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Teenie wegen groteskem Facebook-Foto verhaftet

Archivmeldung vom 15.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mohnblumen: schmücken Englands Denkmäler. Bild: pixelio.de/hotmoto
Mohnblumen: schmücken Englands Denkmäler. Bild: pixelio.de/hotmoto

Wegen der Darstellung brennenden Mohns und der Veröffentlichung einer anstößigen Botschaft auf Facebook am Gedenksonntag, dem 11. November 2012, ist ein 19-jähriger Jugendlicher in Großbritannien wegen Verstoßes gegen den Malicious Communications Act festgenommen worden. Für die Briten repräsentiert der Mohn in erster Linie die vier Flandernschlachten des Ersten Weltkrieges. Daher werden die symbolischen Denkmäler für die gefallenen Soldaten der nationalen Streitkräfte mit künstlichen Abbildungen der Mohnblume dekoriert.

Die ortsansässige Polizei bestätigt, dass sich der junge Mann in Untersuchungshaft befindet und gemäß des Malicious Communications Acts 1988, welcher die Verbreitung von vulgären, den Empfänger bedrohenden und ängstigenden Inhalten untersagt, verhört wird. Normalerweise wird dieses Gesetz nur gegen obszöne Briefe eingesetzt. Zusätzlich verfasst das Crown Persecution Service Leitlinienentwürfe, welche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung derjenigen bilden soll, die soziale Medien zu derartigen Zwecken missbrauchen.

"Grundsätzlich kann jedes Profil gemeldet werden, wenn gegen die Nutzungsbedienungen von Facebook - wie Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder Darstellung von anstößigem Inhalt - verstoßen wird. Außerdem besteht ein erheblicher Unterschied zwischen Privatprofilen und Firmenprofilen sowie Webseiten, da diese größere Auswirkungen auf die Öffentlichkeit haben", so Natascha Ljubic, Unternehmensberaterin zu Social Media Themen, gegenüber pressetext. Ein weiteres Kriterium für die Konsequenzen eines Missbrauches sei der Einflussbereich des Klägers.

Aktivisten verlangen Freilassung

Bürgerrechtsgruppen beurteilen die Verhaftung des Mannes als eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Insbesondere die Aktivistengruppe Brother Watch fordert die zuständigen Beamten dazu auf, die Ermittlungen einzustellen. Laut Brother Watch-Leiter Nick Pickles ist die hiesige Polizei verpflichtet, den Beschuldigten freizulassen, weil durch diesen Vorfall niemand zu Schaden gekommen ist. Darüber hinaus spielt es keine Rolle, wie gefühllos oder idiotisch derartige Bilder sind, da die Beleidigung eines Menschen nicht illegal ist.

Vergangene Fälle zeigen, dass ähnliche Verstöße ebenso strafrechtlich verfolgt worden sind. Emdadur Choudhury, Mitglied der Organisation "Muslims Against Crusades" wurde im März 2011 zu einer Geldbuße verurteilt, weil er während eines Waffenstillstandtages öffentlich Nachbildungen von Mohn verbrannte. Angaben des Gerichtsurteils zufolge verunglimpfte der Angeklagte absichtlich die Toten. Dennoch leugnete dieser, den Mohn mit dem Ziel in Brand gesetzt zu haben, Beunruhigung und Leid unter den Anwesenden auszulösen.

Quelle: www.pressetext.com/Carolina Schmolmüller

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