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Steuererleichterung für Pflegebedürftige

Archivmeldung vom 11.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ab sofort dürfen Pflegebedürftige 20 Prozent der "haushaltsnahen Dienstleistungen", die ihnen für Reinigungsarbeiten, Pflege oder Betreuung in Rechnung gestellt werden, direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehen.

Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium. Die Finanzverwaltung solle diese Steuervergünstigungen einfacher und unbürokratischer handhaben.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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