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Als Unternehmer auswandern: 5 Steuer-Fallen, die man vorher kennen sollte - und wie man mit ihnen umgeht

Archivmeldung vom 16.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Soufian El Morabiti und Ali Doygun
Soufian El Morabiti und Ali Doygun

Bildrechte: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH Fotograf: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerliche Vorteile, Verbesserung der Lebensqualität oder das wärmere Wetter - es gibt eine Vielzahl an Gründen, die Unternehmer ins Ausland locken. Allerdings lauern auch einige Fallstricke auf diesem Weg, die hohe Steuerzahlungen und enormen Aufwand mit sich bringen können.

"Viele Unternehmer lassen sich von den Vorteilen blenden und erleben dann ein böses Erwachen, wenn sie ihr Vorhaben unvorbereitet in die Tat umsetzen", erklären Ali Doygun und Soufian El Morabiti von GoldmanTax - Die Steuerkanzlei. Sie entwickeln intelligente Steuerstrategien für den Mittelstand.

Gerne verraten die beiden Steuerprofis in diesem Artikel fünf Steuer-Fallen, die Unternehmer vorher kennen sollten - und wie man mit diesen umgeht.

1. Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass das gleiche Einkommen in zwei Ländern besteuert wird. Allerdings muss man beachten, dass nicht alle Länder solch ein Abkommen haben. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die steuerlichen Regelungen des Ziellandes zu informieren. Wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann es dazu kommen, dass man in beiden Ländern Steuern zahlen muss.

2. Steuerverpflichtungen in Deutschland

Auch wenn man ins Ausland geht, kann es sein, dass man in Deutschland weiterhin steuerpflichtig bleibt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wohnsitz, dem Ort der Geschäftstätigkeit oder dem Ort der Einkommensquelle. Um sicherzustellen, dass man nicht unnötig Steuern zahlt, sollte man sich von einem Experten beraten lassen.

3. Kapitalertragsteuer

In Deutschland muss man auf Kapitalerträge wie z.B. Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen. Wenn man ins Ausland geht, ändert sich daran grundsätzlich nichts. Allerdings gibt es in einigen Ländern niedrigere Steuersätze oder sogar Steuerbefreiungen. Es lohnt sich daher, im Vorfeld zu prüfen, ob es steuerliche Vorteile gibt.

4. Umsatzsteuer

Wenn man ins Ausland geht und von dort aus Dienstleistungen oder Waren in andere Länder liefert, muss man sich mit den umsatzsteuerlichen Regelungen des Ziellandes auseinandersetzen. Hierbei kann es zu erheblichen Unterschieden kommen. Auch hier ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen.

5. Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge müssen in der Regel im Land des Wohnsitzes gezahlt werden. Wenn man als Unternehmer ins Ausland geht und seine Geschäftstätigkeit von dort aus betreibt, kann es daher zu Problemen kommen. Hierbei kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen. Eine genaue Prüfung und Beratung ist hier notwendig.

Fazit

Die Entscheidung, als Unternehmer ins Ausland zu gehen, sollte sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Eine gründliche Prüfung der steuerlichen Regelungen des Ziellandes ist unerlässlich. Eine Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei kann dabei helfen, die steuerlichen Fallstricke zu umgehen und mögliche Vorteile zu nutzen. Außerdem kann eine intelligente Steuerstrategie dazu beitragen, dass man als Unternehmer auch im Ausland erfolgreich agieren kann.

Quelle: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH (ots)

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