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Kuscheljustiz: Deutsche Richter als Komplizen krimineller Einwanderer?

Archivmeldung vom 06.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik/ Freepik/ Montage AUF1   / Eigenes Werk
Bild: Freepik/ Freepik/ Montage AUF1 / Eigenes Werk

Mehr und mehr entwickelt sich Deutschland zu einem Lehrbeispiel dafür, wie ein Rechtsstaat sich nicht nur abschafft, sondern sich dabei auch noch der globalen Lächerlichkeit preisgibt. Das Skandalurteil des Osnabrücker Amtsgerichts von vergangenem Freitag, in dem ein 30-jähriger Syrer wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und vom Richter für seine Sozialprognose belobigt wurde, ist nur der jüngste Fall für faktische Rechtsaushöhlung durch links-grüne Gesinnungsjustiz. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Das ungeheuerliche Urteil hatte in diesem Fall auf zwei Jahren Haft auf Bewährung gelautet, der Mann genießt also weiterhin ein Leben in Freiheit. Sein minderjähriges Opfer, von dem er sich fortan „fernhalten” soll, bekommt 3.000 Euro Schmerzensgeld. Noch schockierender als dieses absurd niedrige Strafmaß nimmt sich die Urteilsbegründung des Richters aus: Er wertete es als strafmildernd, dass der Täter „alkoholbedingt enthemmt” gewesen und „nicht nennenswert”(!) vorbestraft gewesen sei. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ angesiedelt gewesen.

3.000 Euro Geldstrafe soll Opfer mehr „dienen“ als Knast des Täters

Der Umstand, dass der Mann sich „vollumfänglich geständig“ gezeigt, dem Mädchen damit eine Zeugenaussage erspart und die Tat „nicht zu nachdrücklich schweren psychischen Folgen“ beim Opfer geführt habe, wurde ebenfalls zugunsten des Täters angerechnet. Außerdem meinte das Gericht, dass der Geschädigten mit der Summe von 3.000 Euro besser gedient sei als mit einer Haftstrafe. So könne der Täter „nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme“.

Dieses lachhafte Almosen für ein lebenslanges Trauma war jedoch noch nicht der Gipfel des Zynismus: Diesen bildete das lobende Attest des Richters, das dem Vergewaltiger ernsthaft bescheinigte, dieser sei „ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, weil er „eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz” vorweisen könne!

Wolkige Schwärmereien der Urteilsbegründung

Was hier wirklich geschehen war, ging in den wolkigen Schwärmereien dieses Richterspruchs im Duktus eines Sozialarbeiters leider unter: Da kommt ein 30-jähriger Syrer als ursprünglich klar illegaler Einwanderer 2015 im Zuge von Angela Merkels Willkommens-Wahnsinn nach Deutschland. Im vergangenen Juli spricht er auf dem Heimweg von einer Diskothek ein 15-jähriges Mädchen an.

Er bittet sie um eine Zigarette, verwickelt sie in eine Unterhaltung, gibt ihr Marihuana zu rauchen, bedrängt, verfolgt und vergewaltigt sie – und erhält dafür eine Bewährungsstrafe, weil er angetrunken, kaum geständig ist und außerdem – nach fast acht Jahren in Deutschland – demnächst „einen Arbeitsplatz vorweisen” kann. Hier fehlt dann nur noch, dass der Richter ihn für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen hätte.

Kein Einzelfall

Die Anwältin des Opfers bestreitet, dass die Tat „keine schweren psychischen Folgen” gehabt hätte, wie der Richter behauptete. Ihre Mandantin sei durch die Tat „traumatisiert“. Ihrer, auch von der Staatsanwaltschaft erhobenen Forderung nach einer Strafe von zwei Jahren und vier Monaten, die dann nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, sei nicht entsprochen worden. Man müsse nun das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft abwarten, erklärte sie weiter, da sie als Anwältin der Nebenklage keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen könne. 

Das eigentliche Problem reicht jedoch weit über diesen konkreten Fall hinaus: Fakt ist, dass in Deutschland eine veritable Kuscheljustiz existiert. Landauf, landab treibt eine zunehmende Zahl links-grün geprägter, in einem pervertierten Gutmenschen-Wahn sozialisierter und komplett weltfremder Richter sein Unwesen. Sie untergraben mit ihrer Strafzumessung das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat fortwährend und machen sich in ihrer Gesinnungsjustiz nicht selten zu Komplizen der Täter, die nicht von ungefähr aus gewaltdominierten, rechtlosen Kulturkreisen stammen.

Fatale Verkennung der Realität

Fakt ist auch, dass sich solche Entscheidungen wie in Osnabrück häufen. Vergangenes Jahr hatte es in Lüneburg ein ähnlich skandalöses Urteil gegeben: Hier wurden zwei Syrer, die wegen Vergewaltigung einer 14-jährigen Flüchtlingshelferin im Jahr 2016 ebenfalls zu einer bloßen Bewährungsstrafe verurteilt worden waren, dann sogar endgültig freigesprochen – weil das Gericht die Aussage des Opfers nicht für glaubwürdig hielt. Dessen Mutter erklärte, ihre Tochter sei nach dem Urteil zusammengebrochen. Es sei „ein Albtraum, dass sie jetzt zur Lügnerin abgestempelt wurde“.

Richter verkennen in Deutschland vorsätzlich die Realität: Syrer, oftmals in den Nachrichten als „junge Männer“ paraphrasiert, zählen seit Jahren zu den Haupttätern bei Sexualverbrechen. 2021 teilte das Bundeskriminalamt mit, dass es in Deutschland durchschnittlich zu zwei Gruppenvergewaltigungen pro Tag (!) komme, woran vor allem Syrer, Iraker und Afghanen beteiligt seien.

Menschenverachtende Urteile

Urteile wie in Osnabrück oder Lüneburg machen solche Untaten überhaupt erst möglich, weil die Täter nicht aus dem Verkehr gezogen werden und sie nicht nur keinerlei abschreckende Wirkung entfalten, sondern sogar geradezu eine Ermutigung darstellen.

Ihre geradezu menschverachtenden Begründungen sind eine Verhöhnung der Opfer dieser Verbrechenswelle und bestärken die Täter nur noch in ihrer Verachtung für diesen Staat, der Vergewaltiger und Klima-Terroristen mit lächerlichen oder gar keinen Strafen davonkommen lässt."

Quelle: AUF1.info

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