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Gegen CORONA-DIKTATUR: Jeder darf auch am 20.11. in Wien demonstrieren!

Archivmeldung vom 15.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Nehammers Repressionsbestrebungen trafen viele kritische Bürger. Unter Vorwänden wie Abstandsgeboten, Maskenpflicht und Lockdown-Theater versuchte der Innenminister im Winter und Frühjahr die Grundrechte entschieden einzuschränken. Viele mutige Demonstranten sollten durch Verwaltungsstrafen eingeschüchtert werden. Die Urteile des Verwaltungsgerichts aus dieser Zeit sind richtungsweisend: Die Demo-Verbote waren rechtswidrig. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Derzeit arbeiten die Demo-Organisatoren auf Hochtouren an der Durchführung der MEGA-Demo für unsere Freiheit. Sie findet nächsten Samstag in der Wiener Innenstadt statt. Wieder gilt: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden!

Immer mehr Geimpfte gegen die Spaltung: Lockdown für alle geplant – Der Betrug fliegt auf

Immer mehr Menschen wachen auf und durchschauen den Betrug der Regierung. Zur Stunde protestieren hunderte in Innsbruck gegen den Impfzwang. Vor allem das Pflegepersonal steht auf. Auch am Ballhausplatz in Wien protestierten am Nachmittag viele. Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) erklärte jedoch, dass man sich davon nicht beeindrucken lasse.

Denn sie zeigt durch ihre zunehmend brutale Gangart immer mehr, dass es ihr in Wahrheit gar nicht um die Pandemie geht. So haben Genesene obwohl ihre (sterile!) Immunität am sichersten ist, wie sogar Deutschlands System-Gesundheits-Guru Christian Drosten zugibt, keine Sonderrechte wie die Geimpften. Nur wenn sie einen staatlich verordneten Absonderungsbescheid und mehrtägige Quarantäne durchlitten haben, dürfen sie an den selben Anlässen teilnehmen, wie die mRNA-Behandelten. Dass es mit diesen Sonderrechten jedoch nicht weit her ist, zeigt sich dieser Tage bereits in Wien. Die Bundeshauptstadt wird zunehmend zum Vorreiter der diktatorischen Maßnahmen. Dort werden nun nicht nur ab Montag bereits 5-jährige Kinder geimpft. Geimpfte müssen sich auch noch im Sinne von „2G Plus“ trotzdem testen lassen, um Gastronomie-Betriebe aufsuchen zu dürfen oder an anderen sozialen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Impfung alleine bringt ihnen also auch nichts mehr. Gleichzeitig ließ Ärztekammer-Vize-Chef Harald Mayer durchsickern, dass die Impfpflicht samt Lockdown für alle geplant ist! Die Lüge des „Frei-Impfens“ wird immer offensichtlicher. Die Regierung lagert immer noch Millionen von Impfdosen, die den Österreichern eingespritzt werden sollen. Um nicht das Gesicht zu verlieren, sollen diese offenbar nun noch mit harter Hand verspritzt werden. Viele bereits Geimpfte erklären nun auf Twitter und anderen Plattformen, dass sie sich dem Impf-Diktat nicht weiter unterziehen. Hand in Hand gegen die Spaltung: Immer mehr Geimpfte wollen so auch gemeinsam mit den standhaften Ungeimpften an der MEGA-Demo teilnehmen.

Nehammer kann mit seinen Demo-Verbots-Phantasien einpacken

Wir erinnern uns zu gut an den „Sturm auf das Versicherungsgebäude“. Er stellte sich für alle Welt sichbar im Nachhinein als Panikmache des Innenministers und als absolute Fake News heraus. Es gab nie einen „Sturm auf das Versicherungsgebäude“. Gegen sämtliche 24 Personen, gegen die der Anfangsverdacht des schweren Hausfriedensbruchs und der schweren Körperverletzung bestand, wurde das Ermittlungsverfahren jeweils eingestellt. Nur eine Person wurde schlussendlich wegen § 270 Abs 1 StGB (Tätlicher Angriff auf einen Beamten) zu 4 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt (rechtskräftig), weil er einen Polizisten mit zwei „Klopfer-Fläschchen“ beworfen hat. Ein derartiges Verhalten hat mit dem Protest gegen die Corona-Diktatur allerdings auch absolut nichts zu tun, die Strafe ist wohl für jedermann nachvollziehbar.

MEGA-Protest gestern auch in Mailand gegen Grünen Pass – Global News berichtete über die Massendemonstration mit Robert F. Kennedy (Video).

Kickl stellt klar: „Ihr alle dürft und sollt an der Demonstration gegen den Corona-Wahnsinn teilnehmen!“

Überwältigend seien die Rückmeldungen an Kickls Team gewesen, nachdem dieser die MEGA-Demo am kommenden Samstag ankündigte. Er stellt noch einmal klar: Alle dürfen und sollen an der MEGA-Demo gegen den Corona-Wahnsinn teilnehmen. Die Demo könne zu 100% stattfinden, aufgrund der seitens der FPÖ tatkräftig ausgefochtenen Gerichts-Prozesse rund um die willkürlichen Demoverbote im Frühjahr. Denn: Die Entscheidungen der Gerichte sind richtungsweisend. Noch einmal kann sich Karl Nehammer also nicht derart willkürlich verhalten.

Zusammenfassung Rechtslage Demos:

  • Die Teilnahme an Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz ist ein besonders geschütztes Rechtsgut. Auch bei den bislang verhängten Ausgangssperren war das Recht auf Teilnahme an einer Versammlung als Ausnahme vorgesehen.Wir gehen davon aus, dass das auch diesmal jedenfalls in der Verordnung vorgesehen werden wird, alles andere würde der bisherigen Vorgangsweise widersprechen
  • Die im Frühling verhängten Strafen bezogen sich (fast) alle auf fehlende FFP2 Masken und Abstandsunterschreitungen. Auch wenn uns die Verordnung natürlich noch nicht vorliegt, rechnen wir derzeit nicht mit der Wiedereinführung der Abstandsregeln, unter Umständen aber schon mit der Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht bei bestimmten Tätigkeiten im Freien, auch Versammlungen.
  • Achtung: im Gelegenheitsverkehr gilt 2G. Somit bitte keine Busse anmieten, sondern mit öffentlichem Verkehr oder Auto anreisen. Auch kreative Ansätze wie Vereine gründen zum Busfahren oder ähnliches haben sich im Nachhinein leider alle als nicht haltbar herausgestellt.

Die Demos waren nie rechtswidrig, die Regierung wollte nur Kritik unterbinden.

Eine Untersagung der Versammlung ist so gut wie ausgeschlossen. Die FPÖ hat die damalige Untersagung der Versammlungen vom Jänner durchgefochten und alles gewonnen. Im Wesentlich hält der VwGH wie folgt fest:

§ 6 Versammlungsgesetz 1953 sieht vor, dass Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, von der Behörde zu untersagen sind. Für die Auflösung der Versammlung selbst und mehr noch für eine auf § 6 Versammlungsgesetz 1953 gestützte Untersagung im Vorfeld des Stattfindens einer Versammlung ist (ebenso wie bei der Frage, ob eine Versammlung iSd Art. 11 EMRK vorliegt) eine strengere Kontrolle geboten. Diese Maßnahmen beeinträchtigen die Freiheit der Versammlung in besonders gravierender Weise und berühren den Kernbereich des Grundrechts. Sie sind daher nur zulässig, wenn sie zur Erreichung der in Art. 11 Abs. 2 EMRK genannten Ziele zwingend notwendig sind, sodass die Untersagung einer Versammlung stets nur ultima ratio sein kann.

Die auf § 6 VersG gestützte Untersagung im Vorfeld des Stattfindens einer Versammlung zählt zum Kernbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und sind Fragen des Eingriffs in diesen Kernbereich gemäß Art. 133 Abs. 5 B-VG von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen, auch wenn diese Fragen im Wege einer Amtsrevision (Anm: also durch den „Staat“) an den Verwaltungsgerichtshof herangetragen wurden.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass Entscheidungen eines einfachen Verwaltungsgerichts, die den Kernbereich der Grundrechte (hier: das Versammlungsrecht) betreffen, durch den Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht auch nach dessen eigener Ansicht nicht überprüft werden dürfen. Eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes ist der LPD Wien (bzw. dem Staat generell) verwehrt, da sie nicht Grundrechtsträgerin ist. Die Entscheidung ist für das Versammlungsrecht tatsächlich richtungweisend."

Quelle: Wochenblick

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