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Verstöße gegen Nürnberger-Kodex: Mutige, engagierte Ärzte und Wissenschaftler schließen sich zusammen

Archivmeldung vom 29.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Arzt (Symbolbild)
Arzt (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Wer sind die mutigen Ärzte für Covid Ethics? Sie haben in einem ihrer letzten Beiträge die Notwenigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe genauestens unter die Lupe genommen. Ihre eindeutige Botschaft lautet: COVID-19-Impfstoffe sind unnötig, unwirksam und unsicher (Wochenblick berichtete). Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Hunderte Ärzte und Wissenschaftler aus 30 Ländern in allen Teilen der Welt haben sich als Reaktion auf COVID-19 zusammengefunden. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der medizinischen Ethik, der Patientensicherheit und der Menschenrechte ein. Unter den Mitgliedern befinden sich keine geringeren als Prof. Dr. Sucharit BHAKDI, Dr. Michael YEADON (ehemaliger Vize-Präsident von Pfizer) und Dr. Vanessa SCHMIDT-KRÜGER (Zellbiologin). Bereits zum dritten Mal haben diese Ärzte und Wissenschaftler einen Brief an die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) geschrieben, um auf die Gefahren von COVID-19-Impfstoffen aufmerksam zu machen. Sie warnen dringend vor kurz- und langfristigen Gefahren wie Gerinnungsproblemen, Blutungen und Blutplättchenanomalien.

Haftungsbescheid an jedes Mitglied des Europäischen Parlaments

Am 18. Mai haben die Ärzte für COVID Ethics allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments Haftungsbescheide für impfstoffbedingte Schäden und Todesfälle von Kindern zugestellt. Die Verimpfung soll ja bekanntlich nun an 12- bis 15-jährige Kinder erfolgen. Im Haftungsbescheid wird unter anderem erklärt, dass die Behauptungen, dass diese experimentellen Impfungen die Produktion von schützenden Antikörpern induzieren, fehlerhaft seien. Antikörper im Blut könnten das Eindringen von Viren aus der Luft in Zellen der unteren Atemwege nicht verhindern. Beigefügt sind dem Bescheid ein offener Brief von den Ärzten und Wissenschaftlern an die EMA bezüglich der Bedenken zur Sicherheit von Impfstoffen und weitere Schreiben.

Druck auf Bürger durch Impfpässe

Die engagierten Mitglieder der „Doctors for COVID Ethics“ fordern den sofortigen Entzug aller experimentellen genbasierten COVID-19-Impfstoffe, da entscheidende Sicherheitsdaten fehlen. Außerdem lehnen sie Impfpässe ab, die die öffentliche Gesundheit gefährden und gegen den Nürnberger-Kodex und andere Schutzbestimmungen verstoßen. Ihre eindringliche Warnung ist eindeutig: „Wir warnen davor, dass „Gesundheitspässe“ Druck auf die Bürger ausüben, sich gefährlichen medizinischen Experimenten zu unterziehen, als Gegenleistung für Freiheiten, die einst Menschenrechte waren.“

Nürnberger Kodex – Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Nürnberger Kodex gehört seit 1947 zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung. Er wurde im damaligen Ärzteprozess in der Urteilsverkündung formuliert. Zum Prozess kam es wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen, die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangen wurden. Der Nürnberger Kodex besteht aus 10 Punkten. Der erste Grundsatz lautet:

„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“

Einige weitere Eckpunkte aus dem Nürnberger Kodex besagen:

Es dürfe keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben. Ebenso maßgeblich für die medizinische Forschung sei der Nutzen für den Patienten und dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten seien, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Der Versuch müsse so ausgeführt werden, dass unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden. Es dürfe kein Versuch stattfinden, bei dem von Vornherein klar ist, dass es zum Tod oder dauerhaften Schädigungen des Probanden führen könne. Ausgenommen es handle sich bei dem Probanden um den Versuchsleiter selbst."

Quelle: Wochenblick

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