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Baden-Württemberg: Legale Versammlungen trotz Versammlungsverbot?

Archivmeldung vom 25.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de / Monkey Business - adobestock
Bild: Impfkritik.de / Monkey Business - adobestock

"Die Corona-Maßnahmen sollen eine gefährliche Epidemie eindämmen, stellen jedoch gleichzeitig für viele Menschen enorme finanzielle, soziale und psychische Belastungen dar. In der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sind deshalb auch Versammlungen der "sozialen Fürsorge" vom allgemeinen Versammlungsverbot ausgenommen." Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf der Seite "Impfkritik.de".

Tolzin weiter: "

Entlastung eines überforderten Gesundheitssystems

Jeden Tag erreicht mich über die sozialen Medien und bei persönlichen Begegnungen eine Flut von Erfahrungsberichten darüber, wie sehr Familien und Einzelpersonen unter den Corona-Maßnahmen leiden. Es ist zu befürchten, dass dies letztlich den sozialen Frieden stören sowie Gesundheits- und Sozialsysteme an die Grenzen ihrer Kapazität bringen wird.

Eine Abhilfe durch die medizinischen und sozialen Dienste ist in vielen Fällen nicht zeitnah und effektiv möglich. Deshalb ist jetzt Eigeninitiative angesagt. Ich empfehle deshalb die Gründung von Selbsthilfegruppen, in denen sich Betroffene mit hohen psychischen und sozialen Belastungen treffen und austauschen können. Solche Selbsthilfegruppen können in öffentlichen, oder, wenn nicht möglich, auch in privaten Räumen stattfinden.

Der § 1a der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sieht deshalb ausdrücklich die Möglichkeit von Ansammlungen vor, die "der sozialen Fürsorge" dienen. Es könnte sich im Zweifelfalle als hilfreich erweisen, wenn ein teilnehmender Arzt, Psychologe, Sozialpädagoge oder Pfarrer die Selbsthilfegruppe offiziell leitet, z. B. wenn besorgte Nachbarn glauben, eine vermeintlich verbotene Versammlung an die Behörden melden zu müssen.

Die Leitung der Selbsthilfegruppe durch einen dieser Berufe geht jedoch aus der Corona-Verordnung nicht zwingend hervor. Wer nicht in Baden-Württemberg lebt, kann die entsprechende Verordnung seines eigenen Bundeslandes auf solche Ausnahmeregelungen prüfen.

Der Ablauf einer Selbsthilfetreffens

Seit Jahrzehnten arbeiten bundes- und weltweit anonymen Selbsthilfegruppen sehr erfolgreich. Man sitzt im Kreis und einer nach dem anderen kommt zu Wort. Wichtig ist, dass es man sich nicht gegenseitig unterbricht, korrigiert oder kritisiert, sondern erst dann auf Äußerungen anderer Teilnehmer reagiert, wenn man wieder an der Reihe ist. Dabei ist zu empfehlen, stets bei sich zu bleiben und in der Ich-Form zu sprechen.

Ich habe erst gestern an so einem Treffen teilgenommen und wir alle hatten es als sehr stärkend und unterstützend für den Alltag empfunden. Viel Erfolg beim Gründen Deiner eigenen Selbsthilfegruppe!"

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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