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Bis zu 600 Euro Entschädigung nach Flugverspätung gemäß EU-Verordnung

Archivmeldung vom 07.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Flugverspätung (Symbolbild)
Flugverspätung (Symbolbild)

Bild von Tumisu auf Pixabay

Dass Flüge sich verspäten, kommt leider immer häufiger vor. Manchmal kann es am Wetter, technischen Schwierigkeiten oder sogar Pech liegen. In diesen Fällen bietet die Fluggesellschaft oft eine Verspätungszahlung oder eine Rückerstattung für die Unannehmlichkeiten an. Aber was ist, wenn es deutliche Verzögerungen und keine Entschädigung gibt? In diesen Fällen argumentiert die Fluggesellschaft meist, dass es sich um besondere Umstände handelt, für die sie keine Verantwortung trägt.

Wenn Sie nach einer Flugverspätung Entschädigung beantragen möchten, sollten Sie daher überlegen, einen sich rechtliche Hilfe zu holen. Ein guter Weg dafür sind Portale wie Flightright.de, die auf Provisionsbasis arbeiten.

Rechte nach Verspätungen

Flugverspätungen sind ein relativ häufiges Ereignis. Über 20% aller Flüge in der EU verspäten sich jedes Jahr, Tendenz steigend. Daher ist es wichtig, Ihre Rechte als Passagier zu kennen, selbst wenn Sie kein Vielflieger sind. Nach der europäischen Flugverspätungsverordnung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug drei Stunden oder mehr verspätet ist. Die Verordnung sieht vor, dass Fluggästen für Flüge innerhalb mindestens 250 Euro zustehen, Flüge in der EU mit einer Strecke von über 1500 km werden bereits mit 400 Euro vergütet und für Flüge über 3500 km gibt es sogar 600 Euro. Dabei kann der Flug auch in Nicht-EU-Ländern starten oder landen. Entscheidend ist lediglich, dass mindestens einer der beiden Flughäfen sich in der EU befindet.

Passagierrechte bei Verspätung oder Annullierung

Passagiere in Europa haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn ihr Flug annulliert wird. Die Verordnung 261/2004 legt die spezifischen Rechte fest, die Passagiere haben, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Einzige Ausnahme sind die sogenannten besonderen Umstände, die regelmäßig nicht von der Airline beherrschbar gewesen wären.

Was sind die besonderen Umstände?

Besondere Umstände unterscheiden sich von den gewöhnlichen Umständen. Sie können mit der Umgebung, dem Wetter oder anderen Faktoren zusammenhängen, die die Luftfahrt beeinflussen können. Die EU-Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften bei besonderen Umständen zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Wenn eine Fluggesellschaft zur Hilfeleistung verpflichtet ist und sie dies nicht tut, kann sie mit einer Strafe von bis zu 300.000 € oder 2 % ihres Gesamtumsatzes im letzten Geschäftsjahr rechnen. Diese Strafe wird pro Passagier erhoben. Das Recht auf eine Entschädigung entfällt jedoch.

Eine Möglichkeit schnell und einfach zu prüfen, ob der eigene Flug für eine Entschädigung infrage kommt, ist eine Anfrage bei einem Rechtsdienstleister. Dort erhält man sofort eine unverbindliche Einschätzung und kann sich weitere Schritte überlegen.

Praktische Anwendung der Flugrechte-Verordnung

Die Verordnung ermöglicht Passagieren erstmals, eine Entschädigung für verspätete Flüge zu erhalten, ohne dafür vor Gericht ziehen zu müssen. Dies ist das erste Mal, dass Verbraucherrechte in der EU derart geregelt werden. Besonders bei der Abwicklung über einen Rechtsdienstleister müssen Kunden keine weiteren Risiken fürchten und erhalten ihre Entschädigung mit großer Sicherheit.

Vor allem, wenn die erste Kontaktaufnahme mit der Airline nicht gut verläuft oder die Passagiere schlichtweg nicht die Zeit und Nerven für einen Rechtsstreit opfern wollen, sind Verbraucher auf Hilfe angewiesen. Der Vorteil, die Airline über einen Internetservice unter Druck setzen zu können, ist daher nicht zu unterschätzen.

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