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Corona-Demonstrant gewinnt Beschwerde: Polizei hat rechtswidrig gehandelt

Archivmeldung vom 27.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bildmontage WB: Wochenblick; Freepik / Eigenes Werk
Bild: Bildmontage WB: Wochenblick; Freepik / Eigenes Werk

Ist Österreich überhaupt noch ein Rechtsstaat? Viele Entscheidungen der letzten beiden Jahre lassen hier Zweifel aufkommen. Umso wichtiger sind dann Entscheidungen und Urteile, die zeigen, dass es immer noch unparteiische und unabhängige Richter gibt. Ein solches Urteil wurde aktuell in Linz gefällt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Der Corona-Demonstrant Lukas Kolar legte gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Dr. Pfeil eine Maßnahmenbeschwerde gegen seine Festnahme ein. Er bekam Recht. Die Polizei hat rechtswidrig gehandelt.

Gemeinsam mit seinem Anwalt Dr. Pfeil hat Lukas Kolar einen Etappensieg, wie er ihn bezeichnet, erreicht. Als Teilnehmer der letzten Silvesterdemo in Linz wollte der Linzer eigentlich für die Grund- und Freiheitsrechte auf die Straße gehen. Dass er festgenommen wird, damit hatte er nicht gerechnet. Der 36-Jährige: „Man kann mich wirklich als Friedensaktivist bezeichnen. Ich will in Frieden und Freiheit leben und lehne Gewalt ab. Bei früheren Demonstrationen hat es eine gute Gesprächsbasis mit der Polizei gegeben, das hat ein Polizist auch so gesagt.“ Kolar bezweifelte die Rechtmäßigkeit seiner Festnahme. Man brauche, sagt der Linzer, die Sicherheit, selbst nichts Falsches gemacht zu haben, Beweisvideos und einen guten Anwalt. Dieser Anwalt ist in diesem Fall der engagierte Jurist Dr. Martin Pfeil aus Steyr. Am Silvesterabend sei Kolar gemeinsam mit anderen Demo-Teilnehmern durch die Linzer Innenstadt gezogen und habe dabei auch mehrere Amtshandlungen der Polizei miterlebt.

Nicht schweigend danebenstehen

Bei einem Vorfall sei ein Mann von Polizisten gegen eine Wand gedrückt worden. Lukas Kolar habe durch sein Megafon die anderen Demo-Teilnehmer zur Besonnenheit aufgerufen, sagt er: „Ich wollte auf die anderen deeskalierend einwirken. Ich habe immer wieder gesagt, dass alle ruhig bleiben sollen.“ Etwa zweieinhalb Stunden später, kurz nach Mitternacht, sei der Linzer gemeinsam mit anderen Menschen am Linzer Hauptplatz gewesen. Als Kolar sah, dass sich immer mehr Polizisten zwischen die Menschen drängten, habe er sein Megafon erneut ausgepackt, schildert er: „Ich wollte den Polizisten ins Gewissen reden. Ich habe sie auf die Remonstrationspflicht aufmerksam gemacht. Plötzlich kam der Einsatzleiter zu mir und drohte mir die Festnahme an, sollte ich weitersprechen.“ Er habe sich entschieden, die umstehenden Menschen darüber zu informieren: „Ich habe durchs Megafon gesagt, dass mir soeben die Festnahme angedroht wurde. Danach senkte ich mein Megafon. Ich stand ganz ruhig da. Nach etwa einer halben Minute erfolgte der Zugriff durch mehrere Polizisten.“ Unter Anwendung von Körpergewalt sei dann die Festnahme erfolgt. Verletzungen, die durch einen Arzt und im Krankenhaus dokumentiert wurden, seien Gegenstand noch laufender Verfahren.

Der Polizei ein Dorn im Auge

Für Dr. Pfeil ist der eigentliche Festnahmegrund seines Mandanten sehr spannend. Offenbar sei sein Mandant im Fokus der Polizisten und Behördenvertreter gestanden. Denn, so Dr. Pfeil: „Beim Verfahren vor Gericht hat der oberste Behördenvertreter ausgesagt, dass mein Mandant bei einer anderen Amtshandlung um 22:00 Uhr abends durch sein Megafon die Teilnehmer dazu aufrief, friedlich zu bleiben, das sei ihm ganz wichtig gewesen.“ Und zitiert Dr. Pfeil weiter aus dem Protokoll: „Gleichzeitig stellte er die Frage in die Runde, ob das Verhalten der Beamten nicht rechtswidrig oder unsolidarisch sei. Somit stellte er die Amtshandlung infrage.“ Gemeinsam mit dem Einsatzleiter vor Ort habe der Behördenvertreter bereits zweieinhalb Stunden vor der eigentlichen Festnahme beschlossen, Kolar festzunehmen, wenn er nochmals so etwas mache. Das zeige, wie Teile der Polizei denken, sagt Dr. Pfeil: „Friedliche Demonstranten, die nämlich unstrittigerweise sagen, es müsse alles friedlich sein, werden trotzdem festgenommen, weil sie der Polizei ein Dorn im Auge sind. Dagegen soll und kann man sich wehren – mit eben einer solchen Maßnahmenbeschwerde.“

Videos zu eigenen Beweiszwecken

Die Maßnahmenbeschwerde stehe zur Verfügung, um den Akt einer unmittelbaren Befehls- oder Zwangsgewalt – hier die Festnahme – durch einen Polizisten für rechtswidrig erklären zu lassen. „Würde dieses Rechtsmittel nicht zur Verfügung stehen, könnte die Polizei tatsächlich schalten und walten, wie sie möchte“, sagt Dr. Pfeil. „Im konkreten Fall hat ein Demonstrant, mein Mandant, friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht – dennoch wurde er von der Polizei festgenommen. So etwas kann man nicht einfach auf sich beruhen lassen. Deswegen bin ich froh, gemeinsam mit Herrn Kolar diesen Weg gegangen zu sein.“

Dass diese nun vom Gericht positiv erledigt worden sei, zeige, dass der Rechtsstaat funktioniere. Gerade mit dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich habe Dr. Pfeil sehr gute Erfahrungen gemacht. Er habe durchwegs den Eindruck gewonnen, dass die dort tätigen Richter den Sachverhalt wirklich genau prüfen, ob das Verhalten der Polizei richtig gewesen sei oder nicht. Schwierig sei es natürlich, wenn Aussage gegen Aussage stehe. Könne man das polizeiliche Verhalten aber durch Videos belegen, sei die jeweilige Amtshandlung gut nachvollziehbar. „Sollte man in solch eine Lage kommen, kann ich nur empfehlen, Videos aufzunehmen, also zu dokumentieren. Zu eigenen Beweiszwecken dürfen immer Videos angefertigt werden. Man darf jede Amtshandlung filmen. Mit der Veröffentlichung muss man aber aufpassen, da könnte eine Klageflut auf einen einprasseln.“, erklärt der Steyrer Rechtsanwalt. „Hat man aber keine Videobeweise, hat man oft das Nachsehen gegenüber der Polizei. Denn das Gericht vertritt grundsätzlich die Ansicht, für einen Polizisten gebe es keinen Grund zu lügen.“

Der Polizei Grenzen aufzeigen

Für den Anwalt ist es nicht die erste gewonnene Maßnahmenbeschwerde, erzählt er: „Besonders ein Fall aus Steyr sorgte vor einem Jahr für große mediale Aufmerksamkeit. Da wurde ein friedlicher Corona-Spaziergänger mit vehementer Gewalt festgenommen (Anm. d. Red.: Wochenblick berichtete über den Vorfall). Er wurde aufgefordert, seinen Ausweis vorzuzeigen, was er auch tat. Weil er ihn aber nicht aus der Hand gab, wurde er festgenommen und sogar verletzt. Auch da legte ich mit meinem Mandanten eine Maßnahmenbeschwerde ein.“ Es würden keineswegs alle Polizisten so agieren.

Aber: es gebe immer wieder vereinzelt Polizisten, die übereifrig seien oder möglicherweise nicht genau wüssten, wie sie zu handeln hätten. Gerade in der jetzigen Zeit, führt Dr. Pfeil aus, wo man ohnehin um den Rechtsstaat durchaus zu kämpfen hätte, sollten sich betroffene Bürger unbedingt an einen Juristen wenden: „Gerade wo wir schauen müssen, dass der Rechtsstaat als solcher bestehen bleibt, ist es nötig, der Polizei, wenn sie rechtswidrig handelt, ihre Grenzen aufzuzeigen, damit das nicht ein gängiges Muster wird. Und wir alle uns, die sich hier im Land als friedliche Bürger bewegen und weiterhin auch sicher bewegen können und nicht vor derartigen Amtshandlungen oder gar Festnahmen fürchten müssen.“

Quelle: Wochenblick

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