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Neue grüne Handelsnummernschilder ab 1. Januar 2021: Nur Lastkraftwagen mit Probefahrtnummernschild sind von der Mautpflicht in Belgien befreit

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Autosnelweg in Belgien (Symbolbild)
Autosnelweg in Belgien (Symbolbild)

Foto: Vascer
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ab dem 1. Januar 2021 müssen Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen und Anhängerfahrzeuge der Kategorie N1 mit Karosseriecode BC Maut zahlen, wenn sie in Belgien mit einem V-Berufsnummernschild, einem Z-Händlernummernschild oder einem UA-Nationalen-Nummernschild unterwegs sind.

Auf dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz müssen diese Fahrzeuge ihre On Board Unit (OBU) eingeschaltet haben. Lkw und Anhängerfahrzeuge mit einem Y-Probefahrtnummernschild fallen, sofern sie bestimmte Sonderbedingungen einhalten, nicht unter die Mautpflicht.

Am 1. Januar tritt die abgeänderte Gesetzgebung über die belgischen so genannten grünen Handelsnummernschilder in Kraft. Der Gesetzgeber führt vier neue Nummernschilder ein, die die heutigen ZZ-Probefahrtnummernschilder und Z-Handelsnummernschilder ersetzen: ein Berufsnummernschild, ein Händlernummernschild, ein Probefahrtnummernschild und ein Nationales Nummernschild. Die vier Nummernschilder sind an ihrem weißen Hintergrund und der moosgrünen Buchstaben- und Ziffernkombination erkennbar.

Inhaber von Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen und Anhängerfahrzeuge der Kategorie N1 mit Karosseriecode BC müssen die neue Regelung und ihre Folgen für die Lkw-Maut beachten. Ab dem 1. Januar fallen nur mehr Lastkraftwagen mit einem Probefahrtnummernschild nicht unter die Mautpflicht. Lastkraftwagen, die mit einem der drei anderen Nummernschilder gekennzeichnet sind, müssen ihr OBU-Bordgerät auf belgischen Straßen und Wegen immer eingeschaltet haben.

Das Probefahrtnummernschild fällt nicht unter die Mautpflicht

Das neue Probefahrtnummernschild ist ein Jahr lang, vom 1. Januar bis 31. Dezember, gültig. Mit diesem Nummernschild dürfen Probefahrten gemacht werden, die zwecks einer europäischen oder nationalen Zulassung von Fahrzeugen, Systemen, Zubehörteilen und autonomen technischen Einheiten von Fahrzeugen erfolgen. Das Probefahrtnummernschild beginnt mit einem Y, gefolgt von drei Buchstaben und drei Ziffern. Konstrukteure von Motorfahrzeugen, Forschungszentren im Hochschulwesen, Organisatoren von Probefahrten mit autonomen Fahrzeugen und Unternehmen, die Zubehörteile oder Systeme testen, können das Probefahrtnummernschild anfragen.

Diese Fahrzeuge dürfen keine Fracht transportieren. Nur dann unterliegt das LKW- oder Sattelzugfahrzeug mit der Probefahrplatte nicht die Maut. Der Eigentümer kann registrieren, dass das Fahrzeug ausschließlich für diese Zwecke verwendet wird. Das Anmeldeformular finden Sie unter https://www.viapass.be/de/probefahrt/

Berufs-, Händler- und Nationale Nummernschilder

Genau wie das neue Probefahrtnummernschild haben Berufs-, Händler- und Nationale Nummernschilder einen weißen Hintergrund und eine moosgrüne Buchstaben- und Ziffernkombination.

Ein Berufsnummernschild (Beispiel: V-AAA-001) ist für Karosseriebauer und Kfz-Reparaturbetriebe bestimmt. Sie dürfen das Nummernschild an maximal fünf (nicht unbedingt aufeinanderfolgenden) Tagen pro Jahr für ein Fahrzeug verwenden. Beispielsweise um das Fahrzeug nach einer Reparatur prüfen zu lassen. Das Nummernschild ist ein Jahr lang bis zum 31. Dezember einschl. gültig.

Ein Händlernummernschild (Beispiel: Z-AAA-001) ist für Groß- und Einzelhändler von Fahrzeugen bestimmt. Sie dürfen das Nummernschild zwecks Werbung und Verkauf der Fahrzeuge verwenden. Auch dieses Nummernschild ist ein Jahr lang bis zum 31. Dezember einschl. gültig.

Das Nationale Nummernschild (Beispiel: UA-21-AAA) ist an 20 aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig. Natürliche oder juristische Personen dürfen dieses Nummernschild verwenden, um ein Fahrzeug zu liefern oder zur Fahrzeugprüfstelle zu fahren.

Lastkraftwagen und Anhängerfahrzeuge mit einem Berufs-, Händler- oder Nationalen Nummernschild müssen auf dem belgischen Straßen- und Wegenetz ab dem 1. Januar 2021 eine eingeschaltete OBU an Bord haben.

Kontrolle und Geldbußen

Die Kontrolldienste für die Einhaltung der Mautpflicht in den drei Regionen werden die korrekte Anwendung der Nummernschilder strikt überprüfen. Bei einem Verstoß gelten die vorgesehenen Geldbußen von 100, 500, 800 oder 1.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.

Quelle: Viapass (ots)

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