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Wie Sie ein Haus in Spanien kaufen und übliche Fallgruben vermeiden

Archivmeldung vom 30.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Viele Deutsche träumen davon, nach Spanien auszuwandern oder die Winterzeit im warmen Süden zu verbringen. Ein eigenes Haus oder eine Ferienwohnung wäre dafür auf Dauer eine Investition, die es durchzurechnen lohnt. Doch der Kauf einer Immobilie in Spanien bietet einige Fallstricke.

In diesem Artikel geht es darum, was Sie vor dem Kauf eines Hauses in Spanien beachten sollten.

Bevor man eine Immobilie kaufen kann, muss man sie natürlich zunächst finden. Soll es ein Apartment mit Meerblick sein, ein historisches Anwesen in einer Stadt oder eine ländliche Finca mit Grundstück? Hier kommt es natürlich auf die eigenen Bedürfnisse an, zu denen auch Einkaufsmöglichkeiten, die ärztliche Versorgung und gegebenenfalls Schule oder Kindergarten gehören. Eine Liste mit Must-haves und Nice-to-haves hilft dabei, den Suchprozess effizienter gestalten.

Eine geeignete Immobilie finden

Häuser und Wohnungen zum Kauf lassen sich auf Online-Plattformen finden, die meist auch in englischer Sprache verfügbar sind, manchmal sogar auf Deutsch. In der Regel werden die Angebote von Immobilienmaklern eingestellt oder verwaltet. Idealerweise sprechen diese zumindest Englisch und haben Erfahrung im Umgang mit ausländischen Käufern. Sie liefern detaillierte Informationen über die Region oder Stadt. Dennoch sollte man ihnen nicht blind vertrauen, weil die Regulierungen in Spanien nicht sonderlich streng sind.

Letztendlich wird der Makler vom Verkäufer bezahlt und wird die Immobilie natürlich bestmöglich anpreisen und möglicherweise sogar Mängel verschweigen. Vorauszahlungen sollten tabu sein. Es empfiehlt sich zudem, für die Abwicklung des Kaufs einen Notar und Rechtsanwalt zu suchen, der nicht mit dem Verkäufer bzw. Makler in Verbindung steht.

Der Kauf einer Immobilie in Spanien selbst ist aber recht unkompliziert. Ist man sich über den Preis einig, unterschreiben beide Seiten einen Vorvertrag (Contrato privado de compraventa). Der Käufer zahlt dann eine Anzahlung, die sich meist auf zehn Prozent des Kaufpreises beläuft. Vorher sollten jedoch alle Überprüfungen abgeschlossen sein, etwa hinsichtlich des Eigentümers oder Bodentests bei Grundstücken.

Rechtzeitig zur Bank

Spätestens jetzt sollte sich der Käufer um einen Kredit kümmern. Seit der Wirtschaftskrise 2009 ist es deutlich schwieriger, in Spanien eine Hypothek zu bekommen. Zudem entspricht die Bankbewertung für eine Immobilie nicht immer dem tatsächlichen Marktwert und für ländlichen Besitz vergeben Banken nur Kredite bis zu 50 Prozent ihrer eigenen Bewertung. Daher ist es wichtig, schon vorher mit der Bank zu sprechen.

Ist dieser Punkt geklärt, wird der eigentliche Kaufvertrag (escritura de compraventa) im Beisein eines Notars unterzeichnet. Nun sind der volle Kaufpreis, Steuern und andere Kosten fällig. Wer selbst nicht vor Ort ist, kann sich durch einen lokalen Rechtsanwalt mit einer Vollmacht vertreten lassen.

Übrigens: In Spanien schließen Banken erst dann einen Hypothekenvertrag ab, wenn die Immobilie schon gekauft wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, die eine Kündigung des Kaufvertrags erlaubt, wenn keine Hypothek genehmigt wird.

Kosten beim Kauf einer Immobilie

Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle mit dem Kauf der Immobilie verbundenen Kosten und Steuern zu zahlen. Er muss sich auch um die Registrierung kümmern oder einen Notar gegen Gebühr damit beauftragen. Die Grunderwerbsteuer liegt bei 5 bis 10 Prozent für Bestandsimmobilien, die Mehrwertsteuer bei 10 Prozent für neue Immobilien. Für Notar, Grundbuchsteuer und Grundbuchgebühr fallen 1 bis 2,5 Prozent und für einen Rechtsanwalt 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises an.

Zu guter Letzt sei darauf hingewiesen, dass für die Eröffnung eines Bankkontos in Spanien neben dem Reisepass eine N.I.E (Número de Identificación de Extranjero) erforderlich ist. Diese Identitifikationsnummer kann mit einem Formular bei der lokalen Polizeistation oder Ausländerbehörde beantragt werden. Sie wird nicht nur für die Bank, sondern auch für den Immobilienkauf benötigt.

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