Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Allgemein Vorsicht Glatteis! - Was Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt wissen müssen

Vorsicht Glatteis! - Was Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt wissen müssen

Archivmeldung vom 22.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Glatteis (Symbolbild)
Glatteis (Symbolbild)

Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Durch die frostigen Temperaturen sind Autofahrerinnen und Autofahrer momentan besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzt: In der kalten Jahreszeit kommt es oft zur Bildung von Glatteis. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die richtige Verhaltensweise bei Glatteis.

Wann mit Glatteis zu rechnen ist

Bereits ab Oktober müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf Glatteis einstellen. Gefahren und Unfälle drohen vor allem bei plötzlichem Wetterwechsel, wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn fällt. Besonders gefährlich ist Regen aufgrund der schnell sinkenden Temperaturen in den Abendstunden.

In Deutschland gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen ohne Bergpiktogramm haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. Die Faustregel von "Oktober bis Ostern", dient als Orientierungshilfe.

Richtige Verhaltensweise bei Glatteis

Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und Abstand zum Vordermann halten. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden. Fahrassistenzsysteme wie ESP oder ABS sind bei spiegelglatter Fahrbahn wirkungslos. Deshalb erhöht dosiertes Bremsen die Sicherheit erheblich. Tritt Glatteis überraschend auf, so empfiehlt der ACE eine kurze Pause einzulegen, um sich auf die veränderten Witterungsbedingungen einzustellen.

Haftung bei Unfällen

Nicht immer liegt die Schuld an einem Unfall bei dem Autofahrenden. Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim Überholen ins Schleudern geriet. Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der Schadensregulierung mit beteiligen.

Quelle: ACE Auto Club Europa (ots)


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte rinde in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige