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Vertragsentwurf zur Internetzensur – BKA-Sperrliste soll geheim bleiben

Archivmeldung vom 14.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht den Vertragsentwurf, den das BKA mit den Internet-Service-Providern (ISPs) schließen möchte.

Die ursprünglich von Familienministerin von der Leyen vorgeschlagene Ausblendung bzw. Sperrung von Webseiten soll durch einen Vertrag zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Internet-Service-Providern (ISPs) als Zugangsanbieter zum Internet durchgeführt werden. Der dem CCC zugespielte Vertrag, der den ISPs bereits unterschriftsreif zugestellt wurde, verpflichtet die ISPs, ihren Kunden den Zugang zu einer geheimen und somit nicht rechtsmittelfähigen Liste von Domains zu verwehren.

Der Vertragsentwurf verpflichtet die ISPs, die nur werktags vom BKA übermittelten Zensurlisten geheimzuhalten. Somit sieht sich der CCC in seinen Befürchtungen bestätigt, dass Frau von der Leyen zusammen mit Innenminister Schäuble und dem BKA eine Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage einzuführen versucht.

"Der hier vorliegende Versuch des Bundesinnenministers, eine ´freiwillige´ Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist ungeheuerlich. Flankiert durch die Bundesfamilienministerin von der Leyen wird hier das Thema Kinderpornographie instrumentalisiert, um eine Zensurautomatik für Internetseiten einzuführen. Mit dem vorliegenden Vertragsentwurf wird nicht nur deutlich, dass das Bundesinnenministerium offenbar überhaupt kein Interesse an einer Strafverfolgung gegen die Täter hat, sondern eine geheime Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten plant", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Technisch soll die "Erschwerung des Zugangs" durch die Umsetzung der Sperrlisten des BKA durch die ISPs vollzogen werden. Die betroffenen Domains, bei denen das BKA festgestellt hat, dass diese kinderpornographische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten oder den Zugang hierzu vermitteln, sollen innerhalb von sechs Stunden durch die ISPs gesperrt werden. Warum das BKA nicht sofort durch polizeiliche Ermittlungsarbeit gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber derartiger Materialien vorgeht, bleibt völlig unklar. Der CCC sieht dadurch bestätigt, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornographie und der Schutz der Kinder, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur im Vordergrund stehen.

"Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Die offensichtlich verfassungswidrige Planung soll dabei nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern durch zivilrechtliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ISPs durchgeführt werden. Diese Art der Umsetzung durch eine Änderung der AGB eröffnet immerhin frustrierten Kunden ein Sonderkündigungsrecht und somit den Wechsel zu einem zensurfreien ISP.

Die im Vertrag scheinbar datenschutzrechtlich unbedenklich gehaltene Regelung, dass die ISPs das BKA lediglich über die Anzahl der Zugriffe auf die jeweils gesperrten Seiten informieren sollen, nicht aber über Personen, die einen Zugriffsversuch durchgeführt haben, sind zudem im Kontext der Vorratsdatenspeicherung (VDS) längst unterminiert.

Quelle: CCC

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