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Prozeßbeobachterin über den 7. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland am LG Dessau zum Thema VAG und Führerschein

Archivmeldung vom 02.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Eigenes Werk /Ott

Die Prozeßbeobachterin Ulrike schreibt auf dem KRD Blog über Ihre Beobachtungen im Fall des Königs von Deutschland, Peter I, bürgerlich Peter Fitzek: "Die Verhandlung beginnt dramatisch, wie im Film. Die Kameraleute werden gebeten, Ihre Kameras unverzüglich auszuschalte. Der Kameramann nimmt seine Kamera vom Stativ, schaltet sie aber nicht aus. Während das Sicherheitspersonal ihn nach draußen drängt, hält er rückwärtsgehend den Kamerascheinwerfer direkt in das Gesicht des Beamten."

Weiter berichtet der KRD Blog: "Die Richterin, sobald der Kameramann draußen ist: „Hätte der das Licht nicht auch mit ausschalten können?“ Ich frage mich, ob sie so naiv ist und tatsächlich die weiterhin laufende Kamera nicht bemerkt hat …

Der 7. und letzte Gerichtstag am Landgericht Dessau liegt schon viele Tage zurück. Ich spüre einen inneren Widerstand, mich mit dieser Farce erneut zu beschäftigen. Selbst im Blog bemühe ich mich normalerweise, neutral zu bleiben. Aber in diesem Artikel bin ich emotional. Anders kann ich der Situation nicht mehr gerecht werden.

Die Gerichtsverhandlung lief zunächst wie gewohnt ab. Auf dem Programm standen, da es der Tag der Urteilsverkündung war, die Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers und auch noch eine Stellungnahme von Peter.

Die Staatsanwältin las ihr Plädoyer von ihrem Skript ab, oder eher leierte sie es herunter. Das soll kein Vorwurf sein – es zeigt nur das innere Desinteresse am weiteren Lebenslauf eines im Raum anwesenden Menschen.

An einigen Stellen schlussfolgerte sie schwer nachvollziehbar. Beispielsweise wies sie auf genau die Vertragsänderungen in den Vereinbarungen der Gesundheitskasse hin, die Peter nach Aufforderung der BaFin wortwörtlich so geändert hatte, wie die BaFin ihm das schriftlich vorformuliert hatte.

Staatsanwältin: „Der Hinweis ‚kein Rechtsanspruch’ im Vertrag ist eine überraschende Klausel im Kleingedruckten, mit der ein Antragsteller nicht rechnen muß ….“  „ … werde nicht deutlich, daß kein Rechtsanspruch sondern nur eine Hoffnung auf Erstattung besteht …“         

Damit dürfte es wohl egal sein, was in einem Vertrag überhaupt drinsteht?

Zum Führerschein äußerte sie:

Staatsanwältin:  „… den Verzicht auf die Fahrerlaubnis hat der Angeklagte deutlich zum Ausdruck gebracht, auch wenn er das wörtlich nicht so formuliert hat.“

Im Ergebnis forderte sie wie erwartet die Höchststrafe und stellte den Angeklagten in allen Punkten und in vollem Umfang als schuldig dar.

Das anschließende Plädoyer des Verteidigers war frei gesprochen, professionell und sehr im Detail recherchiert und durchdacht. Engagiert,  sachlich und menschlich, alles zugleich. Er machte mit genauem Bezug auf die Aussagen von Zeugen und Peter selbst im Gerichtsverlauf klar, welche Beweggründe dem Verhalten seines Mandanten zugrunde lagen. Er betrachtete die Anklagepunkte sowohl von der menschlichen Seite als auch vom korrekten Vorgehen des Abprüfens relevanter juristischer Formulierungen in Gesetzen und anderen Rechtsgrundlagen.

Im Klartext: In der Juristerei werden Sätze in Paragraphen in Einzelteile zerlegt und jeder Satzteil und jedes Wort auf Übereinstimmung mit den Fakten überprüft. Bei der geringsten Abweichung, ist das Geschriebene nicht mehr auf den konkreten Fall anzuwenden. Auf diese Weise entsteht (juristisches) Recht, aber nicht immer Gerechtigkeit. In Peters Fall zerlegte der Verteidiger beispielsweise das Wort „Kalkulation. Diese muß zugrunde liegen, damit der Definition nach ein Versicherungsgeschäft vorliegt. Ist die Kalkulation nicht nachweisbar, ist das Gericht angehalten, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden. Das schützt im BRD-Rechtssystem vor der Willkür eines Richters oder Klägers.

Die abschließende Einlassung von Peter nahm Richterin Baumgarten etwas genervt entgegen.  Der Dialog zwischen der Richterin und Peter ging wie üblich aneinander vorbei:

Peter: (beginnt zu lesen)

Richterin: „Das haben Sie schon erzählt“

Peter: (redet einfach weiter) „… Kernstaatgebiet …“

Richterin: „Was hat das mit dem Führerschein zu tun …“

Peter: „Ich will versuchen, Ihnen klarzumachen, daß das KRD über die Qualität eines Staates verfügt“

Richterin: „Ich habe Ihre Vereinssatzung gelesen und werde weitere Ausführungen nicht erlauben“

Peter und Richterin reden eine Weile gleichzeitig …

Richterin: „Die Frage ist, müssen wir in die Details einsteigen?“

Peter: „Ja, damit Sie das beurteilen können. Das ist mein letzter Versuch, sage ich Ihnen.“

Staatsanw: „Um was geht es denn jetzt?“

Peter: „Um die Konvention von Montevideo …“

Staatsanw: „Was hat das mit der Fahrerlaubnis zu tun?“

Richterin: „Ohne völkerrechtliche Anerkennung Ihres Staates …“

Peter: „Das müssen Sie erstmal prüfen, den Anspruch auf Staatsanerkennung …“

Richterin: „Auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland können Sie keinen Staat gründen – nur wenn Sie ein unbesetztes Eiland finden …“

Peter: „Ich möchte diese Sachen jetzt dennoch vortragen“

Peter und Richterin streiten wieder, reden beide gleichzeitig.

Peter: „… Frau Baumgarten, … „

Richterin: „Für Sie bin ich nicht Frau Baumgarten!“

Diese Reaktion ist kaum zu verstehen, wenn man nicht weiß, daß die Richterin sich in ihrer Funktion als Richterin von ihrem privat-menschlichen Vorhandensein trennt. Mit dem Anlegen der Richterrobe wird Frau Baumgarten zur Institution Richterin Baumgarten.

Bereits dem preußischen König Friedrich Wilhelm I. waren die Rechts“verdreher“ nicht ganz geheuer und er erließ am 15.12.1726 folgende Verordnung:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Peter: (liest weiter seine Einlassung vor) „ … wir sind ein Staat, weil ….“

Richterin: Das haben Sie mir alles schon erzählt.

Die Richterin spricht jetzt offensichtlich mit Peter, aber ihr Blick geht dabei ausschließlich in die andere Raumecke oder ins Publikum.

Peter: (liest weiter seine Einlassung vor)

Richterin: (spielt derweil mit einem Gummiband, ordnet die Unterlagen auf ihrem Platz von rechts nach links und wieder von links nach rechts)

Richterin: (nach einer Weile) „Ich entziehe Ihnen jetzt das Wort“

Peter: „Sind nur noch 7 Zeilen“

Richterin: „Ja, dann …“

Peter: (liest fertig)

Peter: (hält die Kopie der Einlassung in der Hand hoch) „Wollen Sie das für die Akte haben?“

Richterin: „Ja natürlich, ich nehme alles zur Akte, was mir geboten wird“, (lacht), „So bin ich ja nicht …

Hier wurde ich hellhörig. Das fühlte sich gönnerhaft an, wie das Gewähren einer letzten Henkersmahlzeit.

Zeitweise hatte ich während der Ausführungen des Verteidigers die Hoffnung auf einen Freispruch gehabt. Peter betonte mehrmals, daß er auf eine Strafe auf Bewährung keinen Wert lege, sondern sich eine klare Entscheidung wünsche.

Das sind so Augenblicke, in denen es in mir drin „neeeeeeiiiiiiin!!!“ schreit. Peter ist einfach massiv provokant. Aber so ist er eben. Letztendlich war klar, daß ein Freispruch so weitreichende Folgen für den zukünftigen Umgang mit Führerschein-Rückgaben und alternativen Absicherungen hätte, daß sich die BRinD das nicht leisten würde.

Das WIE der Urteilsbegründung im Anschluss an Peters Einlassung war in meinen Augen unfassbar.

Ich war bei 6 der 7 Verhandlungstage persönlich anwesend.

KLAR war nach diesen Tagen wohl jedem, egal ob er grundsätzlich eher für oder gegen Peters Verhalten war, daß Peter beabsichtigt hatte, den Menschen den Zugang zu einem alternativen Gesundheits-Absicherungssystem zu schaffen und mit der NDGK keine Abzock-Firma ins Leben gerufen hatte.

KLAR war außerdem, daß die Prüfung des paraguayischen Führerscheins durch den  Gutachter eher dilettantisch war und in keinem Fall ausreichend, um daraus eine Totalfälschung abzuleiten.

KLAR war ebenfalls, daß Peter den Führerschein nur getrennt von der Fahrerlaubnis zurückzugeben beabsichtigte, und die Führerscheinstelle in Wittenberg hier eigenmächtig die Rückgabe der Fahrerlaubnis als Verzicht verstehen wollte.

Die Urteilsbegründungen lauteten unter anderem:

Schuldig im Falle der Gesundheits-Absicherung, weil Peter hier arglistig Menschen in eine Absicherung gelockt habe, ohne sie über die Unterschiede zwischen einer herkömmlichen Krankenversicherung  und der Absicherung in der NeuDeutschen Gesundheitskasse  aufzuklären. Die Mittel der Täuschung: Charisma und irreführende  Formulierungen im Internet.

Schuldig im Falle des Gebrauchs eines gefälschten Führerscheins, weil der Gutachter das in seinem Vergleich von 8 unterschiedlichen Exemplaren mehr oder weniger gültiger Führerscheine aus Paraguay so vermutet hatte.

Schuldig im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da Peter mit dem Abgeben des Führerscheins auch die Abgabe der Fahrerlaubnis beabsichtigt habe. Das sei einfach so anzunehmen, auch wenn Peter sich ausdrücklich schriftlich anderweitig äußerte.

Der Kommentar des Verteidigers dazu „Ich glaub, ich bin im falschen Prozess.“.

Und wieder einmal wurde mir klar, weshalb es bei uns verboten ist, Gerichtsverhandlungen aufzuzeichnen. Wären Zeugenaussagen und Sachverständigen-Aussagen im Nachhinein abhörbar,  hätte sich das Gericht NIEMALS, NIEMALS, NIEMALS eine solch unverschämte Urteilsbegründung erlauben dürfen. Selbst den allertreuesten Anhängern juristisch-politischen Verhaltens unserer lieben BRD wäre die Kinnlade runtergefallen und nicht so schnell wieder hochgeklappt.

Ach ja, in diesem Prozess stand ja auch noch im Raum, ob das Königreich Deutschland völkerrechtlich ein Staat sei und das Grundgesetz über den Verordnungen einer Behörde wie der BaFin stehe.

Ob die BRD bislang fälschlicherweise dem KRD die völkerrechtlichen Voraussetzungen abspricht, wäre nicht Thema dieser Verhandlung. Deshalb gelte die Voraussetzung „kein Staat“, egal ob das die Rechtslage ändern würde oder nicht.

Für alle die es lächerlich finden, überhaupt darüber nachzudenken, ob das KRD als Staat bezeichnet werde dürfe, der möge sich doch mit folgendem kurz beschäftigen:

Es gibt eine rostige alte Bohrinsel im englischen Gewässer, auf dem ein einzelner Mensch manchmal nach dem Rechten sieht. Es gibt dort eine eigene Flagge und einen eigenen Ausweis/Paß. Dort dürfen sich Unternehmen mit Firmensitz anmelden, die gelten dann als im Ausland ansässig. Dieses Angebot wird auch fleißig genutzt. Googelt mal Sealand … oder seht Euch diese Bilder an.

Und dann äußerte die Richterin, daß jedwede bestehende Anordnung der BaFin sowieso mit dem Grundgesetz im Einklang stehe, und deshalb etwaige Formulierungen in der sogenannten BRD-Verfassung hier nicht relevant seien.

Schluck.

Genau deshalb bin ich hier im Königreich Deutschland und möchte etwas verändern. Wenn Völkerrecht, Menschenrecht und Grundgesetz an einem Gerichtshof nicht mehr berücksichtigt werden müssen, brauchen wir eine alternative Richtstruktur (kein Schreibfehler). Da liegt vielleicht der Denkfehler: Gericht kommt nicht von „gerecht“ sondern von“ richten“. Und „richten“ hat nicht mit „Recht“ zu tun, sondern mit „Richtung“. Die wird in der Regel vorgegeben …

Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Unsere Vision bleibt bestehen. Peter denkt bereits über neue Möglichkeiten nach, den Menschen eine gesundheitsfördernde Alternative zu unserem pharmakonzerngesteuerten Krankheitssystem zugänglich zu machen. Man bedenke mal: Wären wir alle gesund, wären die Pharmakonzerne alle pleite. Damit ist doch schon klar, was Gewinnmaximierung hier bedeutet, oder?

Ich grüße Euch noch immer aus unserem wunderbaren Königreich – wie eh und je ohne König aber mit vielen engagierten Visionsverwirklichern. Was im Herzen lebt, kann man nicht einsperren …

Eure Ulrike"

Quelle: KRD Blog von Ulrike

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