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Gentechnik: ödp fordert Selbstbestimmung der EU-Staaten über Nahrungsmittel

Archivmeldung vom 31.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Pattsituation in der EU-Agrarministerrunde, ob nationale Verbote von Genpflanzen aufgehoben werden sollen, fordert die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) die EU-Kommission auf, die Selbstbestimmung der Nationalstaaten über die Nahrungsmittel zu respektieren.

Dazu Ulrich Brehme, Gentechnik-Experte der ödp: „Der Schutz der Verbraucher vor Gentechnik muss im Mittelpunkt der Entscheidungen der Europäischen Union stehen. Leider wird aber wirtschaftlichen Interessen höchste Priorität eingeräumt.“ Der ödp-Politiker erinnert daran, dass laut diverser Umfragen rund 80 Prozent der EU-Bürger Gentechnik in der Nahrung ablehnen. „Selbst wenn die EU in größerem Umfang Gentechnik in Lebensmitteln zulassen würde, würden die Bauern darauf sitzen bleiben.“

Der Hintergrund der aktuellen Diskussion in der EU über nationale Verbote von Genpflanzen ist eine Klage einiger nicht-europäischer Staaten vor der Welthandels-Organisation (WTO). Der Vorwurf, mit nationalen Gentechnik-Verboten den freien Warenverkehr in Europa zu behindern, wurde von der Welthandelsorganisation (WTO) übernommen. Um Strafzölle der WTO zu vermeiden, will die Europäische Kommission gegen den Willen der EU-Bürger die nationalen Verbote kippen.

Ulrich Brehme: „Die WTO ist eine Konkurrenzorganisation zur UNO, die versucht, die WSK-Menschenrechte der UNO und das internationalen Biosafety-Abkommen zu übergehen. Das Biosafety-Abkommen steht rechtlich auf der gleichen Stufe wie die WTO-Verträge. Die USA sind dem Biosafety-Abkommen nicht beigetreten. Daher behaupten sie, dass dieses Abkommen für die USA im Handel mit der EU nicht verbindlich sei, sondern nur das WTO-Recht. Da die WTO keine demokratische Institution ist, sollte das gesamte Handelssystem überdacht werden.“

Der Gentechnik-Experte erläutert weiter, dass nach dem Biosafety-Protokoll der Grundsatz gilt, dass bei gentechnisch veränderten Produkten das Vorsorgeprinzip gegenüber den Verbrauchern und der Umwelt vorgeschrieben ist. Damit sind nationale Gentechnik-Verbote durch das Völkerrecht gedeckt.

Die Ökologisch-Demokratische Partei kündigt an, dass sie weiterhin Widerstand gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel leisten will. Das wirtschaftliche Potential der Gentechnik auf dem Acker sei gering. Die Agrochemiekonzerne hätten gezielt viele Saatgutproduzenten aufgekauft, um langfristig weltweit Patentgebühren auf Saatgut über die „Terminator-Technik“ durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)


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