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Akkulicht und Spikes: Radregeln, die jeder kennen sollte

Archivmeldung vom 28.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Konstanze Boden / pixelio.de
Bild: Konstanze Boden / pixelio.de

Dunkelheit in der Rushhour und rutschige Radwege: Der Winter stellt Radfahrer vor besondere Herausforderungen. Doch in vielen Fällen können Pendler vor allem in Großstädten und Ballungsräumen auch in der kalten Jahreszeit gut mit dem Fahrrad vorwärtskommen. Der ADAC hat die wichtigsten Regeln zusammengestellt, die alle Verkehrsteilnehmer - ob im Auto oder auf dem Rad unterwegs - wissen sollten.

Radwege gehören meist nicht zu den ersten Wegen, die morgens von Schnee und Eis befreit werden. Bei benutzungspflichtigen Radwegen dürfen Radfahrer daher auf die Fahrbahn ausweichen, wenn ein Befahren des Radwegs wegen winterlicher Straßenverhältnisse unzumutbar ist. Autofahrer sollten Radfahrer immer nur mit angepasster Geschwindigkeit und besonders großem Abstand überholen, da alle Verkehrsteilnehmer im Winter leichter ins Rutschen geraten können.

Für alle Verkehrsteilnehmer ist in der dunklen Jahreszeit Sichtbarkeit wichtig. Für Fahrräder sind daher ein Frontstrahler und eine Rückleuchte vorgeschrieben. Erlaubt sind neben festverbauten Leuchten auch batteriebetriebene Sets zum Aufstecken - diese Sets müssen nur bei Dämmerung und Dunkelheit mitgeführt werden. Erlaubt sind außerdem Schlussleuchten mit Bremslichtfunktion, sofern diese Produkte der UNECE Norm 50 entsprechen.

Nicht zugelassen sind blinkende Fahrradscheinwerfer und Schlussleuchten. Lichter, die am Körper - zum Beispiel an der Jacke oder auf dem Helm - getragen werden, unterliegen zwar nicht den Ausrüstungsvorschriften. Dennoch rät der ADAC, auf blinkende Leuchten zu verzichten, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.

Für den Einsatz im Winter sind im Fachhandel Reifen mit größerer Profiltiefe und kleinen Spikes erhältlich, die das Fahren und Bremens auf Schnee und Eis erleichtern. Reifen mit Spikes sind für Radfahrer erlaubt, absolute Sicherheit vor einem Sturz bieten sie jedoch nicht. Etwas mehr Grip auf Schnee erhalten Radfahrer, die wenig Luft aus dem Reifen lassen - das gilt sowohl für herkömmliche Reifen als auch Modelle mit Spikes.

Quelle: ADAC (ots)

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