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Nürnberger Prozesse: Chefankläger ging es um Rechtsstaatlichkeit

Archivmeldung vom 20.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ging es bei den Nürnberger Prozeßen um Gerechtigkeit? (Symbolbild)
Ging es bei den Nürnberger Prozeßen um Gerechtigkeit? (Symbolbild)

Foto: Deutsche Fotothek‎
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aus Anlass des 75. Jahrestages des Beginns der Nürnberger Prozesse sagte Benjamin Ferencz, der ehemalige Chefankläger im sogenannten Einsatzgruppenprozess gegen SS-Führer, er habe sich gefragt, "wie bei 22 Angeklagten überhaupt Gerechtigkeit walten kann".

"Ich beschloss dann, dass es nicht um perfekte Gerechtigkeit gehen kann, sondern dass es um Rechtsstaatlichkeit gehen muss", sagte Ferencz in den "ARD-Tagesthemen".

Im Prozess ging es um sogenannte SS-Einsatzgruppen, die in der Sowjetunion mehr als eine Millionen Menschen grausam ermordeten. Ferencz war im 2. Weltkrieg US-Soldat und als US-Ermittler in verschiedenen deutschen Konzentrationslagern. Der heute 100 Jahre alte Ferencz erinnerte sich, er habe damals "immer noch die Leichen gesehen, die dort auf dem Boden gelegen hatten. Die Krematorien, die noch liefen. Die toten Körper, die aufeinandergestapelt waren wie Brennholz." Es ging dem einstigen Chefankläger "weder um Rache noch um Vergeltung. Es ging um ein Anrufen des Rechts durch die Menschlichkeit. Es ging mir darum, die gesamte Menschheit mit den Mitteln der Justiz zu schützen."

Ferencz hat sich später auch für die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofes engagiert. Und sagte über den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, "jedes Mal, wenn man jemanden für ein Verbrechen ins Gefängnis steckt, hat das eine abschreckende Wirkung auf andere, die vielleicht versucht sind, ähnliche Verbrechen zu begehen." Zum Vorwurf, nur wenige seien in Den Haag verurteilt worden, sagte er "man kann die Bedeutung und Wirkung des Gerichtshofs nicht an der geringen Anzahl der Fälle bemessen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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