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Völlig Absurd! 10 Monate Gefängnis fürs Begleiten negativer Quarantänebrecherin!

Archivmeldung vom 11.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Raphael R. Bild: Raphael R. / WB / Eigenes Werk
Raphael R. Bild: Raphael R. / WB / Eigenes Werk

Raphael R. fühlt sich vor den Kopf gestoßen. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er war aber weder in Quarantäne noch musste er sich einem Corona-Test unterziehen. Er war lediglich Begleiter einer Quarantänebrecherin. Herr R. erzählte dem Wochenblick die kuriose Geschichte, die sein Leben zerstören könnte.

Weiter berichtet Maria Adler von Wochenblick: "Existenz-Vernichtung: „Im Dezember letzten Jahres war ich für eine Investitionsfirma tätig. Die Arbeit habe ich aufgrund des Verfahrens nicht mehr. Gleich mein erster Auftrag brachte mir eine Anzeige nach dem Strafrecht ein. Ich habe nun eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten offen.“, ist Raphael R. sichtlich schockiert. „Ich fuhr zu einem Beratungsgespräch für eine Hausfinanzierung nach Niederösterreich. Die Dame sagte mir so nebenbei, dass ihr Freund positiv auf Corona getestet worden sei und sich deshalb in Quarantäne befinde. Sie selbst sei negativ gewesen. Unser Beratungsgespräch führten wir dennoch durch. Ich hatte aufgrund ihres negativen Tests keine Angst, mich bei ihr anzustecken. Zu ihrem Freund hatte ich dementsprechend großen Abstand, da dieser ohnehin auf der Couch lag.“

Raphael R. versteht die Welt nicht mehr: Geht von negativ Getesteten eine Gefahr aus?

Herr R. hätte der Dame mit ihrer Finanzierung lediglich helfen wollen. Keinesfalls habe er gedacht, dass dabei Probleme entstehen könnten. Eine Woche später hätte er die Dame noch zur Bank begleitet. „Sie erzählte mir, dass sie bereits zum zweiten Mal negativ getestet wurde. Ich habe also angenommen, dass diese Tests schon stimmen und von ihr eigentlich keine Gefahr ausgehen würde“, so Raphael R. „Meiner Meinung nach hat sie lediglich die Quarantäne verletzt. Aber ich dachte, dass sie wissen müsse, was sie tut. Wenige Wochen später wurde ich aber von der Polizei in Steyr verständigt, dass ich eine Zeugenaussage machen müsse. Es ging um das Nichteinhalten der Quarantäne von dieser Dame.“

Beschuldigter wegen „Gefährdung“

Nun sei es im April zur Verhandlung gekommen. Herr R. konnte sich aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage keinen Anwalt leisten. Ihm sei versichert worden, dass ihm der zuständige Richter bei Fragen behilflich sein werde und keinen Anwalt benötige. „Ich bin schockiert über das Vorgehen des Richters. Ich war plötzlich Beschuldigter nach § 178 StGB, das heißt wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten. Ich wurde nie als Beschuldigter einvernommen. Außerdem habe ich niemanden gefährdet. Ich war nie getestet, war nie krank“, fühlt sich Raphael R. im Stich gelassen. Der Richter habe ihm weder zugehört noch ihn Fragen stellen lassen. Sogar als „asozial“ habe der Richter Herrn. R bezeichnet, weil er während der Verhandlung Fragen stellen wollte.

10 Monate unbedingte Freiheitsstrafe

„Die Dame und ihr Freund haben sich zu den ihnen vorgeworfenen Taten schuldig bekannt. Sie hat angegeben, dass ich sie zur Verletzung der Quarantäne gedrängt hätte. Das ist völliger Humbug. Ich weiß von ihr auch, dass sie an Weihnachten mit Nachbarn Party gemacht hat und diesen nichts von ihrer Quarantäne erzählt hat. Dennoch hat der Richter ihren Ausführungen geglaubt. Nachdem ich mich für nicht schuldig bekannt habe, hat er mich zu 10 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der Richter war völlig ungehalten mir gegenüber. Ich hätte die Dame gedrängt, ihr Haus zu verlassen und deshalb andere durch übertragbare Krankheiten gefährdet. Ich verstehe nicht, weshalb ich für das Verhalten dieser Frau verantwortlich gemacht werde“, kann Raphael R. die Entscheidung des Richters immer noch nicht nachvollziehen.

Setzt sich zur Wehr

Er habe bereits einen Tag nach der Verhandlung bei der Ombudsstelle Beschwerde gegen den Richter eingebracht. Auch Berufung würde er einbringen und so diese Verurteilung nicht auf sich sitzen lassen. „Ich kann unser Rechtssystem nicht mehr verstehen. Was ist hier bloß los? Ich werde mich jedenfalls gegen diese ungerechtfertigte Verurteilung zur Wehr setzen“, kündigt Herr R. an.

Quelle: Wochenblick

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