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BGH weist Klage gegen Werbeblocker ab

Archivmeldung vom 19.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Werbeblocker AdBlock Plus ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. Das Angebot verstoße nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, urteilte der I. Zivilsenat am Donnerstag (I ZR 154/16). Geklagt hatte der Axel-Springer-Verlag.

Der Einsatz des Programms liege "in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer", so die Richter. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots der Klägerin sei nicht unlauter. Das Programm unterlaufe auch keine gegen Werbeblocker gerichteten Schutzvorkehrungen des Internetangebots der Klägerin.

"Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift", heißt es in der Urteilsbegründung. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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