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ZDF-Magazin "WISO": McDonald's und Burger King verstoßen gegen Wettbewerbsrecht

Archivmeldung vom 17.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein Hamburger (auch kurz Burger) ist ein Weichbrötchen mit verschiedenen Belägen, das meistens als warmes Schnell- oder Fertiggericht verkauft wird.
Ein Hamburger (auch kurz Burger) ist ein Weichbrötchen mit verschiedenen Belägen, das meistens als warmes Schnell- oder Fertiggericht verkauft wird.

Foto: Ericd
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

McDonald's und Burger King verstoßen mit ihrer Werbung im Internet gegen das Wettbewerbsrecht. Das ergeben Recherchen des ZDF-Verbraucher-Magazins "WISO". Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hat auf Basis dieser Recherchen McDonald's und Burger King deshalb zur Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert. Das zeigt "WISO" am Montag, 17. Dezember 2012, 19.25 Uhr.

Die Verbraucherschützer bemängeln bei beiden Restaurantketten Angaben in Zutatenlisten im Internet, zum Beispiel bei den "Chicken McNuggets" von McDonald's und beim "Cheeseburger" von Burger King. In beiden Fällen seien die Inhaltsangaben auf den Internetseiten unvollständig. Zutaten wie Stabilisatoren, Anti-Klumpmittel, Backtriebmittel und weitere künstliche Zusätze würden verschwiegen. Die Werbung sei somit irreführend und werde deshalb abgemahnt.

Die Verbraucherschützer mahnen außerdem Aussagen bei den Fastfood-Ketten ab, wonach ihre Burger aus reinem Rindfleisch bestehen und keine Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker oder Bindemittel enthalten. Der vzbv wertet die Versprechen als "unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten", weil diese Zusätze laut der Vorgaben des Lebensmittelbuchs überhaupt nicht zulässig seien.

McDonald's drückt in einer Stellungnahme gegenüber "WISO" sein Bedauern aus, falls es durch die Werbeaussagen "zu Missverständnissen oder Irritation auf Seiten der Verbraucher gekommen sein sollte". Alle Produktinformationen im Internet würden überprüft. Burger King hingegen räumt lediglich bei einer Produktinformation einen Fehler ein und hält die Abmahnungen ansonsten für unbegründet.

Quelle: ZDF (ots)

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