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Richterbund hält NetzDG für unzureichend

Archivmeldung vom 25.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur / Geschloßen / Kriminell / Illegal
Zensur / Geschloßen / Kriminell / Illegal

Bild: Maik Schwertle / pixelio.de

Twitter, Facebook und andere soziale Netzwerke kooperieren dem Deutschen Richterbund (DRB) zufolge weiterhin wenig mit den Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Hass im Internet. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Die Erwartung, durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnten Straftaten wie Volksverhetzung und Beleidigung besser verfolgt werden, hätte sich nicht erfüllt, sagte Sven Rebehn, Geschäftsführer des DRB. "Die mit dem Gesetz eingeführten Auskunftsstellen der Netzwerke im Inland geben die Bestandsdaten der Nutzer wie Name oder Mail-Adresse bei einem Verdacht auf Straftaten meist nicht heraus", kritisiert Rebehn. So bescheide Facebook Strafverfolgern regelmäßig, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei. Das sei wegen der dortigen Rechtslage aber oft aussichtslos. Rebehn fordert eine "gesetzliche Pflicht der Netzwerke, Bestandsdaten eines Nutzers bei Verdacht auf Straftaten herauszugeben, so wie es sie für Telekommunikationsanbieter bereits gibt". Das "NetzDG" trat im Herbst 2017 in Kraft. Es soll der Justiz ermöglichen, besser gegen Hetze im Netz vorzugehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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