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Geht es um das Ergebnis oder die Registrierung? Besuch im Krankenhaus verwehrt – trotz negativem Selbsttest

Archivmeldung vom 08.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Doris K. Bild: Collage Freepik / Foto für WB z.V.g. /WB / Eigenes Werk
Doris K. Bild: Collage Freepik / Foto für WB z.V.g. /WB / Eigenes Werk

Doris K. ist entsetzt. Ihrer 73-jährigen Mutter hat man den Zutritt zum Krankenhaus Amstetten verwehrt, trotz durchgeführtem Selbsttest. Allein an der Registrierung scheiterte es – die ältere Dame besitzt kein Handy mit Internetzugang. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: „Ich brachte meine Mutter zum Krankenhaus Amstetten. Sie wollte gerne ihre Schwester, also meine Tante, besuchen. Diese war stationär aufgenommen. Meine Mutter führte zuhause den Corona-Selbsttest durch“, schildert Doris K. „Ich ließ meine Mutter vom Auto aussteigen und wollte sie nach ihrem Besuch wieder abholen. Den negativen Selbsttest, mit Datum versehen, hatte meine Mutter eingesteckt. Sie wies ihn bei der Einlasskontrolle vor. Da stand jemand vom Roten Kreuz, ich glaube ein Zivildiener.“

Keine Registrierung – Kein Besuch

Doris K. wollte für die Zwischenzeit das Krankenhausareal verlassen. Genau beim Wegfahren habe sie aber wahrgenommen, dass ihre Mutter bereits wieder den Eingangsbereich verließ. „Meine Mutter schilderte mir ganz traurig, dass man sie nicht ins Krankenhaus zu ihrer Schwester lässt. Weil sie sich online nicht registriert hatte, musste sie wieder gehen“, ist die Tochter betroffen. „Ich bin nochmals mit ihr zum Eingangsbereich und habe dort nachgefragt. Mit diesem Zivildiener hatte ich eine längere Diskussion. Er meinte doch glatt, ich hätte meiner Mutter mein Handy geben sollen.“

„Das könne man nicht verantworten!“

Auch auf der Station hätte Doris K. nachfragen lassen, ob ein Besuch ihrer Mutter mit mitgebrachtem negativen Selbsttest möglich wäre. Dort teilte man ihr mit, dass man dies keinesfalls verantworten könnte. „Meine Mutter kennt sich mit meinem Handy nicht aus. Abgesehen davon, kann man doch nicht vorschreiben, dass jeder Mensch Internet haben muss.“

Zählt das Ergebnis oder die Registrierung?

Was ändert es am Ergebnis des Tests, ob er zur Kontrolle mitgebracht wird oder ob ein Foto davon, über das Internet registriert wird? Ein negatives Ergebnis bleibt negativ!“, meint Doris K. verärgert. „Ich bin wirklich erschüttert, dass man mit Menschen so umgeht. Meine Mutter war am Boden zerstört und sehr traurig darüber, dass sie durch solch eine Willkür, von einem Besuch bei ihrer Schwester abgehalten wurde. Auch meine Tante hatte sich sehr auf ihren Besuch gefreut. Unverrichteter Dinge mussten wir wieder eine halbe Stunde nach Hause fahren!“

3G-Regeln sind gesetzliche Vorgaben

Auf Nachfrage erhielt Wochenblick von einem Mitarbeiter der Ombudsstelle folgende telefonische Stellungnahme: „Ich kann die Enttäuschung der Dame gut nachvollziehen. Dennoch ist es so, dass sich das Krankenhauspersonal an die gesetzlichen Vorgaben der LGA (Anm.: Landesgesundheitsagentur NÖ) halten muss. Diese sind die 3G-Regeln. Dazu gehört auch, dass der Selbsttest bei einer offiziellen Stelle online registriert wird. Für Personen ohne Internetzugang gibt es die Möglichkeit der Vornahme eines Tests in einer öffentlichen Teststraße. Überall, wo es planbar ist, muss dies eingehalten werden – sowohl beim Patienten als auch beim Besucher. Ausnahmen sind Besucher von Palliativpatienten und Geburten. Nicht nur online, sondern auch in Zeitungen gibt es darüber genug Informationen. Wir müssen uns an die Vorgaben halten.“

Quelle: Wochenblick

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