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Fahren mit Dachbox - das ist wichtig

Archivmeldung vom 12.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kombi mit Dachbox
Kombi mit Dachbox

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Dachboxen bieten praktischen Stauraum bei größeren Reisen bzw. insbesondere beim Transport von Skiausrüstung. Doch es gibt einiges zu beachten in punkto Zuladung, Geschwindigkeit und Spritverbrauch. Der ADAC hat folgende Tipps:

Dachboxen können nicht beliebig viel Ladung aufnehmen, entscheidend für die maximale Zuladung sind die Herstellervorgabe und die jeweilige Dachlastbestimmung des eigenen Fahrzeugs. Diese bewegt sich zwischen 50 und 100 Kilogramm, Genaues findet sich in der Bedienungsanleitung des Pkw. Miteingerechnet werden muss dabei auch das Gewicht der Box selbst und das des Trägersystems. Wichtig: Die Box muss sicher befestigt sein, sie darf bei der Fahrt nicht verrutschen oder gar hinunterfallen.

Rechtlich gibt es keine explizite Tempo-Regelung für das Fahren mit einer Dachbox. Juristisch gilt sie als "Ladung", die Geschwindigkeit muss dabei "angemessen" sein. Manche Hersteller empfehlen eine Maximalgeschwindigkeit, die man aus Haftungsgründen auch beachten sollte. Generell rät der ADAC, mit einer Dachbox nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Zum einen ist ein Fahrzeug mit Aufbau windanfälliger, beispielsweise für Seitenwinde beim Passieren eines Lkw. Zum anderen erhöht sich bei höherer Geschwindigkeit der Spritverbrauch noch deutlicher. Messungen des ADAC haben ergeben, dass ein Pkw mit Dachbox bei Tempo 130 durchschnittlich rund 18 Prozent bzw. einen Liter Kraftstoff mehr auf 100 Kilometer verbraucht. Daher sollte die Box nach der Reise bzw. Skisaison rasch abmontiert werden.

Und noch ein Tipp: Nicht vergessen, dass die Gesamthöhe des Fahrzeugs mit Dachbox größer ist. Einfahrten in Tiefgaragen, Duplex-Stellplätze etc. müssen möglicherweise ausbleiben.


Quelle: ADAC (ots)

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