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Prozeßbericht vom 6. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - Teil 2

Archivmeldung vom 18.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
König von Deutschland, Peter I
König von Deutschland, Peter I

Bild: Vice.com

Florian Steinlein schreibt auch im 2. Teil über seine subjektiven Erlebnisse, die er im Landgericht Halle beim 6. Verhandlungstag im Prozeß der Staatsanwaltschaft gegen den König von Deutschland, Peter I, gemacht hat.

Weiter schreibt er: "Einleitend möchte ich nochmals erwähnen, was in der Öffentlichkeit so oft verkündet wurde und wird. Nämlich, dass sich die BaFin um die „geschädigten Anleger“ sorgt. Inwiefern sie das tut, werden die BaFin bzw. ihre Mitarbeiter nun selbst darlegen…

Die vorsitzende Richterin befragt den Referatsleiter EVG2 zum 1. Großeinsatz im April 2013: „Nach was haben Sie gesucht?“

Nach diversen Beweisen, die den Verstoß gegen das KWG (Kreditwesengesetz) belegen, an den man glaubte. Alles andere war nicht Teil der Aufgabe. Vorsitzende: „Wenn ich durchsucht hätte, hätte ich gefragt, wo ist denn das Geld?“. Der Referatsleiter scheint kurz verdutzt zu zögern, worauf die Vorsitzende ergänzt, dass sie vorher noch nie mit der BaFin zu tun hatte. Aber „… zum Schutz der Anleger hätte ich gefragt: Wo ist der Bestand?“ Sie fügt sogleich hinzu: „Aber wie sie sagten, war das gar nicht ihre Schiene.“

Der Zeuge erwidert: Es sei auch Teil seiner Aufgabe, doch hat sie eben keine Priorität. Er wirbt um Verständnis, denn in seiner Position hat er „… mit extremen Wirtschaftskriminellen zu tun!“ Daraufhin spricht er plötzlich von „Schneeballsystemen“, die sofort abgewickelt werden müssten.

Anscheinend hält der Referatsleiter die Anlagekonzepte von Kooperationskasse (KK) bzw. Königlicher Reichsbank (KRB) für Betrug. Irritierenderweise fügt er im weiteren Verlauf hinzu: „Ich unterstelle Herrn Fitzek nicht, dass er schwer wirtschaftskriminell ist …“!

Nach diesem neuerlichen Exkurs kehrt der Referatsleiter wieder in die Nähe der eigentlichen Frage zurück. Er erklärt nahezu im Wortlaut: Es ist von großem Vorteil, dass sein Arbeitgeber nicht detailliert nachvollziehen muss, wohin genau das Geld geflossen ist! Später wiederholt er erneut: „Aufsichtsrechtlich ist nicht relevant, wie das Geld verwendet wird!“

Obwohl der BaFin-Mitarbeiter gewissen, für ihn offenbar unangenehmen, Fragen in Richtung der Überlasser immer wieder ausweicht, legt die Art und Weise seiner Aussagen nahe, dass sie ihn nicht sonderlich interessieren. Dies hat die vorsitzende Richterin offenbar ähnlich festgestellt, da sie später erneut nachfragt. Schon ihr entrüsteter Tonfall und ihre schnelle Fragestellung zeigen mir, zu welchem Eindruck die Vorsitzende gekommen zu sein scheint: „Ging es ihnen eigentlich zu keiner Zeit darum, zu klären, wo die Gelder geblieben sind?“

Die Antwort ist: „Nein! In anderen Fällen haben wir die Möglichkeit …“

Ich weiß nicht wie die Aussage des Zeugen weitergeht. Vermutlich war ich vom Schock dieser schamlos deutlichen Aussage derart erstarrt, dass meine Schreibhand ihre Arbeit eingestellt hat…

Schon steht die nächste Frage im Raum. Das Gericht bohrt nach und will herausfinden, ob der ‚Ermittlungsbeamte‘ bzw. die BaFin im Vorfeld der Großeinsätze mal irgendwie versucht hat, das Interesse der „Anleger“ in Erfahrung zu bringen.

Auf´s Neue weicht der Zeuge einer ganz einfachen Frage aus. Er erzählt plötzlich wieder von „Schneeballsystemen“, bei denen den „Anlegern“ große „Rendite mit 5% Zinsen“ versprochen werden, wodurch diese sich dann blenden lassen würden.

Ich weiß nicht, was solche Aussagen mit dem vorliegenden Fall zu tun haben. Irgendwelche Zinsen wurden den Überlassern nie versprochen. Was will man mit solchen Aussagen bezwecken?

Erneut erweckt es den Anschein, als scheut der BaFin-Jurist klare und direkte Antworten. Stattdessen redet er lieber um den heißen Brei herum. Dabei verstrickt er sich allerdings derart in seinen Aussagen, dass nach meinem Empfinden klar und deutlich wird, dass der Wille der „Anleger“ unbedeutend ist. Entsprechend seinen bisherigen Erfahrungen mit solchen „Schneeballsystemen“, scheint er deren „Anleger“ für offenbar beschränkt geschäftsfähig, wenn nicht sogar latent unzurechnungsfähig zu betrachten.

Diese Sichtweise unterstreicht der Referatsleiter auch in seiner Antwort auf die spätere Frage der Oberstaatsanwältin, die ebenfalls wissen will, ob es Kontakte zwischen „Anlegern“ und BaFin gab.

Er erinnere sich nur einmal mit einem aufgebrachten und „systemkritischen“ „Anleger“ telefoniert zu haben. Ablehnend bezeichnet er diesen als typischen „Reichsbürger“!

Als im Anschluss ein Verteidiger erneut nach den Kontaktversuchen zwischen „Anlegern“ und BaFin fragt, sagt er plötzlich aus, es hätte vielleicht „4-5 Anlegerbeschwerden“ gegeben. „Wir haben die [?Reichsbürger?] nicht angeschrieben.“ Weiter sagt er in Bezug auf das Kontaktieren der Überlasser: „Das ist für unsere Arbeit nicht erforderlich!“

Der Verteidiger hakt nach, weil er es eigentlich so verstanden hatte, dass ja gerade die „Anleger“, v.a. die ohne KÜV, geschützt werden sollten. Er fragt, ob denn der Email-Verkehr mit diesen überprüft wurde.

Der ‚Beamte‘ antwortet nahezu im Wortlaut: Die „Anleger“ haben die Situation mit den Banken kritisch gesehen und wollten deshalb eine sichere „Anlage“. Man hatte Hinweise, dass sie nicht umfassend über den Nachrang aufgeklärt worden sind, doch wurde seitens der BaFin „… nie Kontakt zu diesen [Anlegern] aufgenommen.“

An dieser Stelle erlaube ich mir eine weitere Abschweifung, denn es gilt etwas klarzustellen: Während des bisherigen Prozessverlaufes wird es immer wieder mal so dargestellt, dass die „Nachrangabrede“ etwas rechtlich derart Ungewöhnliches ist, was leicht das Auffassungs- und Begriffsvermögen eines gewöhnlichen, gesunden Menschen übersteigen könnte. Der KÜV bestand zu jederzeit lediglich aus einer DinA4-Seite! Einseitig bedruckt!

Wie umfänglich kann und muss denn eine einzige Vertragsseite erklärt werden?! Kann dies überhaupt noch infrage gestellt werden, wo doch alle angehörten Überlasser vor Gericht aussagten, dass sie die „Nachrangabrede“ vollkommen verstanden haben! Jeder Antrag auf Kontoeröffnung bei einer gewöhnlichen Bank – selbst jeder Handyvertrag – besitzt deutlich mehr Vertragsseiten. Darf man fragen, wie vollumfänglich über diese Verträge aufgeklärt wird, besonders wenn es um das Kleingedruckte geht? Von rechtlich ungewöhnlich darf auch nicht gesprochen werden.

Wie ich erfahren habe, war am 5. Verhandlungstag ein Überlasser geladen, welcher als Steuerberater arbeitet. Dabei verhilft er u.a. Demeter-Biobauern dazu, größere finanzielle Unterstützung für ihre Vorhaben zu bekommen. Gemeint wurde damit wahrscheinlich eine Art von „Crowd-Funding“. Dieser Zeuge hat deutlich klargestellt, dass die „Nachrangabrede“ in seinem Berufsfeld etwas völlig alltägliches ist!

Bei der Vielzahl der das Gesamtbild verzerrenden Winkelzüge und schamlos arroganten Aussagen – manche unterschwelliger, manche umso deutlicher – wird es zunehmend still in mir. Nahezu jede Aussage des BaFin-Mitarbeiters schockiert mich ein Stück mehr, setzt noch einen oben drauf. So sehr sich der Bafin-Mitarbeiter auch windet und versucht, gewissen direkten Fragen auszuweichen – letztlich tut er sich damit meist keinen Gefallen!

Warum er dies so macht, kann ich mir gar nicht erklären. Der Zeuge ist ausgebildeter sowie erfahrener Jurist und muss doch um die brisante Wirkung seiner Aussagen wissen! Und er muss obendrein ein fähiger Jurist sein, denn sonst hätte er wohl kaum mit Anfang 30 die Position eines Referatsleiters bei der BaFin bekommen! Nach meinem Empfinden bemüht er sich um eine positive Selbstdarstellung. Doch, an einem gewissen Punkt angelangt, scheint es mir geradezu, als ob sich eine tief in ihm verwurzelte Überheblichkeit und damit einhergehende Geringschätzung ihre Bahnen bricht…

Irgendwann im Verlauf des Tages, bin ich geradezu fassungslos! Der Grund dafür ist aber weniger, dass mir die offenbarte Sicht- und Verhaltensweise der BaFin so neu ist – schließlich habe ich ja bei der 3. Razzia so einige Dinge „live“ erleben dürfen! Nein, vielmehr erschüttert es mich, wie schamlos diese Sicht- und Verhaltensweise öffentlich ausgesprochen wird!

Auf eine Frage der Oberstaatsanwältin hin, bestätigt der Zeuge, dass er als Referatsleiter EVG2 sowohl für die Aufsicht der Einhaltung des KWG (Kreditwesengesetz) als auch des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) verantwortlich ist. Er sagt dazu: „Ja, das ist praktisch an unserer Struktur.“

Auch wird der Zeuge im weiteren Verlauf über seine Teilnahme an den Razzien befragt. Dabei sagt er, dass die Mitarbeiter der BaFin bei Durchsuchungen Gegenstände auch ohne explizite Benennung im Durchsuchungsbericht mitnehmen dürfen.

Einer der Verteidiger fragt dazu später nach, wie dies denn vor Ort ablaufe.

Zeuge: „Nehmen wir mit oder nicht entscheide ich an den Standorten wo ich bin!“

Die Oberstaatsanwältin fragt nach, weil es bei der „… letzten Maßnahme [im November 2014] zu Diebstahl und Unterschlagung gekommen sein soll.“

Zeuge: „Nein, … war eine höchst professionelle Maßnahme.“ Er erklärt seine „… persönliche Bewunderung …“ für die schnelle Bewertung und Abwicklung vor Ort.

Ufff! Ja, so kann man es natürlich auch ausdrücken!

In der Tat scheint so einiges an der Struktur der BaFin „praktisch“ zu sein. Auf eine Frage der Verteidigung, von wem denn die beschlagnahmten Daten des 1. Großeinsatzes ausgewertet wurden, antwortet der Referatsleiter: „Von mir.“ Er kenne sich ganz gut aus und: „Ich mach das lieber selber, weil sonst wäre das für ihn Hörensagen.“

Ja, so kann man es natürlich auch ausdrücken!

Der Zeuge sagt weiter, dass er die Asservate auswertete „ … danach gingen sie wieder ins Referat EVG5 zurück.“ Er verweist an seinen Kollegen. EVG5 ist das Referat des zweiten geladenen BaFin-Mitarbeiters. Dieser wird dazu später etwas ganz anderes aussagen…

Die Verteidigung will vom Referatsleiter EVG2 weiter wissen, was aus den diversen vor Ort beschlagnahmten Computern, Laptops, Speichermedien, usw. wurde, nachdem diese ausgewertet waren.

Der „Gutteil der Reservate wurde [Titel und Name des Abwicklers] … gegeben.“ Zur Verwertung versteht sich. „Der Rest [ging] an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.“

Später wird dazu noch gefragt, was aus den vor Ort kopierten digitalen Daten wurde.

„Aus der IT hatte ich letztlich nichts rechtlich Konkretes extrahieren können.“ Zudem erklärt er: „Unsere [BaFin] Mittel sind begrenzt! Kann sein, dass diese gelöscht wurden.“

Das ist wohl auch „praktisch“ an der Struktur der BaFin. Bedauerlich an dieser ganzen Geschichte ist nur, dass der vermisste Teil der angeblich fehlenden Buchhaltung höchstwahrscheinlich unter diesen Daten war – zumindest die digitale Version. Ob beim Abwickler bzw. der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau davon noch etwas auftaucht, bleibt abzuwarten …

Schriftstücke wie z.B. einen „Auswertungsbericht“ der beschlagnahmten Asservate oder ein „Übergabeprotokoll“ der Asservate an den Abwickler bzw. der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wurden vom Zeugen nicht erstellt. Die Frage nach einem Durchsuchungsbericht wird mit: „Nein, war nicht meine Aufgabe“ beantwortet. Er verweist auf seinen Kollegen, den noch kommenden zweiten BaFin-Mitarbeiter des Tages.

Der Referatsleiter bezeugt erneut, alle von der BaFin beim 1. Großeinsatz beschlagnahmten Daten und Unterlagen wurden entweder an den Abwickler oder die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau übergeben.

Der Verteidiger bohrt daraufhin nach, ob das auch wirklich alles gewesen sei oder ob vielleicht bei den „Sicherstellungslisten“ mal irgendwas durcheinander geraten oder abhanden gekommen sei.

Da der Zeuge offenbar deutliches Unverständnis zeigt, schiebt die Vorsitzende sofort nach. Sie weiß offenbar, worum es dem Anwalt geht und zitiert aus dem entsprechenden Schreiben: „… außer Kontrolle geraten …“

Der Referatsleiter antwortet, dass er für die Asservatenkammer nicht zuständig ist. Er hätte sich aber mit seinem Kollegen – und weiteren Zeugen – darüber unterhalten, welcher ihm dann gesagt hätte, dass da nie etwas weggekommen sei.

Interessanterweise antwortet dieser Kollege aber später auf die Frage nach der Asservatenkammer: „Nein, so gut sind wir [die BaFin] nicht ausgestattet.“ Asservate wandern in das jeweilige Fachreferat und verbleiben dort bis zur Weiterverwendung z.B. Abwicklung.

Wie ich im Nachhinein herausgefunden habe, wurde mit „… außer Kontrolle geraten …“ seitens der Verteidigung auf eine Anfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei der BaFin angespielt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sicherstellungslisten des 1. Großeinsatzes als mögliches Beweismittel angefordert. Als Antwort bekam man ein Schreiben, indem man darauf verwies, dass diese leider „… außer Kontrolle geraten …“ sind.

Ja, so kann man es natürlich auch ausdrücken! Interessant wäre noch zu wissen, von wem dieses Schreiben unterschrieben wurde – maschinell versteht sich!

Auch der Psychiater ist heute wieder anwesend. An diesem Punkt stellt er die einzige Frage des Verhandlungstages. Er war offenbar neugierig geworden, weil der Referatsleiter EVG2 geäußert hat, es würde Peter an „Einsichtsfähigkeit“ fehlen. Der Zeuge wiegelt sofort ab, dass er dies nicht aus rechtlicher Sicht gemeint hat.

Er schien sogleich zu wissen, worum es dem Psychiater ging…

Ich kann es mir denken …

Irgendwann nach 12:00 Uhr darf Peter den Zeugen vernehmen. Er fragt ihn nach seiner Einschätzung, wie viele „… Bitten um aufsichtsrechtliche Stellungnahme …“ er denn im Laufe der Jahre an ihn geschrieben hätte.

Peter hakt nach, dass man dadurch doch eigentlich sehen könne, dass er um Zusammenarbeit bemüht war und eine Lösung finden wollte.

Der Referatsleiter widerspricht dem sehr ausdrücklich: „Herr Fitzek hat nicht verstanden worum es geht.“ Er hätte die „Anleger“ nie wirklich über Nachrang aufgeklärt. Darüber hinaus macht der BaFin-Mitarbeiter deutlich: „Wenn er [der Referatsleiter] Herrn Fitzek sagt, dass er gewerbsmäßig tätig sei, dann hat er [der Referatsleiter] dies so festgestellt. Da kann er zurückschreiben was er will!“  Weiter: „Herr Fitzek hat nicht die Einsicht, was ein erlaubnispflichtiges Geschäft ist.“ Und es „… ist schwierig Herrn Fitzek dazu zu bringen einzusehen, dass er etwas nicht darf!“

Der Zeuge beklagt weiter nahezu im Wortlaut: Herr Fitzek glaubte ab einem bestimmten Zeitpunkt sogar seine (eigenen) Schreiben nicht mehr unterschreiben zu müssen, nur deshalb, weil er (der Referatsleiter) es auch nicht tat. Zum Thema bankenaufsichtsrechtliche Stellungnahme sagt er ebenfalls nahezu im Wortlaut: Die BaFin nimmt „keine Bitten“ entgegen, sondern prüft nur tatsächlich vorhandene Fälle.

Peter fragt den Zeugen: Sind sie „… von der sachlichen und materiellen Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen überzeugt?“ Lautstark: „Ja, sonst würde ich sie nicht machen!“

Peter beklagt, dass er als Antwort auf seine letzten Schreiben vom Referatsleiter nur noch die schriftliche Aussage bekam, dass „… egal was er [Peter] tut, es ist und bleibt Bankgeschäft!“

Der Zeuge fasst zusammen: „Herr Fitzek war hochgradig unwillig, die Anordnungen der BaFin zu befolgen!“ Das bringt den BaFin-Mitarbeiter zu dem Schluss: Peter würde den „Wunsch nach Zusammenarbeit nur vortäuschen.“ Er habe ihn die ganze Zeit angelogen.

Peter fragt den Zeugen danach, wie sich die BaFin finanziert.

„Durch Umlage!“ kam es kurz und knapp herausgeschossen. Danach irritierendes Stillschweigen.

Peter: „Das heißt: die BaFin wird von den überwachenden Banken bezahlt?“

Die Antwort auf diese im Grunde rein rhetorische Frage bleibt aus, weil sich die vorsitzende Richterin erneut dazu gezwungen sieht, Peter zu ermahnen. Er soll dem Zeugen nur Fragen zum Gegenstand des Prozesses stellen.

Ich grinse in mich hinein. Peter stellt mal wieder Fragen für das Protokoll. Spannend war dabei vor allem, wie plötzlich von allen Seiten mit dieser unangenehmen Frage umgegangen wurde.

An dieser Stelle will ich meinen Bericht von den Geschehnissen vor Gericht beenden. Zwar steht der zweite Zeuge, der Referatsleiter EVG5, noch aus, doch lässt sich dieser nicht so leicht in die Karten blicken. Von Anfang an tritt dieser Zeuge hochprofessionell auf. Die Vorsitzende beginnt damit, ihm die Standardfragen zu seiner Person zu stellen. Sie ist noch nicht mal ganz fertig mit der ersten Frage nach seinem Namen, da wird sie vom Zeugen unterbrochen. Lückenlos rattert er wie ein Maschinengewehr alle relevanten Antworten herunter und endet erst bei „… nicht verwandt und nicht verschwägert!“

Dieser Zeuge scheint kein Neuling vor Gericht – vielmehr ein erfahrener Veteran. Er wirkt sachlich kühl und zeigt einen klaren, scharfen Verstand. Während der Vernehmung hält er seine Aussagen weitestgehend kurz und klar. Zudem verstrickt er sich nicht selbst darin.

Und dennoch gibt es auch in den Aussagen dieses Referatsleiters ein Muster, welches ähnlich auffällig ist wie bei seinem Kollegen. Und dieses Muster offenbart das eigentliche Thema dieses Tages, welches zwar ständig präsent ist, aber bisher noch nicht wirklich thematisiert wurde:

Verantwortung!

Im Grunde stellt sich ständig die Frage nach dem bzw. den Verantwortlichen!

Jeder hatte seine Aufgabe und tat auch etwas. Die Verantwortung für die eigenen Handlungen und daraus resultierenden Geschehnisse wird allerdings stets großzügig abgewiesen bzw. weitergereicht.

Beispielsweise bestätigen beide Referatsleiter, dass z.B. Sicherstellungslisten beschlagnahmter Gegenstände nicht von den Verantwortlichen der Untersuchung unterschrieben werden. Der erste Zeuge spricht sogar von Unterschriften gewisser Vorgangsverantwortlicher, die noch nicht mal vor Ort anwesend sind. Ich kann es nicht mehr genau wiedergeben, aber einmal wird dies damit entschuldigt, dass diese Person zu weit weg wohnen würde. Demnach wäre es ja zu kostspielig und umständlich oder so ähnlich…

Ein Verteidiger fragt später erstaunt nahezu im Wortlaut nach: Habe ich das richtig verstanden, dass die einen Listen unterschrieben haben, aber andere vor Ort verantwortlich waren?

Referatsleiter EVG2: „Im Wesentlichen, Ja!“

Auch der Referatsleiter EVG5, welcher nach eigener Aussage zuständig für die Vor-Ort-Maßnahmen bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte ist, bestätigt dies später eindeutig: „Der Unterzeichner der Sicherstellungsverzeichnisse hat nicht zwingend etwas mit dem Standortverantwortlichen zu tun.“

Ich kann hier gar nicht gebührend wiedergeben, wie auffällig oft an diesem 6. Verhandlungstag nahezu jegliche Verantwortung irgendwie abgewiesen bzw. weitergereicht wurde. Wo man diese überall hin zu schieben pflegt, wird ein späteres Zitat noch verdeutlichen…

Meiner Meinung nach ist das kein Zufall mehr, sondern eindeutig System!

Und das bringt mich zu der entscheidenden Frage: Was für eine Art von ‚Behörde‘ ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eigentlich?

Dies frage ich mich auch, als der zweite Referatsleiter eindeutig eröffnet: Die „BaFin verwendet keine Untersuchungszeugen!“

Gemeint ist damit, dass die BaFin nicht dafür sorgen muss, dass bei der Durchsuchung von Privaträumen ein Zeuge dabei ist. So geschehen bei der 3. Razzia im November 2014, als Privaträume ohne richterlichen Beschluss und die Anwesenheit der jeweiligen Bewohner oder neutraler Zeugen durchsucht wurden.

Danach fehlten bei mir, sowie auch bei einigen anderen Bewohnern, wertvolle Privatgegenstände die nichts mit den Durchsuchungsbeschlüssen zu tun hatten und auch auf keiner Sicherstellungsliste auftauchten. Offenbar wurde damals sehr großzügig „abgewickelt“!

„… keine Untersuchungszeugen!“ Als diese Aussage in mir noch nachklingt, ergänzt dieser Zeuge im Nachsatz: Dies sogar „… in keiner Weise.“ Der Referatsleiter EVG5 erklärt weiter, dass sie Anfangs mal mit Durchsuchungszeugen gearbeitet haben. Ich habe mir seine Erklärung leider nicht ganz gemerkt, doch irgendetwas hatte mal in der Zusammenarbeit mit ihnen nicht geklappt und da wurden diese abgeschafft.

Zum Thema ‚Dokumentation des Einsatzes‘ sagt der Referatsleiter EVG5 aus, dass die BaFin ihre Untersuchungen nicht filmt, bei dieser jedoch Fotos gemacht wurden. Später ergänzt er zu diesem Thema: „Wir dokumentieren normalerweise fototechnisch nicht, weil wir sie [die Dokumentation] nicht brauchen.“ Bei der Polizei wäre dies „… anders, da diese sich rechtlich absichern muss!“

Auch dieser Punkt fällt sicherlich in die BaFin-Rubrik „praktisch“!

Die seltsame Arbeitsweise der BaFin verwundert selbst die vorsitzende Richterin, so z.B. die mangelnde Identifizierbarkeit mancher Unterschriften und das Fehlen des Namens in Druckschrift. Dabei wird bei der BaFin doch standardmäßig ‚maschinell‘ unterschrieben,

Auch die Oberstaatsanwältin zeigt sich irritiert über gewisse Formalitäten in Bezug auf die Einreichung von Unterlagen seitens der BaFin an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Diese ermittelte daraufhin wegen des vermeintlichen Betreibens unerlaubter Versicherungsgeschäfte. Im entscheidenden – maschinell mit dem Namen des Referatsleiters EVG2 versehenen – Formblatt wurde „Bitte um Aufnahme von Vorermittlungen“ angekreuzt. Darüber zeigte sich die Oberstaatsanwältin sehr verwundert, man hätte auf diesem Formblatt wohl auch die konkrete Bitte um sofortige oder schnellstmögliche Ermittlungen ankreuzen können.

Der Zeuge kann sich nicht erinnern dies so angekreuzt zu haben. Und sogleich verweist er doch tatsächlich auf die Möglichkeit, dass dies in seinem Vorzimmer unachtsam angekreuzt wurde!

Die Frage, ob es nie eine konkrete Bitte um Ermittlungen gegeben hat, wird mit: „Gab es tatsächlich nicht!“ beantwortet.

Ich frage mich erneut: Was wird hier für ein verrücktes Spiel gespielt?

Höchst irritiert bin ich auch, als im Verlauf des Tages nach und nach herauskommt, dass wohl seitens der BaFin kaum Verwertbares (Untersuchungsakten, Hinweise, eventuelle Beweismittel) an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde. So äußert die Vorsitzende ihre Verwunderung, da sie bei Gericht normalerweise gewöhnt ist, dass eine Ermittlungsakte eingängige Ermittlungsberichte von Polizei und Staatsanwaltschaft enthält.

Dies scheint bei dieser Ermittlungsakte offensichtlich nicht der Fall gewesen zu sein, aber der Referatsleiter EVG2 hatte ja bereits ausgesagt, dass er „… nur punktuelle Erkenntnisse …“ gehabt hätte. Allerdings frage ich mich dann ernsthaft, auf welcher Beweisgrundlage hier eigentlich ermittelt wird? Andererseits weiß ich natürlich: Da wo Nichts ist, kann auch Nichts sein!

Das verrückte Spiel, welches man hier zu spielen scheint, ist im traurigsten wie wahrsten Sinne: ‚Schwarzer Peter‘!

Was für eine Art von ‚Behörde‘ ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eigentlich? So wie sie sich an diesem 6. Verhandlungstag durch ihre Mitarbeiter präsentiert, scheint sie  herausragende Sonderrechte zu besitzen. Diese erinnern mich teilweise an einen despotischen Alleinherrscher – an einen Finanz-Diktator.

Wem diese Aussage zu weit geht, den frage ich: Wie würden Sie es sonst interpretieren, wenn man nach selbstgerechten Gutdünken diktieren kann was ‚Recht‘ ist oder nicht?!

„Wenn er [der Referatsleiter EVG2] Herrn Fitzek sagt, dass er gewerbsmäßig tätig sei, dann hat er [der Referatsleiter EVG2] dies so festgestellt. Da kann er zurückschreiben was er will!“ Und „… egal was er [Peter] tut, es ist und bleibt Bankgeschäft!“

Wie würden Sie es sonst interpretieren, wenn man noch nicht mal stichhaltige Beweise oder hinreichend begründeten Tatverdacht braucht?!

Ja, man muss noch nicht einmal an das Betreiben unerlaubte Geschäfte glauben!

Und wenn man aus den Daten „… nichts rechtlich Konkretes extrahieren …“ kann, dann kann es durchaus sein, dass diese Daten aufgrund der begrenzten Mittel „… gelöscht wurden.“

Andererseits muss jeder Unternehmer all seine Firmenunterlagen mehrere Jahre lang archivieren…

Wie würden Sie es sonst interpretieren, wenn man offenbar ganz leicht über Hundertschaften exekutiver Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei, von Zoll und Steuerfahndung verfügen kann?!

Diese handeln dann auch primär gemäß ihrem Befehl – ‚Tun nur ihre Pflicht!‘

Wie würden Sie es sonst interpretieren, wenn „… in keiner Weise“ Untersuchungsdokumentationen, -protokolle oder -zeugen nötig sind?!

Schließlich macht man es „… lieber selber, weil sonst wäre das Hörensagen.“

Genau, und Peter verbleibt in Untersuchungshaft wegen „Verdunkelungsgefahr“!

Wie würden Sie es sonst interpretieren, wenn man sich auch noch niemandem gegenüber rechtfertigen muss?!

Verantwortliche sind derart schwer zu finden, dass man sich geradezu fragt, ob es überhaupt welche gibt!? Möglicherweise nur im Vorzimmer …

Als Diktatur betrachte ich die Konzentration von viel Macht auf ganz wenige Menschen, welche diese dann zur Unterdrückung von ganz vielen Menschen nutzen. Diese Herrschaftsform dient nur dem Selbstzweck – nie dem Wohle der Gemeinschaft.

Eine solche Machtkonzentration nehme ich bei der BaFin deutlich wahr. Sie scheint bereits über eine eigenständige Legislative zu verfügen. Zudem kann sie eigenmächtig die Exekutive anfordern! So wie ich eine Aussage des Referatsleiters EVG5 verstanden habe, ist dieses Anfordern nur deswegen nötig, weil die BaFin keine eigenen Einsatzkräfte hat und ihre Mitarbeiter keine Freigabe zum Führen von Schusswaffen haben. Rechtlich dürften sie selbstständig handeln, bräuchten aber die Polizei etc. zum Selbstschutz.

Die un-„praktische“ Gewaltenteilung wurde anscheinend bereits teilweise abgeschafft. Glücklicherweise aber noch nicht der entscheidende Teil – die Judikative. Deswegen sollten wir alle fest darauf vertrauen – und das ist mein voller Ernst –, dass die Gerichtsbarkeit der BRD weiterhin sorgfältig arbeiten wird und zum Schluss wahres Recht sprechen wird.

Peter hofft darauf, dass dies schnell geschehen werde. Er äußerte zum Schluss der Verhandlung gegenüber der Vorsitzenden den leisen Wunsch, zu Weihnachten zuhause zu sein. Die Richterin  will nichts versprechen, betrachtet es aber auch nicht als unmöglich. Schließlich folgen bis dahin noch 9 Verhandlungstage …

Abschließend möchte ich deutlich hervorheben, dass es mir beim Schreiben meiner Erlebnisberichte niemals darum geht, irgendwelche ‚Feindbilder‘ zu erstellen oder gar zu schüren. An diesem 6. Verhandlungstag habe ich viel über die BaFin erfahren. Doch noch mehr habe ich über die Personen dahinter erfahren. Während ich die BaFin zuvor als abstrakte, systemerhaltende Institution angesehen habe, so hat sie seit diesem Tag ein menschliches Gesicht bekommen. Ich gestehe, es hat mir nicht besonders gefallen.

Dennoch verspüre ich diesen Menschen gegenüber keinerlei Groll oder Feindschaft. Diese oder ähnlich dunkle Gefühle will ich auch bei Ihnen, dem Leser, nicht wecken, weswegen ich auch auf die Nennung jeglicher Namen verzichte. Im Endeffekt betrachte ich auch die Mitarbeiter der BaFin als Opfer eines überholten, menschenfeindlichen Systems, welches es endlich durch ein wahrhaft ethisches ersetzt werden sollte. So zu denken habe ich gelernt von Peter und all meinen wundervollen Freunden vom Königreich Deutschland. Dafür werde ich ihnen immer dankbar sein…

Denn eine Sache ist mir während dieses 6. Verhandlungstages deutlich bewusst geworden: Gelingt es uns Menschen nicht, ein auf wahrer Ethik basierendes Gemeinwesen für alle fühlenden Lebewesen zu erschaffen, so wird die Wahl der Staats- bzw. Gesellschaftsform nie eine entscheidende Rolle dabei spielen, sondern immer nur die Frage nach dem: Wer überwacht die Überwacher?"

Teil 1 finden Sie hier.

Quelle: KRD-Blog.de von Florian Steinlein

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