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Datenschutzskandale in der Conterganstiftung - Betroffenenvertreter mit Drohungen versucht, zum Schweigen zu bringen

Archivmeldung vom 05.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Am 13.03.2018 findet vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Verhandlung über eine Klage des von den Conterganopfern gewählten Betroffenenvertreters im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen, Christian Stürmer, statt.

Hierzu führt der Betroffenenvertreter Christian Stürmer aus: "Nach wie vor behandelt man uns Conterganopfervertreter von Seiten des Bundesfamilienministeriums alles andere als auf Augenhöhe. Wir sind im Stiftungsrat der Conterganstiftung hoffnungslos unterlegen. Dort sitzen uns beiden Betroffenenvertretern 3 Ministerialbeamte gegenüber. Der Umgang mit uns findet immer neue negative Höhepunkte." Christian Stürmers Klage hat zum Gegenstand, dass er durch den Vorstand der Conterganstiftung erheblichst unter Druck gesetzt worden sei, einen Skandal im Umgang mit höchstpersönlichen Daten der Betroffenen zu verschweigen.

Zum Hintergrund sagt Stürmer: "Die Conterganstiftung hat an verschiedene Adressaten, wie das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), per ungesicherter und ungeschützter Email, eine Auflistung über sämtliche jemals beantragten spezifischen Bedarf von allen Conterganopfern verschickt. Aus dieser Datei waren jeweils unter dem jeweiligen Aktenzeichens der Betroffenen, die Art der beantragten Leistung, die hierfür jeweils beantragte Geldsumme und der bewilligte Betrag ersichtlich. Aus weiteren Dateien ergaben sich die einzelnen Klagen, Widersprüche etc."

Christian Stürmer beklagt mangelnden Datenschutz und erläutert, dass er mit Drohungen und Unterlassungserklärungen, die ihm zur Unterschrift zugeschickt wurden, verpflichtet werden sollte, diese Emails nie wieder und zwar auch nicht im aufsichtsführenden Stiftungsrat der Conterganstiftung zu thematisieren.

Dagegen wendet sich der Betroffenenvertreter, insbesondere, da wie Stürmer ergänzt "dieser datenschutzwidrige Umgang mit Betroffenendaten keinen Einzelfall darstellt. In einem weiteren Fall wurden Teile aus den medizinischen Akten von Conterganopfern mit Diagnoseangaben an andere Betroffene verschickt." Stürmer hingegen sieht es aber als seine zentrale Aufgabe, gerade solches Fehlverhalten gegenüber Conterganopfern aufzugreifen, zu thematiseren und für Abhilfe zu sorgen.

Näheres zur Klageschrift:http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/144-presseerklaerung-zum-verwaltungsgerichtstermin-am-13-03-18-i-s-datenschutzskandale-in-der-conterganstiftung-betroffenenvertreter-mit-drohungen-versucht-zum-schweigen-zu-bringen.html

Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)

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