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Der VAG-Prozeß gegen "Peter I" vom "Königreich Deutschland": Das Urteil

Archivmeldung vom 13.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Auf der Internetseite des Königreich Deutschlands erschien der nachfolgende Artikel über die weiteren Hintergründe zum VAG-Prozeß von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek. Dort gab es zwischenzeitlich ein Urteil. Es wird wie folgt berichtet: "Am 10. August dieses Jahres wurde das Urteil vom Landgericht Dessau-Roßlau verkündet. Nun wurde "Peter" vor wenigen Wochen die schriftliche Ausarbeitung des Urteils zugestellt. Vor Kurzem erreichte es auch uns." Am Ende des Beitrages wurde das Urteil als Pdf zum Herunterladen verlinkt.

Weiter wird berichtet (Der Text wird unverändert im Originalwortlaut wiedergegeben):" Hier findest Du einen Kurzbericht zur Urteilsverkündung und hier eine Zusammenfassung zum VAG-Verfahren sowie eine Übersicht zu weiteren Verfahren.

Da in diesem Gerichtsverfahren mehrere Verfahren gleichzeitig verhandelt wurden, haben wir für die leichtere Lesbarkeit das Urteil zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Text herausgestrichen. Wie es in diesem weitergeht, erfahrt ihr in einem seperaten Artikel. Peter arbeitet zur Zeit an einer Revisionsbegründung.


In den bisherigen Gerichtsverfahren wurde Peter sehr negativ dargestellt. Vor allem die Untreue-Vorwürfe aus dem KWG-Verfahren wirkten sich äußerst rufschädigend aus. Menschen, die Peter kennengelernt haben, wissen, daß er sich weder bereichert noch irgendwen um sein Geld gebracht hat.

Umso angenehmer liest sich folgender Abschnitt aus dem VAG-Urteil:

 Aus Peters Sicht ist das Verfahren im Urteil inhaltlich erfreulich ehrlich wiedergegeben worden. Die Richterin scheint bemüht gewesen zu sein, die Vorgänge so abzubilden, wie sie tatsächlich stattgefunden haben.

Allerdings entsprechen die Schlussfolgerungen, die Richterin Baumgarten aus den vorliegenden Tatsachen zieht, nicht dem Beweggrund, aus dem heraus Peter vorgegangen ist. Vor allem der Vorwurf, Peter sei nicht bereit, sich an den Gesetzen der BRD zu orientieren, ist eine Fehlannahme, ein grundlegendes Missverständnis: Peter ist im Gegenteil gerade im Prozeß um die gesundheitliche anderweitige Absicherung daran interessiert, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergeschriebene Recht zu befolgen, um seine Initiative auch auf dem rechtlichen Boden der BRD für deren Bürger nutzbar zu machen.

Dadurch, daß Peter sich in Untersuchungshaft befindet, sind die gerichtlichen Institutionen angehalten, die Vorgänge beschleunigt zu bearbeiten (Beschleunigungsgebot). Doch durch bis zuletzt ausgeschöpfte und zum Teil auch überschrittene Fristen hat sich das Verfahren sehr verzögert. Auch im KWG-Verfahren konnten wir ähnliche Verzögerungen beobachten. Das stellt nicht nur unser aller Geduld auf die Probe, es kostet auch die Lebenszeit, die Peter unter bekannt schlechten Haftbedingungen verbringen muß.

Bisher liegt Peter immer noch nicht die letzte Seite des Original-Urteils mit der Unterschrift der Richterin vor. Ob es eine solche Unterschrift gibt oder ob hier ein Verfahrensfehler vorliegt, bleibt also abzuwarten.

Mittlerweile ist auch der Protokollband bei Peter angekommen. In ihm sollten alle Dokumente enthalten sein, die während der Verhandlung zum Protokoll genommen wurden. Wichtig ist dies, um in der Revision auf diese Dokumente Bezug nehmen zu können. Einige wichtige Dokumente waren in diesem Protokollband nicht aufzufinden. Doch dazu mehr im nächsten Teil der VAG-Serie!"

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