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Kfz-Versicherung: Selbe Stadt, selbe Straße - Beitrag variiert um bis zu 206 Euro

Archivmeldung vom 23.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: CHECK24 GmbH Fotograf: CHECK24.de
Bild: CHECK24 GmbH Fotograf: CHECK24.de

Innerhalb ein und derselben Straße variiert der Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 206 Euro - und das bei sonst identischen Tarifmerkmalen.

"Der Wohnort beeinflusst den Preis der Kfz-Versicherung, viele Versicherungsgesellschaften berechnen die Beiträge postleitzahlgenau", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Führt eine Straße durch unterschiedliche Postleitgebiete, kann es so zu Preisunterschieden kommen."

In der Bergedorfer Straße in Hamburg z. B. kostet die Kfz-Vollkaskoversicherung für einen Golf VII im günstigsten Fall 480 Euro pro Jahr, im teuersten Postleitgebiet 686 Euro. Deutliche Unterschiede gibt es auch in der Landsberger Allee in Berlin (196 Euro jährlich), der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (105 Euro) und der Elbchaussee in Hamburg (104 Euro).1)

"Die Versicherer berücksichtigen bei der Beitragsberechnung unter anderem Unfallschwerpunkte, Fahrverhalten und Diebstahlrisiko", sagt Dr. Rainer Klipp. "In Postleitgebieten mit vielen Unfällen müssen Fahrzeughalter*innen deswegen mit höheren Beiträgen rechnen. Mit einem Versicherungsvergleich finden sie auch dort günstige Tarife."

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung z. B. durch Umstufung der Regionalklasse

Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Regionalklassen. Sie bilden die Schadensbilanz einer Region für die Kfz-Versicherung ab und dienen den Versicherern als Berechnungsgrundlage. Kommt es dabei zu Beitragsanpassungen, kommunizieren Versicherungsunternehmen das in der Regel mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.

Steigt der Versicherungsbeitrag beispielsweise durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher*innen ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Rechnung haben sie vier Wochen Zeit, um zu einer neuen Versicherung zu wechseln und den alten Vertrag zu kündigen - ohne Beachtung der normalen Kündigungsfristen.

1)Tabellen zu drei Beispielprofilen unter: https://ots.de/ob70sl

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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