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eCall: Das sollten Autofahrer über das neue automatische Notrufsystem wissen

Archivmeldung vom 28.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE Auto Club Europa
Bild: ACE Auto Club Europa

Jedes Jahr verlieren rund 25.000 Menschen ihr Leben auf Europas Straßen. Rechtzeitig abgesetzte Notrufe könnten einen Teil der Todesfälle verhindern. Auf diesen Sachverhalt reagierte 2015 das EU-Parlament mit einer neuen Gesetzgebung. Jetzt kommt dieses zum Tragen und der eCall für neue Fahrzeugmodelle wird verpflichtend: Durch den eCall – kurz für Emergency Call – sollen Rettungskräfte bei Unfällen automatisch alarmiert werden. 2.500 Menschenleben jährlich können laut EU-Kommission durch den Einsatz dieses neuen Notrufsystems gerettet werden. Anlässlich der Einführung am 31. März 2018 verrät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, was jeder Autofahrer über den eCall wissen sollte.

Wie funktioniert der eCall?

„eCall“ bezeichnet ein automatisches Notrufsystem, das über verschiedene Sensoren ausgelöst wird. Im Falle eines schweren Unfalls setzt das System einen Notruf ab, das funktioniert europaweit über Mobilfunk und Satellitenortung. Dabei wird eine Telefonverbindung zur Rufnummer 112 der nächstgelegenen Rettungsleitstelle hergestellt und das Fahrzeug übermittelt automatisch Daten, wie den Standort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen, Antriebsart und Fahrtrichtung. Ist der Fahrer nicht ansprechbar, macht sich ein Krankenwagen auf den Weg zur Unfallstelle. Durch Knopfdruck ist aber auch ein manuelles Auslösen möglich.

Welche Fahrzeuge betrifft die Einführung?

Ab 31. März gehört der eCall für alle neu zertifizierten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in der Europäischen Union zur verpflichtenden Grundausstattung. Das heißt, nur neu typgeprüfte Automodelle, nicht aber alle Neuwagen, beinhalten ab diesem Zeitpunkt das Notrufsystem. Fahrzeuge, die ihre Typzulassung vor dem Stichtag erhalten haben, dürfen weiter ohne eCall verkauft werden. Bis die meisten Fahrzeuge eCall besitzen, wird es wohl noch zehn bis 15 Jahre dauern. Viele Hersteller haben jedoch den eCall bereits in Neuwagen eingebaut und Autofahrer können diesen freischalten lassen. Auch ein Nachrüsten älterer Modelle ist mithilfe eines Unfallmeldesteckers möglich. Dies ist ebenso wie das Freischalten in den meisten Fällen mit Kosten verbunden. Wer die Nachrüstmöglichkeiten nutzen möchte, sollte sich eingehend über das jeweilige Notrufsystem informieren und individuell entscheiden, ob die Vorteile der Nachrüstung den Preis rechtfertigen.

Ist der eCall kostenpflichtig?

Ab Werk verbaute Lösungen sind kostenlos. Allerdings bieten Autohersteller verschiedene Mehrwertdienste rund um den eCall an, die häufig kostenpflichtig sein können – etwa das Auslesen des Kilometerstands und des Zustands der Reifen. Oft sind diese in einem Servicepaket gebündelt. Die Kosten sind angebotsabhängig und setzen teilweise erst nach einer Laufzeit von mehreren Jahren ein. Hier lohnt es sich also, genau hinzuschauen und alle Service-Komponenten vor der Nutzung zu prüfen. In zahlreichen neueren Pkw ist das eCall-System zudem bereits eingebaut worden. Hier gilt es, die Freischaltung und mögliche Kosten beim Hersteller anzufragen und abzuwägen, ob sie erfolgen soll. Nachrüstungen mit Unfallmeldestecker sind in jedem Fall kostenpflichtig: Neben einem einmaligen Kaufpreis wird meist eine Abo-Gebühr fällig.

Inwiefern ist eine Nachrüstung bei Gebrauchtwagen möglich?

Der nachträgliche Einbau eines Notrufsystems in Gebrauchtwagen und ältere Fahrzeuge ist nicht verpflichtend aber möglich. Versicherungen, Werkstattketten und andere Unternehmen bieten sogenannte Unfallmeldestecker für den Zigarettenanzünder oder die OBD-Schnittstelle an, die kostenpflichtig eCall-Funktionalität bieten. Allerdings sind Nachrüstlösungen teils noch nicht ausgereift und es empfiehlt sich, vorab individuell zu prüfen, was in den eigenen Wagen passt und wirklich praktikabel ist. Die Inbetriebnahme ist ein mehrstufiger Prozess, der neben einem Kundenkonto die Installation mindestens einer App erfordert. Anschließend erfolgt die Kopplung und Synchronisierung des Fahrzeugs mit dem Smartphone sowie dem Server des Herstellers. Mit Anlaufschwierigkeiten ist zu rechnen – genauso wie mit erheblichen Verbesserungen im Hinblick auf Einrichtung und Funktion nach wenigen Monaten des Testlaufs.

ACE-Tipp: Nachrüsten oder nicht?

Der eCall wird Leben retten. Der ACE begrüßt daher die Einführung des eCall sowie die Möglichkeit mit Unfallmeldesteckern auch gebrauchte Fahrzeuge nachrüsten zu können. Doch sollten Autofahrer sich über das System sowie verschiedene Hersteller und Lösungen informieren, bevor sie voreilig nachrüsten. Zu beachten ist beispielsweise, dass im Falle einer Panne, wo der Notruf manuell ausgelöst wird und das Fahrzeug in der Folge abgeschleppt werden muss, Vertragswerkstätten involviert werden. Dies kann sich in der Höhe des Rechnungsbetrags niederschlagen. Viele Anbieter äußern sich bisher zudem unzureichend zum genauen Umfang erhobener Daten sowie zu deren Speicherung.

Quelle: ACE Auto Club Europa e.V.

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