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Wer klimaneutral reist, lässt den Fiskus zahlen

Archivmeldung vom 21.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Fährt der Steuerzahler in den Urlaub, freut sich das Finanzamt. Urlaub ist eine beliebte Einnahmequelle für den Fiskus. Das fängt beim Urlaubsgeld an, auf das Lohnsteuer einbehalten wird. Auch beim Flug, Betanken des Autos und der Unterkunft verdient der Fiskus mit. Nicht zu vergessen die Kurtaxe, die oftmals erhoben wird. Zeit, den Spieß umzudrehen! Wer sich dafür entscheidet, klimaneutral zu reisen und als Kompensation für den CO2-Ausstoß eine Ausgleichszahlung für jeden zurückgelegten Kilometer tätigt, kann diese von der Steuer absetzen!

Viele Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsportale im Internet bieten für Flugreisen, Busreisen und Kreuzfahrten an, mit einer CO2-Ausgleichsabgabe das schlechte Gewissen zu beruhigen, denn Urlaubsreisen quer durch die Welt belasten die Umwelt enorm. Durch die Verbrennung fossiler Energieträger werden der Treibhauseffekt und damit der Klimawandel mit allen einhergehenden Katastrophen verstärkt. Die CO2-Abgabe für die eigene Urlaubsreise wird an eine Klimaschutzorganisation abgeführt und fließt in internationale Klimaschutzprojekte.

Die Klimaschutzorganisationen, die die CO2-Ausgleichsabgabe erhalten, sind in der Regel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen, wie atmosfair oder myclimate. Somit kann die Ausgleichszahlung wie eine Spende behandelt werden und Spenden sind bekanntlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. "Sie müssen nur die Jahrespauschale von 36 Euro übersteigen", erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dieser Betrag wird bei einem einmaligen innereuropäischen Flug nicht erreicht, bei Langstreckenflügen jedoch schon und bei Kreuzfahrten locker. Aber auch Kurzstreckenflüge können gesammelt am Jahresende eingereicht werden.

Ein Beleg im Fall von Spenden ist der Einkommensteuererklärung nicht mehr anzufügen, aber sicherheitshalber sollten die Ausgleichszertifikate als Zuwendungsbestätigungen aufgehoben werden, falls das Finanzamt einen Nachweis einfordert. Somit bringt CO2-neutrales Reisen fast jedem einen Vorteil. Es wird etwas für die Umwelt getan und dem Urlauber entstehen dadurch nicht einmal Kosten, da diese in voller Höhe vom Fiskus getragen werden! Im Jahr 2017 haben sich immerhin schon zehn Prozent aller Reisenden daran beteiligt.

https://www.lohi.de/steuertipps.html

Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (ots)

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