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Königreich Deutschland: Resümee zum bisherigen Prozessverlauf gegen den König von Deutschland – Teil 1/3

Archivmeldung vom 05.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Florian Steinlein berichtet in seinem Resümee über den bisherigen Verlauf vor dem Landgericht Halle wie folgt: "Diesmal fällt mein subjektiver Erlebnisbericht etwas anders aus als gewohnt. Mit einem Resümee möchte ich einen Überblick über den aktuellen Stand des bisherigen Prozessverlauf vermitteln – ein Gefühl dafür, worum es wirklich geht und wie versucht wird, es zu erreichen. Speziell die Verhandlungstage 12 und 14 gewähren diesbezüglich tiefere Einsichten. Dagegen ist der 13. Verhandlungstag als Anomalie zu betrachten. An diesem waren über 20 junge Studenten für Gerichtspsychologie anwesend – überwiegend Frauen. Alle Personen schienen plötzlich wie ausge­wechselt. Sie bemühten sich darum, sich von ihrer freundlichsten und sympathischsten Seite zu zeigen …

Wie schnell und einfach sich Menschen doch verändern können – wenn sie es wollen …

Im Großen und Ganzen möchte ich hierbei an gewisse Überlegungen meines letzten Berichts vom 9. Prozesstag anknüpfen. Darin habe ich über Denk-, Fühl- und Handlungsweisen geschrieben. Es geht vor allem um diesbezügliche Muster und Gewohnheiten, die bei den entscheidenden Personen (Richter, Schöffen, Oberstaatsanwältin, Psychologe) – bewusst oder unbewusst – ablaufen.

Diese einseitig eingeschliffenen Denk-, Fühl- und Handlungsweisen beeinflussen deutlich spürbar den Verlauf des Prozesses. Demnach stellt sich die Frage: Inwieweit werden diese Gewohnheiten und Muster – bewusst oder unbewusst – auch dessen Ausgang beeinflussen?

Zur größten Herausforderung des Prozesses sind mittlerweile die gegen Peter im Raum stehenden Vorbehalte und Vorurteile geworden. Die hartnäckigsten sollen in diesem Bericht thematisiert und damit aufgelöst werden …

Wenn das getan wird, erkennt man nämlich, dass Peter real mit diesen Vorbehalten und Vorurteilen kaum etwas zu tun hat! Vielmehr scheinen die erwähnten Personen jahrelang ihre Erfahrungen mit einem „alternativlosen“ (Rechts-)System gemacht zu haben, was dementsprechend deutliche Spuren hinterlassen hat.

Bei allen erwähnten Personen erlebe ich ein mangelhaftes Vorstellungsvermögen und ausgeprägte Engstirnigkeit. Teils sogar bis hin zur nahezu vollständigen Verweigerungshaltung gegenüber Neuem bzw. Andersartigem.

Derartiges führt früher oder später immer zu einer gewissen Abstumpfung, Resignation und sogar Depression – zu einem persönlichen Entwicklungsstillstand. Deutlich erkennbar ist dies an den meist traurigen Gesichtern – allein schon an den tief herabfallenden Mundwinkeln. Der sich darin widerspiegelnden, langwierigen Verbitterung sind wohl schon einige positive Lebenseinstellungen, Träume, Wünsche und Ideale zum Opfer gefallen …

Die logische Konsequenz daraus ist, ein einseitiges, verzerrtes, trügerisches, aber gleichzeitig unerschütterlich fest zementiertes, Weltbild. Dieses lässt sich von außen in der Regel durch Nichts und Niemanden mehr verändern. Es muss durch persönliche Schicksalsschläge erschüttern und zerbrechen …

Im gegenwärtigen Gerichtsprozess scheinen die urteilenden Personen ihrem eigenen verzerrten Weltbild treu verhaftet zu sein. Davon leiten sie dann ihre jeweilige Sichtweise auf Peter ab. Anders formuliert: Bleibt der Glaube an das Gute im Menschen bzw. in der Welt erst einmal auf der Strecke, sieht man alles wie durch einen trüben Filter …

Dass Richter, Schöffen, Oberstaatsanwältin und Psychologe immer wieder zu ihren jeweils gleichen – bereits gewohnten – Sichtweisen gelangen, ist demnach naheliegend!

Man sieht immer nur das, was man sehen will bzw. kann!

Die Ähnlichkeit ihrer Sichtweisen werden die erwähnten Personen wahrscheinlich sogar noch als Bestätigung für ihre vermeintlich gut ausgeprägte Welt- und Menschenkenntnis betrachten – dabei sind es nur durch entsprechende Umstände gemachte Erfahrungen.

Werden immer wieder ähnlich negative Erfahrungen gemacht, führt dies in der Regel zu einer gewissen Abstumpfung – was einer Konditionierung gleichkommt. Damit werden zukünftige Denk-, Fühl- und Handlungsweisen nahezu vorprogrammiert – werden zu sich selbst erfüllenden Prophezeiungen. In der Konsequenz bleibt dadurch einer der wichtigsten Bestandteile des Rechtssystems auf der Strecke: Die Unschuld des Angeklagten bis zum Beweis des Gegenteils …

Peter befindet sich in einer gewissen ‚Schublade‘ – vielleicht schon von Anfang an. Dort wird er unter den gegebenen Umständen wohl auch bleiben. Denn die entscheidenden Personen blenden entlastende Zeugenaussagen und Beweise – der angeblich Geschädigten – nicht nur großzügig aus, sondern schenken den selbstgerechten Zeugenaussagen und Falschdarstellungen – der wahren Übeltäter (BaFin, Abwickler, Medien) – auch noch unkritisch ihren Glauben!

Von konkreten Beweisen für die gegen Peter erhobenen Vorwürfe – das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte und die Veruntreuung von Anlegergeldern – fehlt weiterhin jede Spur. Aber die Staatsanwaltschaft scheint es gewohnt zu sein, dass sie bei Bedarf immer etwas Belastendes findet!

Vielleicht sollte sie sich – nach über 6 Monaten intensiver, aber ergebnisloser Untersuchung – endlich mal mit dem Unausweichlichen anfreunden: Man findet dort nichts, wo es NICHTS zu finden gibt!

Meiner Meinung nach, kann fast alles auf die gegen Peter im Raum stehenden Vorbehalte und Vorurteile reduziert werden. Dies sagt viel über die Hintergründe des Prozesses aus. Ein neutrales Gericht dürfte keine Probleme damit haben, wenn keine konkreten Beweise gefunden werden. Es würde die Dinge so hinnehmen wie sie sind und dementsprechend urteilen …

Allerdings scheint das Gericht im vorliegenden Fall des öfteren die Geduld zu verlieren. Dies lässt es unsouverän und nervös wirken. Auch, weil dies immer einseitig geschieht – zu Lasten von Peter. Dadurch wirkt das Gericht voreingenommen, wenn nicht gar direkt parteiisch.

Alles zusammen ist derart spürbar, dass ich mich ernsthaft frage, ob dieser Prozess ein vorbestimmtes Ergebnis liefern muss?!

Anders kann ich mir die seitens des Gerichts vorherrschende Verweigerungshaltung gegenüber Peter, seinem Wirken und den bisherigen Zeugenaussagen gar nicht erklären! Denn stets wird versucht, die Dinge so umzudeuten und hinzubiegen, dass es zu einer Schlinge für Peter wird …

Erkennbar ist das für mich allein schon daran, dass laut Aussage des Gerichts der Vorwurf der „Veruntreuung von Anlegergeldern“ bereits dann bewiesen ist, wenn keine „ordentliche Buch­führung“ erfolgte. Dabei ist es dann auch völlig egal, ob Peter das überlassene Geld zweckgemäß eingesetzt hatte …

Das bedeutet: Das Gericht muss gar nicht ernsthaft ermitteln und die vermeintliche Veruntreuung auch nicht faktisch beweisen, um Peter dennoch dafür zu verurteilen!

Dies ist völlig widersinnig, weil es faktisch einer vollständigen Umkehrung der Beweispflicht gleichkommt. Denn nun muss die Verteidigung durch Eingabe von Beweisen die angebliche Veruntreuung widerlegen!

Als Peter das am 12. Verhandlungstag wieder einmal versucht, indem er mehrere Belege über investierte 5- und 6-stellige Summen als Beweise vorlegt, interessiert das die vorsitzende Richterin aber überhaupt nicht.

Ich möchte abschweifen, um Ihnen als Leser ein Gefühl für die an diesem Tag – sinnbildlich für die letzten Prozesstage – vorherrschende Stimmung zu vermitteln:

Dass die 3 Richter während der Zeugenbefragungen durch Peter gerne demonstrativ des­interessiert miteinander quatschen ist ja schon Normalzustand. Doch an diesem Tag sind Schöffen, Oberstaatsanwältin, Psychologe und Richter – allen voran die Vorsitzende – nicht einfach nur desinteressiert!

Obwohl Peter noch kaum etwas gesagt oder getan hat, glich ihr Verhalten ihm gegenüber, dem einer Mutter, die schon den ganzen Tag von ihrem Kind genervt und drangsaliert wird. Sie hatte keine Geduld mehr! Dementsprechend behandelt sie Peter als solle er gefälligst endlich die Klappe halten und sich entsprechend ihrer Anordnungen fügen.

Nachfragen an den Zeugen werden schnell unterbunden. Angeblich wurde alles schon gesagt. Richter und Oberstaatsanwältin wechseln sich sogar darin ab, Peter immer wieder herablassend darauf hinzuweisen. Wenn Peter daran zweifelt oder sagt, dass er auf was ganz anderes hinaus will, entgegnet ihm auch mal ein mehrstimmiger Chor, wie es wirklich gewesen sei und wie er die gemachten Aussagen gefälligst zu verstehen habe …

Als wäre das noch nicht genug, ermahnt ihn die Vorsitzende zusätzlich – wie so oft – er solle „richtige Fragen“ stellen und verweist darauf, dass sie sonst seine Möglichkeiten der Befragung einschränke.

Dieses Gebaren des Gerichtes empfinde ich als bodenlose, an Dreistigkeit grenzende, Unverschämtheit. Peter muss die Befragung durch Richter, Schöffen, Oberstaatsanwältin, Psychologe, Verteidiger still abwarten, bis er selbst Fragen stellen, Einwände äußern und Dinge richtig stellen darf. Ich habe in meinen Berichten bereits mehrfach darauf hingewiesen, wie oft gerade durch Nachfragen der Wahrheitsgehalt gewisser Zeugenaussagen offenbart werden konnte. Doch anscheinend will man Nachfragen nicht mehr zulassen und dem Angeklagten keine faire Chance zur Verteidigung geben …

Einen gerechtfertigten Grund für das seltsame Verhalten des Gerichtes zu finden, fällt mir schwer. Eigentlich sollte man meinen, dass weitere Nachfragen das bereits gemachte Bild der Richter, Schöffen, Oberstaatsanwältin ja nur abrunden oder richtig stellen können. An beidem sollten alle großes Interesse haben – sofern sie die Verantwortung ihres Amtes ernst nehmen und überhaupt ein gerechtes Urteil fällen wollen …

Früher glaubte ich, dass das „Kreuzverhör“ genau dazu dient, unglaubwürdige oder gar falsche Zeugen zu überführen. Ich hielt es sogar für die Grundlage jeglicher Verteidigung bzw. Anklage schlechthin!

Wie sehr sich die Realität doch von so manchen Vorstellungen unterscheidet …

Zu den vorgelegten Belegen, in meiner Erinnerung über 250.000 €, sagt die Vorsitzende nur genervt: „Die Belege nützen mir nichts!“

Peter entgegnet irritiert: „Was würde denn was nützen?“

Vorsitzende kurz und knapp: „Ordnungsgemäße Buchführung!“

Ja, die Buchführung. Dieses Thema aufzuklären gestaltet sich schwierig, angesichts all der unge­wöhnlichen Umstände wie …

  • die Komplexität aller Unternehmungen insgesamt: Ganzheitliche Wege e.V., Verein NeuDeutschland (NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK), Kooperationskasse (KK), …) und Königreich Deutschland (Königliche Reichsbank (KRB), Deutsche Gesundheit (DG), …),
  • den breitgefächerten Widerstand des bestehenden Systems (eingeschränkte Kooperations­bereitschaft verschiedener „Behörden“, Kündigung der Bankkonten, 3 Razzien, nachträgliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereine, konsequente Rufschädigung durch die sich ständig verschärfenden Verunglimpfungen der Leitmedien)
  • sowie ‚interner Herausforderungen‘ (wiederholter Wechsel der Mitwirkenden im Bereich Buchführung, innere Zersetzungsversuche des KRD, betreten von ‚Neuland‘ bei der friedlichen Entwicklung alternativer staatlicher Strukturen).

In den Jahren 2009, 2010 wurde die Buchführung ehrenamtlich von einem externen Steuerberater (Zeuge am 14. Prozesstag) unter Mithilfe einer Mitwirkenden vor Ort in Wittenberg erstellt. Sie erfolgte in Form einer Gewinnermittlung – einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – so wie sie für Vereine Standard ist.

2011 konnten beide diese Tätigkeit nicht länger fortführen. Ersterer aus Zeitmangel und Letztere, weil sie Andernorts ein Studium begann. Man wollte den Steuerberater dann offiziell beauftragen und bezahlen, doch lehnte er ab. Vor Gericht war sein herzliches Verhältnis zu Peter offensichtlich, was er auch durch seine Aussagen über die Zusammenarbeit bestätigte. Ebenfalls steht die damals mitwirkende Dame bis heute in gutem Verhältnis mit den Menschen im KRD. Auch sie wurde bereits vernommen.

Ersatz für einen Steuerberater zu finden ist nicht ganz so einfach wie man glauben mag. Die diffamierenden Darstellungen der Medien sorgten schon damals dafür, dass externe Unternehmer im Falle einer Zusammenarbeit um ihren Ruf fürchteten …

Aufgrund der Umstände konnten 2012 der Steuerberater und die Dame – Dank des guten zwischenmenschlichen Verhältnisses – erneut zur Mithilfe an der Buchführung für 2011 gewonnen werden. Das Jahr 2011 war insbesondere deswegen wichtig, da die Steuererklärung der Vereine anstand.

Diese muss bei gemeinnützigen Vereinen nur alle 3 Jahre abgegeben werden – somit wären 2012 die Jahre 2009-2011 zur Abgabe fällig gewesen. Die ersten beiden Jahre wurden eingereicht, das letzte sollte schnellstmöglich nachgereicht werden.

Ende September 2012 konnte endlich ein neuer Steuerberater gewonnen werden. Dieser wollte sogar im Verein mitwirken. Er übernahm sogleich die Buchhaltung und machte sich daran, das Jahr 2011 endgültig aufzuarbeiten.

Ende 2012 – nur wenige Wochen später – wurden zeitgleich sämtliche Konten seitens der Banken gekündigt. Man erhielt in ganz Deutschland kein neues mehr. Erst Mitte 2013 verfügte man durch die Unterstützung einer Schlesischen Bank wieder über ein Konto.

In der Zwischenzeit lief der Zahlungsverkehr über die Konten der Unterstützer. So wurden z.B. offene Rechnungen durch das Überweisen der NDGK-Beiträge von den Abgesicherten direkt bezahlt. Dies hat – wie auch 2 Jahre später nach der 3. Razzia – dank der treuen Unterstützer hervorragend funktioniert und das Bestehen der Strukturen des Königreich Deutschland gesichert!

Allerdings ist dies aus Sicht eines Steuerberaters wahrscheinlich ein buchhalterischer Super-GAU. Das eine Jahr in Verzug, die folgenden – von Außen aufgezwungen – unter extrem erschwerten Bedingungen. Durch erhöhten Zeiteinsatz sowie ausdauerndes, akribisches Arbeiten wäre das Weiterführen einer „ordentlichen Buchführung“ für einen Fachmann wohl noch leistbar gewesen …

Zu einer schier unmöglichen Aufgabe wurde es aber, als angesichts dieser Lage obendrein auch noch …

  • versucht wurde, dass KRD von Innen heraus zu zersetzen. Zwar scheiterte dies, doch sind als Folge 17 Vollzeit-Mitwirkende weggegangen.
  • die 1. Razzia erfolgte, bei der Computertechnik und Unterlagen beschlagnahmt wurden und …
  • in deren Folge die KK erstmals in finanzielle Schwierigkeiten geriet, nachdem in kürzester Zeit ca. 600.000 € an verunsicherte Überlasser zurückgezahlt wurden.
  • das Finanzamt die nachträgliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereine erklärte. Dagegen wurde bereits Klage vor dem Finanzgericht erhoben, doch weiteres lässt seit 3 Jahren auf sich warten.

Als unter diesen extremen Umständen unmöglich lösbare Aufgabe empfand es wohl auch der Steuerberater, da er im Mai 2013 – direkt nach der 1. Razzia – sein Engagement aufgab und sogar aus dem Verein austrat …

Die extreme Unberechenbarkeit und Widrigkeit der Umstände versucht Peter immer wieder dem Gericht zu verdeutlichen. Doch das scheint diese gar nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Starrsinnig wiederholt es immer wieder seine Forderung nach einer – nach seinem Verständnis – „ordentlichen Buchführung“. Es verweist darauf: Andernfalls gilt der Vorwurf der „Veruntreuung von Anlegergeldern“ als bewiesen …

Dies tut das Gericht wohl deshalb, weil es Kooperationskasse bereits grundsätzlich zur „Bank“ erklärt hat. Dabei dachte ich eigentlich, dass das in genau diesem Prozess erst mal rechtlich geklärt werden würde!?

Im Übrigen versteht das Gericht unter einer „ordentlichen Buchführung“ offenbar eine sogenannte Doppelte Buchführung und die Erstellung einer Bilanz. Das tut es, obwohl für Vereine eine Gewinnermittlung Standard ist, was die Steuerberater auch gemacht bzw. versucht haben.

Die Oberstaatsanwältin scheint diesbezüglich sogar noch anspruchsvoller. Am 12. Verhandlungstag forderte sie einen ständig abrufbaren Liquiditätsstatus für jeden KÜV, die jeweilige Zuordnung zum Verwendungszweck, uvm.. Ich konnte ihr nicht mehr folgen, aber was sie erklärte, entsprach wohl den Bilanzierungsgepflogenheiten einer Bank.

Was Richtern, Schöffen, Oberstaatsanwältin und Psychologe hier fehlt, ist wohl am besten mit ‚Abstraktionsvermögen gegenüber den Gewohnheiten des Alltags‘ zu beschreiben. Man erwartet die Einhaltung von gewissen Standardprozeduren. Dabei übersieht man allerdings: Es gibt keine Standardprozedur für die friedliche Entwicklung und den Aufbau alternativer staatlicher Strukturen – eines neuen, das Gemeinwohl fördernden, Staates!

Diesen politischen Aspekt lässt das Gericht aber vollkommen außen vor. Der Grund dafür ist nachvollziehbar. Aus Sicht des Gerichts – allen voran der Vorsitzenden – ist das Königreich Deutschland „ … ein Staat, den es ja gar nicht gibt.“ Ein „Fantasiestaat“ eben!

Dementsprechend missversteht man leider auch, dass man hier anders abrechnen muss wie in einer Bank. Vielmehr wie in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Unternehmens, welches technisches Neuland betritt: Zu aller Anfang ist nur eine Idee – eine Vision.

Obwohl dann viele Ressourcen zu deren Erforschung einfließen, erweckt es nach außen hin den Anschein, dass kaum etwas dabei rauskommt. Doch auch vermeintliche Fehlschläge bringen neue Erfahrungen – sind letztendlich ein Schritt in die richtige Richtung. Grundlagenforschung ist nun mal so …

Erst im weiteren Verlauf eröffnet sich ein Weg, weil sich entscheidende Faktoren als solche er­schließen. Nach und nach werden die nötigen Erfahrungen gesammelt – wird gelernt, die Faktoren zu steuern. In Testprogrammen wird dann alles zusammen auf seine Alltagstauglichkeit geprüft. Der weitere Erfolg ist nun endlich absehbar – er wird erst jetzt nach Außen hin darstellbar …

Das Königreich Deutschland befindet sich seit über 4 Jahren im ‚Härtetest unter erschwerten Bedingungen‘. Bisher hat es alles dagegen Aufgebotene überstanden und jede Herausforderung gemeistert!

Es sind eben immer die Menschen, welche den Unterschied ausmachen …

Zum ‚Abstraktionsvermögen gegenüber den Gewohnheiten des Alltags‘ gehört im vorliegenden Fall auch die Wiederbelebung des Glaubens an das Gute im Menschen. Denn wenn jemand sich einen altruistisch handelnden Menschen schon gar nicht mehr vorstellen kann, dann wird er in dessen Wirklichkeit auch niemals existieren! Im Fall der Fälle würde seine Existenz schlicht verleugnet und folglich auch alles, was er sagt und tut …

Dies scheint mir der Ursprung der Vorbehalte und Vorurteile gegen Peter zu sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass das Gericht sich das Konzept NeuDeutschland oder Königreich Deutschland nach wie vor nicht vorstellen kann?!

Auch nicht das der KK bzw. KRB. Stattdessen bezeichnet es die vorsitzende Richterin Ersteres fortlaufend herablassend und verurteilend als „fragwürdiges Geschäftsmodell“! Auch schon mal als „Geld-einsammel-Verein“, so geschehen am 14. Verhandlungstag. Eigentlich wollte sie dies nur ihren Kollegen zur ‚Bespaßung‘ zuflüstern – dumm nur, dass man sie laut und deutlich bis in die 2. Zuschauerreihe hört …

Genauso bezeichnet das Gericht die Überlasser weiterhin als „Anleger“. Dies tut man, obwohl diese nahezu unisono vor Gericht ausgesagt haben, dass sie die 1-seitigen Kapitalüberlassungs­verträge (KÜV´s) begriffen und ihre Überlassung eben nicht als finanzielle „Anlage“ betrachtet haben – sondern bestenfalls als idealistische „Anlage“ zur Schaffung alternativer staatlicher Strukturen und zur Förderung des Gemeinwesens.

Dies geschah aus altruistischen Gründen und aus freiem Willen. Somit fiel es den Überlassern auch leicht, die Bedeutung der „Nachrangabrede“ zu begreifen und zu akzeptieren.

Allerdings scheint sich das Gericht so viel Wohltätigkeit nur dann vorstellen zu können, wenn es sich bei den Überlassungen um eine „Spende“ handelt. Dementsprechend wurden die Überlasser auch immer wieder danach gefragt. Sie wurden teilweise durch fortwährende Wiederholung der Frage – unabhängig der zuvor gegebenen Antwort – damit geradezu genötigt: Aber warum haben sie das Geld denn nicht gespendet, wenn sie ein gemeinnütziges Projekt fördern wollten?

Wurde die wiederholte Frage letztendlich aus Unsicherheit bzw. Unverständnis nicht beantwortet oder ausgesagt, dass man das eben nicht wollte, war das Gericht misstrauisch und gelangte wiederum zu der Überzeugung, dass es sich doch um eine „Anlage“ handeln muss …

Welch ein Teufelskreis!

Das Ganze ist in etwa so, als würde man vom Kellner ständig gefragt, ob man denn Fisch oder Fleisch zu seinem Salat will, weil dieser einfach nicht erfassen kann, dass man Vegetarier ist!

Allerdings glaube ich, dass das Gericht das Konzept der KK bzw. KRB sehr wohl verstehen kann, es aber vielmehr nicht verstehen will oder gar darf …

Grundsätzlich ist die Rechtsprechung der Judikative zwar an geltendes Recht und Gesetz gebunden, doch möchte ich auf den damit verbundenen ‚Rückkopplungseffekt‘ aufmerksam machen. Dieses Reglement beinhaltet eine zweite Bedeutung, die es zu einem ‚zweischneidigen Schwert‘ macht: Denn die Rechtsprechung ist einerseits gebunden an die inhaltliche Einhaltung des geltenden Rechtes und Gesetztes und andererseits ebenso an die Wahrung des gegenwärtigen rechtlichen Zustandes.

Ich frage mich also: Überwiegt hier das Bestreben des Gerichtes nach Selbstlegitimation gegenüber seinem Auftrag der Rechtsprechung?

Ist die Wahrung des bestehenden Systems – der Erhalt des Status quo – wichtiger als dessen Weiterentwicklung und Verbesserung?

Darf man daher den Erfolg und die Ausbreitung derartiger Konzepte nicht zulassen?

Will man an den bestehenden Wirtschafts- und Finanzstrukturen festhalten, dann darf es wohl NICHT geben, was es NICHT geben darf!

Folglich muss das Gericht etwas ‚kreativer‘ an die ganze Sache herangehen: Es versucht die Aussagen der Überlasser umzudeuten und zurechtzubiegen. Was sie getan haben, muss entweder eine „Anlage“ mit der Hoffnung auf finanzielle Rendite gewesen sein, was Bankgeschäft gewesen wäre und die Aufsichtspflicht der BaFin zur Folge gehabt hätte. Oder eben eine „Schenkung“, was das Abtreten von „Schenkungssteuer“ an das Finanzamt bedeutet hätte. Amen.

Peters wiederholte Erklärungen, dass er 2009 – nach angeblich überstandener Finanzkrise – etwas völlig Neuartiges erschaffen wollte, was auf krisensicheren stabilen Werten basiert, scheint für das Gericht nicht von Belang. Ebenso nicht, dass er sich bei all seinen Vorhaben immer wieder die Zusammenarbeit mit den entsprechenden ‚Behörden‘ erhoffte und bis heute erhofft …

Doch Gericht, Oberstaatsanwältin, BaFin und deren Handlanger sowie die Medien tun lieber so, als würde sich Peter einfach nicht an geltende Gesetze und Vorschriften halten. Weiter tun sie so, als würden sie ihn dann auf ihre ‚edelmütige‘ Art und Weise darauf hinweisen, doch er verweigere sich jeglicher Kooperation.

Peter hat lange vor der Gründung der KK – wie auch später bei der KRB – die BaFin um ihre Mithilfe bei der rechtlichen Ausgestaltung des Konzeptes gebeten. Er wollte sein Vorhaben gesetzeskonform ausgestalten und gleichzeitig die Zuständigkeit der BaFin ausschließen. Also fragte er sie einfach danach …

Peter ist in solchen Dingen direkt. Er will mit Menschen sprechen, die sich mit den Dingen auskennen. Allein schon deshalb, um unnötige Fehler oder Missverständnisse zu vermeiden.

So lobt Peter gegenüber dem Gericht die gute Zusammenarbeit mit dem Vorgänger des bereits vernommenen Referatsleiters EVG2. Mit Ersterem hatte er viele und teils lange Gespräche geführt. Dabei ist man gemeinsam Schritt für Schritt vorangekommen, sodass der KK schließ­lich die ‚Freigabe‘ erteilt wurde.

Auch der neue Referatsleiter EVG2 hat in seinem Schreiben vom 10.08.2011 offiziell erklärt, dass es sich beim Konzept der KK um „kein aufsichtspflichtiges Kreditgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)“ handelt.

Erstaunlicherweise ist es der Referatsleiter EVG2, der trotz dieser ‚Freigabe‘ plötzlich für die 1. Razzia im April 2013 sorgt …

Doch schon in deren Vorfeld gestaltet sich die weitere Zusammenarbeit mit dem neuen Referatsleiter EVG2 deutlich schwieriger. Mit Peter telefonieren will er gar nicht und auch weitere Bitten um Mithilfe – um banken- bzw. versicherungsaufsichtsrechtliche Stellungnahme – werden inhaltlich nicht beantwortet. Diese Verweigerungshaltung zieht sich über Jahre hin …

Anfang 2016 beschloss man wohl seitens der BaFin, all diesen Bitten doch entgegen zu treten. Sie erhob plötzlich für eine erneute Bitte um versicherungsaufsichtsrechtliche Stellungnahme bezüglich der Deutschen Gesundheit eine „Gebühr“ von 6.820,00 €.

Wenn Peter dafür echte Informationen erhalten würde – erfahren würde, was noch zu tun wäre, damit die BaFin – rechtsverbindlich – eben genau nicht zuständig ist, dann würde er diesen Betrag sicher mit Freude bezahlen. Doch angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem Referatsleiter EVG2 ist wohl eher davon auszugehen, dass er für seine unbegründeten diktatorischen Ablehnungen künftig auch noch „Gebühren“ erhebt!

So will ich zwar an das Gute im Menschen glauben, würde aber deswegen kein Auto für fast 7.000 € kaufen, ohne dessen Daten zu kennen und es je gesehen zu haben …

Gegenüber dem Gericht erklärte Peter am 6. Verhandlungstag, dass er stets um Zusammenarbeit ersuchte. Verweist darauf, dass er selbst wenige Tage nach der verheerenden 3. Razzia, wieder Bitten um banken- und versicherungsaufsichtsrechtliche Stellungnahme schrieb.

Peter beklagte weiter, dass er als Antwort auf seine letzten Schreiben vom Referatsleiter EVG2 nur noch die schriftliche Aussage bekam, dass „… egal was er [Peter] tut, es ist und bleibt Bankgeschäft!

Der Referatsleiter antwortet: „Wenn er Herrn Fitzek sagt, dass er gewerbsmäßig tätig sei, dann hat er dies so festgestellt. Da kann er [Peter] zurückschreiben was er will!

Zudem nimmt die BaFin „keine Bitten“ (aufsichtsrechtliche Stellungnahme) entgegen, sondern prüft nur tatsächlich vorhandene Fälle …

Über ihre Zusammenarbeit sagt er: „Herr Fitzek hat nicht die Einsicht, was ein erlaubnis­pflichtiges Geschäft ist.“ Es „… ist schwierig Herrn Fitzek dazu zu bringen, einzusehen, dass er etwas nicht darf!“ Und: „Herr Fitzek war hochgradig unwillig, die Anordnungen der BaFin zu befolgen!“

Die einst durch ihn erteilte ‚Freigabe‘ sowie deren rechtliche Bedeutung versuchte der Referats­leiter EVG2 bei seiner Befragung im Übrigen zu verharmlosen und wegzudiskutieren.

Dabei ist es bei alldem die BaFin, allen voran vertreten durch den Referatsleiter EVG2, die eine Kooperation schlicht verweigert. Es bedürfte ja nur der simplen rechtsverbindlichen Auskunft darüber, was zu tun ist, damit ihre angeblich noch bestehende Aufsichtspflicht ausgeschlossen wird. Doch wahrscheinlich kann sie nichts mehr benennen, weil ihr NICHTS Vernünftiges mehr einfällt, dass sie nennen könnte …

Denn die Kriterien, die die BaFin offiziell aufsichtspflichtig machen, wurden längst ausgeschlossen. Peter war und ist intensiv um die Rechtssicherheit seiner Projekte bemüht. Er weiß genau um ihre Bedeutung für deren Erfolg – genauso wie seine Gegenspieler im System. Seit Jahren arbeitet er hauptsächlich daran. So wurde bereits das Konzept der KK – wie später das der KRB – immer wieder angepasst, nur um den Anforderungen der BaFin gerecht zu werden. Genau diese waren die Gründe dafür, warum …

  • ein geschlossener – im Prinzip vereinsinterner – Währungskreislauf geschaffen wurde,
  • in dem man mit einer privaten – vereinsinternen – Regionalwährung (Engel bzw. E-Mark) gehandelt hat,
  • die nicht in Euro o.ä. zurückgetauscht werden durfte,
  • es Kapitalüberlassungsverträge (KÜV´s), eine nur bedingte Rückzahlung, die Nachrangabrede gab.

Die Vielzahl dieser Anpassungen bedeutete einen enormen administrativen Aufwand. Jedes Mal mussten sämtliche Verträge erneuert werden. Das bedeutete Aufklärungsarbeit und Schriftwechsel mit jedem einzelnen Überlasser, was sich vereinzelt aufgrund widriger Umstände verzögerte und für Diskrepanzen sorgte.

Solche Einzelfälle extrahiert das Gericht nun und erklärt ausgerechnet sie zu Paradebeispielen für Peters angeblichen Unwillen, sich an geltende Gesetze und Vorschriften zu halten. Dabei gibt es sie ja nur deshalb, weil Peter versuchte sich an geltende Gesetze und Vorschriften zu halten!

Aber dies passt ja nicht zur ‚Schublade‘, in die man Peter gesteckt hat – nicht zum Bild eines „Reichsbürgers“, der das Rechtssystem der BRD nicht anerkennt …

Das Gericht ignoriert schlichtweg Peters jahrelanges, intensives Bemühen darum, der BaFin das geheim gehaltene Rezept zu entlocken, welches ihre Aufsichtspflicht unnötig macht. Es ignoriert obendrein, dass die BaFin immer wieder neue Anforderungen kreierte, deren Nichterfüllung sie Peter im Nachhinein vorwarf.

Da Peter allerdings immer wieder das Unmögliche möglich machte, entschied die BaFin zum Schluss einfach: „… egal was er [Peter] tut, es ist und bleibt Bankgeschäft!

Auch wird Peters Kooperationsbereitschaft völlig verdreht dargestellt. Allein an den aggressiven und diktatorischen Äußerungen des Alleinherrschers vom Referat EVG2 ist deutlich zu erkennen, was hier wirklich gespielt wird und wer sich hier um echte, sachliche Zusammenarbeit bemüht. Doch die Vorsitzende entscheidet einfach, dass dies nicht zum Thema der Verhandlung gehört …

Also wenn Peters Intention und Engagement – gerade auch für die legale Ausgestaltung seiner Projekte – wirklich irrelevant sein soll, dann frage ich mich ernsthaft, was denn dann überhaupt noch übrigbleibt?

Vor wenigen Wochen dachte ich noch, dass nur die Staatsanwaltschaft für die Beweiserbringung der Anklage zuständig sei. Doch die Oberstaatsanwältin scheint faktisch kaum etwas zur Anklage beizutragen. Sie scheint nie irgendwelche Beweise gehabt zu haben, die Peters Verhaftung recht­fertigen – geschweige denn seine Anklage.

Offenbar hoffte sie darauf, während des Prozesses welche zu finden. Doch auch nach nun insgesamt über 6 Monaten der Untersuchung existieren keine. Deswegen bekommt sie nun wohl auch Unterstützung vom Gericht – nur aus gegenseitiger „Amtshilfe“ versteht sich …

Ich finde es höchst erstaunlich, wie man es hier vor Gericht schafft, die angeblichen Interessen Einzelner oder die der Masse immer jeweils so hin zu drapieren, dass sie stets einen großen unvor­teilhaften Schatten auf Peter und sein Wirken werfen. Und da ich dies selbst erleben ‚durfte‘, frage ich mich, wie das Gericht unter diesen Gesichtspunkten überhaupt noch behaupten will, eine neutrale Haltung zu verkörpern?!

Ein neutrales Gericht würde den Fall unbefangen angehen – sich die nötige Zeit zur Einarbeit in die Thematik nehmen oder sich von Zeugen darüber aufklären lassen. Es hätte dann sicher auch ein gewisses Verständnis für kleinere Diskrepanz in Einzelfällen.

Dieses Gericht scheint allerdings eifrig Schlingen für Peter knüpfen zu wollen! An seine Neutralität kann ich aufgrund der Vielzahl der darauf deutenden Hinweise gar nicht mehr glauben!

Denn längst blieb der wichtigste Bestandteil des Rechtssystems auf der Strecke:

Der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten …

Fortsetzung folgt …

P.S.: Sehr ähnlich dem dargestellten Fall der Kooperationskasse und deren Kapitalüberlassungs­verträgen verhält es sich auch mit der NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) und deren Absicherung im Krankheitsfall. Das diesbezügliche Verfahren gegen Peter – aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – sollte am 16. Dezember in die 2. Instanz gehen. Dies wurde jedoch auf Anfang 2017 verschoben …

Quelle: KRD Blog von Florian Steinlein

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