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EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren wegen Flugrouten

Archivmeldung vom 31.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“
Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“

Foto: CellarDoor85
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Kommission bezweifelt die Vereinbarkeit des deutschen Luftverkehrsrechts zur Festlegung von Flugrouten mit der EU-Umweltgesetzgebung und hat deshalb heute (Donnerstag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Wegen der nachträglichen Änderung von Flugrouten am neuen Flughafen Berlin/Brandenburg hatte sie mehrere Beschwerden erhalten.

Demnach wichen die im Januar 2012 festgelegten Flugrouten am Flughafen BER erheblich von denen ab, die im Rahmen des ursprünglichen Planungsverfahrens im Jahr 2004 genehmigt wurden. Die Auswirkungen der geänderten Flugrouten auf die Umwelt seien dabei nicht genügend geprüft worden. In einem ersten Schritt im Rahmen eines höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens hat die Europäische Kommission deshalb heute ein Fristsetzungsschreiben an die Bundesrepublik Deutschland übersandt. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen.

Aus Sicht der Europäischen Kommission steht die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich zum Teil nicht in Einklang mit zwei EU-Richtlinien: der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (2011/92/EU) und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG).

Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, die korrekte Anwendung von EU-Recht in den EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. Sie kann bei Verstößen Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Adressat ist dabei immer der EU-Mitgliedstaat. Vertragsverletzungsverfahren bestehen aus drei Stufen: 1) einem Fristsetzungsschreiben, in dem die Europäische Kommission einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem Problem bei der Anwendung von EU-Recht Stellung zu nehmen, 2) einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, in der der Gegenstand einer möglichen Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof dargelegt und der Mitgliedstaat aufgefordert wird, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen und als mögliche letzte Stufe 3) die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn der betroffene Staat der begründeten Stellungnahme nicht nachkommt. Wenn der Gerichtshof eine Vertragsverletzung feststellt, kann er beispielsweise ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen verhängen.

Gregor Gysi: Schlampige Arroganz der BER-Verantwortlichen rächt sich

Zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gegen Deutschland im Zusammenhang mit der nicht durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung bei geplanten Flugrouten am Flughafen BER erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi: "Seit langem wurde von den Bürgerinnen und Bürgern und von unserer Fraktion beanstandet, dass bei den geplanten Flugrouten am BER die Umweltverträglichkeit nicht geprüft worden ist, obwohl dies europäisches Recht zwingend vorschreibt. Die Bundesregierung erwiderte auf diese Kritik lediglich, dass eine solche Prüfung im deutschen Recht nicht vorgesehen sei. Sie 'vergas' dabei, dass dann das europäische Recht unmittelbar gilt.

Es ist notwendig und konsequent, dass die EU-Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Wenn - wie zu erwarten ist - die Vertragsverletzung festgestellt wird, muss die Umweltverträglichkeit noch geprüft werden. Das bedeutet eine erhebliche weitere Verzögerung der Eröffnung des Flughafens. Der Schaden ist immens und es stellt sich die Frage, wer eigentlich für diese schlampige und arrogante Handlungsweise die Verantwortung trägt.

Durch dieses Verfahren der EU-Kommission besteht die Chance, die einmalige Umwelt im und um den Müggelsee zu bewahren. So, wie der Wannsee gerettet werden muss, muss auch der Müggelsee gerettet werden. Auch wenn der regierende Bürgermeister leider nur den Wannsee kennt. Ich kenne beide und will, dass beide gerettet werden."

Quelle: Europäische Kommission / Fraktion DIE LINKE. im Bundestag (ots)

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