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EU-Kommission: Weiteres Insekt als Lebensmittel freigegeben

Archivmeldung vom 13.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Wüstenheuschrecke
Wüstenheuschrecke

Foto: Andre Hoek
Lizenz: CC BY 1.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission hat die Europäische Wanderheuschrecke als Neuartiges Lebensmittel (Novel Food) zugelassen. Das ist das zweite Insekt, das durch die Novel-Food-Verordnung freigegeben wurde. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte, zählt nur die Wanderheuschrecke, „Locusta migratoria“, zu den in der EU zugelassenen Lebensmitteln. Die Heuschrecke könne in Pulverform, getrocknet oder gefroren als Nahrungsmittel angeboten werden. Sie könne dabei als Snack oder weitere Zutat Lebensmitteln hinzugegeben werden, so die Kommission.

Einem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zufolge stellt das Insekt „kein Risiko für die menschliche Gesundheit“ dar. Die Kommission hat bekräftigt, dass Neuartige Lebensmittel nur dann zugelassen werden können, wenn sie für die Menschen nicht gefährlich sind.

Dass man Insekten als alternative Proteinquelle nutze, sei nicht neu, so die Europäische Kommission. Insekten würden regelmäßig in vielen Teilen der Welt gegessen. Selbst die Kommission hat bereits ein Insekt (die Larve des Mehlkäfers) im Rahmen der Novel-Food-Verordnung zugelassen. Zudem wird erwartet, dass dies künftig auch für weitere Insekten kommen könnte. So gibt es etwa neun Insekten, für die es Bewerbungen um Zulassung gibt.

Zum Begriff „Novel Food“ („neuartige Lebensmittel“) zählen die Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht weit verbreitet waren. Die Novel-Food-Verordnung trat am 15. Mai 1997 in Kraft. Damit ein neuartiges Lebensmittel auf dem Unionsmarkt eingeführt werden kann, ist demnach eine Zulassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erforderlich.

Zu neuartigen Lebensmitteln gehören beispielsweise exotische Samen oder Früchte wie Chia-Samen, Noni- und Baobab-Früchte, Mikroalgen wie Spirulina sowie Insektenprodukte."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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