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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen

Archivmeldung vom 26.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.

Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, die nach derzeitiger Planung 2024 in Kraft treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995 bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann man beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen oder sich in der neu eingerichteten HKI Datenbank informieren.

Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse -in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.

Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von Feuerstätten

Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.

Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik

Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.

Quelle: Pressemitteilung HKI Industrieverband


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