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System klagt mutigen Kritiker an: Prozess gegen Bhakdi startet im März

Archivmeldung vom 28.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi (2020)
Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi (2020)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Corona-Krise: Prof. Sucharit Bhakdi erklärt warum die Maßnahmen sinnlos und selbstzerstörerisch sind" (https://youtu.be/JBB9bA-gXL4) / Eigenes Werk

Nun ist es offiziell: Das Amtsgericht Plön winkte die Anklage gegen den renommierten Mikrobiologen & Infektionsepidemiologen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi durch. Dieser muss sich nun allen Ernstes wegen “Volksverhetzung” verantworten, unter anderem weil er das rigorose Impf-Regime in Israel und den dortigen Ausschluss von Vermeidern der Gen-Behandlungen aus dem öffentlichen Leben kritisierte. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Es ist ein weiterer Höhepunkt in der beispiellosen Hetzjagd des Systems gegen einen prominenten Kritiker.

Anklage nach beispielloser Hetzkampagne

“Sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle”: Mit diesen Worten beschrieb Bhakdi vor etwa anderthalb Jahren die Situation im westasiatischen Land, das als erstes auf den “Grünen Pass” setzte, der die Menschen entlang ihres Impfstatus spaltete. Es sollte wohl auch eine Warnung an Europa sein, diesen Irrweg nicht nachzumachen – sie verhallte ungehört, diverse Länder bauten ihre Corona-Diktatur aus, bis Ungeimpfte nicht einmal mehr zum Friseur oder ins Kleidungsgeschäft durften.

Etwa zwei Monate nach den Aussagen trat der Mainstream eine beispiellose Hetzkampagne los. Obwohl Bhakdi nur Sekunden vor diesem Ausschnitt seine Hochachtung für das jüdische Volk bekannte und dessen Intelligenz lobte, stempelte man ihn zum Antisemiten. Sein Verlag kündigte ihm, sogar die Universität, an der er über 20 Jahre lang ein Institut leitete, prüfte die Aberkennung seiner Professur. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Kiel zwischenzeitlich die Ermittlungen sogar schon eingestellt. Doch dann zog der Generalstaatsanwalt den Fall persönlich an sich, um Bhakdi zu verfolgen.

Wochenblick berichtete bereits früh über die hinterhältige Kampagne gegen Prof. Bhakdi: Zu gefährlich für die Mächtigen: Die hinterhältige Kampagne gegen Bhakdi

Konstruierter Antisemitismus-Vorwurf

Elf Monate später nun die nächste Hiobsbotschaft: Es wird tatsächlich Anklage gegen den kritischen Experten erhoben, der Prozess soll am 24. März 2023 beginnen. Der weiterhin absurde Vorwurf: Mit seiner sachlichen Kritik an einem Teil der israelischen Politik hätte er gegen in Deutschland lebende Juden “zum Hass aufgestachelt”. Weiters skandalisiert man, dass er in einer Rede darauf verwiesen hätte, dass Holocaust-Überlebende die vielen Todesfälle im Zuge der Impf-Kampagnen mit der “Einleitung eines zweiten Holocaust” verglichen hätten.

Die Einschätzung von Holocaust-Überlebenden zu zitieren, ohne sich deren Aussagen zu Eigen zu machen – und ein andermal eine Kritik an der Corona-Diktatur in Israel abzugeben, die auch von israelischen Kritikern geäußert wurde: Das reicht aus, um einen riesigen Schauprozess gegen einen führenden Experten der Corona-Aufklärungsbewegung zu inszenieren. Anders als in Österreich, wo es ein umstrittenes Urteil gibt, das den Vergleich der totalitären Corona-Politik mit der Zeit des Nationalsozialismus verbot, ist die Zulässigkeit solcher Vergleiche in Deutschland noch nicht vollständig ausjudiziert.

Absurd: In Zeiten der Corona-Diktatur gilt es offenbar schon als Hetze gegen Juden, die Worte von jüdischen Holocaust-Überlebende zu zitieren…: Holocaust-Überlebende springt Bhakdi bei: “Die Geschichte wiederholt sich”

Soll an Bhakdi ein Exempel statuiert werden?

In der Berichterstattung über die Freigabe der Anklage ließen sich das SPD-nahe “Redaktionsnetzwerk Deutschland” und die “dpa” es sich übrigens nicht nehmen, Bhakdis fundierte Expertise als “umstritten” einzustufen. Zudem behauptete man, dass “mehrere Thesen Bhakdis zur Corona-Pandemie […] von Experten als irreführend oder falsch eingeordnet” wurden. Das ist besonders absurd: Angefangen von Blutgerinnseln bei mehreren Impfstoffen über gefährliche Gewebeveränderungen bei manchen Geimpften bis zum Pfizer-Studien-Schummel behielt Bhakdi ein ums andere Mal recht…

Für den neutralen Beobachter macht das juristische Vorgehen den Anschein, als ginge es nicht vordergründig darum, Recht zu sprechen, sondern ein Exempel an einem kritischen Forscher zu statuieren, der die System-“Experten” und deren Fehleinschätzungen vor sich hertrieb. Man nimmt die Kritik am Corona-Regime in Israel zum Anlass für Verfolgung, obwohl sogar die International Holocaust Rememberance Association (IHRA) der Meinung ist, dass “Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet” werden kann. Bhakdi kritisierte zahlreiche Länder in der “Pandemie”.

Wochenblick berichtete bereits vergangenen November über das schikanöse Vorgehen, das eingestellte Verfahren wiederaufzunehmen: Bhakdis Israel-Kritik war völlig legal: Doch das System will ihn weiter verfolgen! "

Quelle: Wochenblick

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