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Unerlaubte Werbeanrufe: Gesetzesnovelle erfolglos

Archivmeldung vom 24.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Telefon: Politik bekommt Keiler nicht in den Griff. Bild: aboutpixel.de/Michael Grabscheit
Telefon: Politik bekommt Keiler nicht in den Griff. Bild: aboutpixel.de/Michael Grabscheit

Eigentlich wollte der Bundesnetzagentur-Präsident Peter Kurth ein Signal gegen den fortlaufenden Rechtsbruch im Call Center-Markt setzen. Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit.

"Telefonischen Drückerkolonnen, teuren Warteschleifen und Kaltanrufen sollte es an den Kragen gehen", Bernhard Steimel, Sprecher des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus. "Schaut man sich die Analysen der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur an, fällt das Ergebnis der Gesetzesnovelle aber verheerend aus.

Kaum in den Griff zu bekommen

So bekommt die Bonner Aufsichtsbehörde nach eigenen Angaben die Spam-Wellen mit der Aufforderung zum teuren Rückruf über 0900er-Nummern kaum in den Griff. Eine Strafverfolgung, aber auch die Vollstreckung von Geldbußen, scheitert häufig schon daran, dass die Hintermänner im Ausland sitzen und für deutsche Behörden kaum erreichbar sind.

Auch bei der Bekämpfung von Kaltanrufen komme die Bundesnetzagentur nicht voran. Selbst die Androhung hoher Bußgelder würde kaum fruchten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes würden sich zwar immer mehr Verbraucher bei der Netzagentur melden, nur in den wenigsten Fällen kann aber auch ein Bußgeld verhängt werden. Wenn Call Center ihre Telefonnummer unterdrücken oder mit einer fingierten Nummer anrufen, ist eine Verfolgung schwierig bis unmöglich.

Kriminelle passen sich an

"Die Vorstellungen des Justizministeriums über die abschreckende Wirkung der Gesetzesnovelle waren naiv. Wir haben schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass man mit den Regelungen die Branchengauner nicht in die Knie zwingen kann", meint Steimel. Die unseriösen Anbieter hätten ihre Geschäftsmodelle einfach an die neue Rechtslage angepasst. "Sie kalkulieren Abmahnungen und Strafen ein oder verändern ihren Geschäftssitz und ihre Firmenstruktur, so dass man ihnen nicht auf die Spur kommt", weiß der Experte.

Die härtere Gangart bei der Rufnummernunterdrückung entlockt den Firmenchefs mit krimineller Energie nur ein müdes Lächeln. Auch die von den Verbraucherzentralen vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen werden an der Misere nichts ändern.

Eine Bestätigung von telefonisch abgeschlossenen Geschäften in Schriftform geht an der Realität vorbei: "Bei zeitkritischen Geschäften ist das gar nicht darstellbar. Ist es nicht gerade oft die telefonische Bestellung mit einem 24-Stunden-Lieferservice, die für Verbraucher den Mehrwert bringt? Auch die kurzfristige Buchung von Bahn- oder Flugtickets sowie Mietwagen oder ähnliches müsste damit wohl neu überdacht werden. Im Sinne der Verbraucher wäre das nicht", sagt Steimel.

Beweislastumkehr

Die Smart Service Initiative schlage eine Umkehrung der Beweislast und eine Aufzeichnungspflicht (Voice Recording) für Call Center vor: Läge die Beweislast im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher beispielsweise beim Call Center selbst, würden alle seriösen Anbieter von sich aus eine umfassende Qualitätssicherung und Dokumentation mit Anrufaufzeichnung einführend.

"Statt der schriftlichen Bestätigung würde eine von beiden Vertragspartnern genehmigte Sprachaufzeichnung als Nachweis der Seriosität geschlossener Verträge marktgerecht und schneller sein", bestätigt Gerald Schreiber, geschäftsführender Gesellschafter der defacto.call center in Erlangen. Er zählt zum Unterstützerkreis der Smart Service Initiative.

Jeder, der ernsthaft ein Geschäft abschließen möchte, sei der Gesprächsaufzeichnung gegenüber positiv eingestellt, denn schließlich diene sie der eigenen Sicherheit, ist Schreiber überzeugt. Bei Banken und anderen Unternehmen, wo hohe Transaktionsvolumen telefonisch abgeschlossen werden, habe sich dieses Verfahren bewährt - und werde meist schon im Rahmen der AGB bestätigt.

Quelle: pressetext.deutschland Gunnar Sohn

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