 64 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin am 02. August 2017 einen Kabinettsentwurf zur "Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung" vorgelegt. Diese musste vom Bundesrat befürwortet werden.

Quelle: Bundeszahnärztekammer (ots)

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