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Corona-Regime: Kuraufenthalt nur mit täglichen Zwangstests

Archivmeldung vom 14.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Die Diskriminierung gesunder Menschen durch das Corona-Regime ist nach wie vor an der Tagesordnung. Auch wenn der Mainstream gerne scheinheilig Gegenteiliges behauptet. Weil Friedrich J. eine tägliche Antigen-Testung ablehnte, wurde ihm der Kuraufenthalt verwehrt. Die Absurdität des 3G-Regimes zeigt sich einmal mehr als deutlich: Im Vivea Gesundheitshotel verbringen auch Hotelgäste ihren Aufenthalt – ohne Antigen-Testung. Wochenblick sprach mit dem Steirer. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Der 60-Jährige hatte eine Knie-OP und sollte im August eigentlich seine Kur antreten. Friedrich J. ist entsetzt: „Mein Kuraufenthalt wurde storniert, weil ich mich als gesunder Mensch nicht täglich teste. Erst wenn die Maßnahmen gefallen sind, kann ich eine Kur antreten.

Wenn es wirklich um Gesundheit ginge, könnten aber nicht ungetestete Hotelgäste und getestete Kurgäste aufeinandertreffen. Das passt doch hinten und vorne nicht!“ Dass gesunde, ungetestete Menschen nicht einmal eine Kur antreten können, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Der Steirer fragt sich zu Recht, weshalb Kurgäste Hotelgästen gegenüber schlechter gestellt werden. Immerhin sei der ständige Druck durch die Zwangsmaßnahmen nicht gerade förderlich für die gesundheitliche Heilung, sagt Friedrich J. ganz klar.

Tests trotz Genesung

Erst kurz vor Antritt der Kur in Bad Bleiberg erhielt der Steirer die Information über die täglich vorgeschriebene Antigen-Testung. „Bis kurz vor der Abreise wusste ich nicht einmal, dass tägliche Corona-Tests Voraussetzung sind, damit ich die Kur antreten kann. Bereits bei der Anreise hätte ich einen Test vorlegen müssen. Danach hätte ich mich täglich vor Ort testen müssen. Das lehnte ich ab, weil ich gesund bin. Wenn ich mich krank fühle, dann bleibe ich ohnehin zuhause.“ Was dem Ganzen aber noch eines draufsetzt: Zum Zeitpunkt des Kurantritts hatte Friedrich J. ein gültiges Genesungszertifikat. Und trotzdem hätte er bereits bei der Anreise einen tagesaktuellen Test vorweisen müssen. Erst während des Aufenthalts sei die Genesung abgelaufen.

Statt Reha ohnehin nur Kur

Vor mehr als einem Jahr hatte der Steirer bereits seine Knie-OP. Zwischenzeitlich habe sich der 60-Jährige selbst um eine Physiotherapie gekümmert, wie er erzählt: „Nach meiner Operation habe ich mir privat einen Therapeuten gesucht. Als Ungeimpfter war ja selbst das schwierig. Ich habe nun aber einen tollen Therapeuten gefunden, bei dem auch meine Maskenbefreiung anerkannt wird.“ Aufgrund der Maßnahmen sei die angedachte Reha ohnehin schon verschoben worden. Aufgrund seiner Maskenbefreiung sei diese dann aber abgelehnt worden, schildert Friedrich J.: „Mein Antrag auf Reha wurde abgelehnt, weil ich keine Maske tragen kann. Ich habe ein Attest. Mir wurde dann nahegelegt, ich solle um eine Kur ansuchen. Das habe ich dann getan.“

Physio privat organsiert

Die Kur sei bewilligt worden. Auch die Maskenbefreiung habe man in Bad Bleiberg anerkannt. Deswegen sei Friedrich J. auch guter Dinge gewesen, die Kur antreten zu können. „Eine mehrwöchige Therapie auf Kur hätte meinem Knie sicher gutgetan.“, sagt er. Nun bleibt es dem 60-Jährigen weiterhin selbst überlassen, sich um die Heilung seines Knies zu kümmern. Der Steirer ist dementsprechend enttäuscht. Aber nicht nur das. Auch finanziell sind die regelmäßigen Therapiestunden bei einem Physiotherapeuten eine große Belastung, sagt Friedrich J.: „Die Kosten für die Therapie werden natürlich nur teilweise von der Versicherung rückerstattet. Ich bin zwar mit meinem Physiotherapeuten wirklich sehr zufrieden, aber das ist auf Dauer kaum leistbar.“ Die Kur könne der Steirer erst nach Wegfall der Maßnahmen antreten. Bis dahin wird er wohl noch tief in den Geldbeutel greifen müssen, um sein Knie zu therapieren.

Vorgaben der PVA?

Wochenblick hat in Bad Bleiberg nachgefragt. Dort war man nicht sehr gesprächig. Jedoch war Herr Richter, Marketingleiter der Vivea Gesundheitshotels, zu einer Stellungnahme bereit. Seitens der Viviea Gesundheitshotels putzt man sich ab. Hier halte man sich lediglich an die von der Pensionsversicherungsanstalt in Wien (PVA) herausgegeben Vorschriften und Regeln. Die PVA sei der Vertragspartner, mit dem abgerechnet werde. „Immerhin könnte es auch zu stichprobenartigen Kontrollen seitens der PVA kommen“, so der Marketingleiter. Für weitere Fragen verwies er an die Pensionsversicherungsanstalt.

Keine Schlechterstellung

Deshalb fragte Wochenblick auch bei der PVA nach. Hier teilte man mit, dass von der PVA derzeit keine 3G-Regelung für Kurgäste vorgeschrieben sei. Es gelten nur mehr die maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Diese würden sich im Wesentlichen darauf beschränken, ein geeignetes Präventionskonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Etwaige strengere Regelungen lägen im Ermessen der Einrichtung: „Es ist aus unserer Sicht zu begrüßen, wenn die Vertragseinrichtungen (wie Vivea Gesundheitshotel Bad Bleiberg) strenge Maßnahmen zum Schutz der Patient*innen vorsehen, sie sind jedoch selbst verantwortlich für das Erstellen eines geeigneten Präventionskonzepts und die damit einhergehende Durchführung.“ Von der PVA gäbe es derzeit keine Vorschrift zur täglichen Antigen-Testung der Kurgäste. Eine Schlechterstellung der Kurgäste gegenüber ungetesteten Hotelgästen kann man seitens der PVA nicht erkennen."

Quelle: Wochenblick

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