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Ein Jahr lebensmittelklarheit.de: foodwatch veröffentlicht 15-Punkte-Plan gegen Etikettenschwindel

Archivmeldung vom 16.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Entweder steckt nicht drin, was drauf steht – oder es steht nicht drauf, was drin ist. Etikettenschwindel und irreführende Werbeaussagen sind für Verbraucher ein Ärgernis. Grafik: foodwatch
Entweder steckt nicht drin, was drauf steht – oder es steht nicht drauf, was drin ist. Etikettenschwindel und irreführende Werbeaussagen sind für Verbraucher ein Ärgernis. Grafik: foodwatch

Ein Jahr nach dem Start des Internetportals lebensmittelklarheit.de hat die Verbraucherorganisation foodwatch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, gesetzliche Änderungen zum Schutz vor Etikettenschwindel durchzusetzen. foodwatch legte dazu den "15-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelklarheit" vor, mit dem die häufigsten Fälle von Verbrauchertäuschung verhindert werden könnten.

"Nach einem Jahr des Informierens ist jetzt der Zeitpunkt des Handelns gekommen: Frau Aigner muss die Erfahrungen des Portals in konkrete Politik ummünzen, um die Verbraucher vor Irreführung zu schützen", forderte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. "Es reicht nicht, eine freiwillige Selbstverpflichtung oder noch weitere freiwillige Siegel einzuführen, die nur mehr Verwirrung stiften würden - erforderlich sind gesetzliche Vorgaben, welche Informationen in welcher Form die Lebensmittelhersteller ihren Kunden geben müssen."

In vielen für die Kaufentscheidung zentralen Fragen ist keine oder nur eine unzureichende Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen vorgegeben. Angaben zur Tierhaltung müssen die Hersteller überhaupt keine machen, auch die Verwendung von geringen Mengen Alkohol können sie selbst in Kinderprodukten verschleiern. Trotz werblicher Hervorhebung des regionalen Ursprungs müssen keine Informationen über die Herkunft der Produkte gemacht werden. Der Einsatz von Gentechnik muss zwar bei pflanzlichen Zutaten genannt werden, nicht jedoch bei der Verwendung gentechnisch veränderter Futtermittel. Zudem wurde EU-weit gerade eine Mindest-Schriftgröße von winzigen 0,9 bis 1,2 Millimeter festgelegt, so dass viele Verbraucher Mühe haben werden, die wenigen vorgegebenen Informationen überhaupt zu entziffern.

"Die alltäglichen Täuschungen, die heute völlig legal sind, müssen morgen verboten sein. Wenn Frau Aigner es ernst meint mit mehr Lebensmittelklarheit, muss sie die eklatanten Gesetzeslücken schließen und lesbare, verständliche Angaben für die wichtigsten Produktmerkmale vorgeben", so Thilo Bode.

foodwatch forderte die Ministerin auf, den 15-Punkte-Plan auf nationaler wie europäischer Ebene durchzusetzen. Dieser enthält sowohl Kennzeichnungsvorgaben oder Regeln für lesbare Mindestschriftgrößen und Mindest-Füllmengen für Verpackungen als auch grundsätzliche Normen - etwa den gesetzlichen Vorrang von Information vor Werbung oder ein Klagerecht für Verbraucherverbände zur Überprüfung von Lebensmittelgesetzen.

Im 15-Punkte-Plan fordert foodwatch (Kurzform):

  1. den gesetzlichen Vorrang von Information vor Werbung
  2. eine lesbare Mindestschriftgröße
  3. realistische Produkt-Abbildungen
  4. verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
  5. eine umfassende Herkunftskennzeichnung
  6. klare Nährwertangaben
  7. eine verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
  8. Transparenz über die Verwendung tierischer Zutaten und die Form der Tierhaltung
  9. eine lückenlose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere
  10. Transparenz über die Herstellungsweise
  11. die Kennzeichnung herstellungsbedingter Alkoholgehalte
  12. Mindest-Füllmengen für Verpackungen
  13. ein Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
  14. ein Verbot von Gesundheitsversprechen
  15. eine Ausweitung der Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände

Quelle: foodwatch e.V. (ots)

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