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Industriemeister Metall und Elektrotechnik: Eintragung in die Handwerksrolle und Weg in die Selbstständigkeit

Freigeschaltet am 29.08.2025 um 13:21 durch Sanjo Babić
Stephan Rodig (2025) Bild: Bildungsfabrik Coaching GmbH Fotograf: Bildungsfabrik Coaching GmbH
Stephan Rodig (2025) Bild: Bildungsfabrik Coaching GmbH Fotograf: Bildungsfabrik Coaching GmbH

Der Abschluss als Industriemeister Metall oder Industriemeister Elektrotechnik eröffnet nicht nur Karrierechancen in Industrieunternehmen, sondern kann auch der Schlüssel zur Selbstständigkeit im Handwerk sein. Über die Eintragung in die Handwerksrolle wird die Gründung eines eigenen Betriebs möglich, sodass zulassungspflichtige Handwerke offiziell und rechtssicher ausgeübt werden können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Eintragung in die Handwerksrolle funktioniert, worin sich Metall und Elektrotechnik unterscheiden und welche Rolle der TREI-Sachkundenachweis im Elektrohandwerk als separates, netzbetreiberbezogenes Verfahren spielt.

Bedeutung der Eintragung in die Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist das amtliche Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke. Wer dort für ein bestimmtes Gewerk eingetragen ist, darf dieses selbstständig betreiben. Grundlage der Eintragung ist ein Meisterabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Für Industriemeister bedeutet das: Wenn die Gleichwertigkeit festgestellt ist, steht dem Start in die Selbstständigkeit handwerksrechtlich nichts im Weg.

Industriemeister Metall: Eintragung und Start

Für Industriemeister Metall ist die Eintragung in die Handwerksrolle vergleichsweise unkompliziert. Die Handwerkskammern erkennen den Abschluss in der Praxis als gleichwertig zum Metallbauermeister an. Wer seinen Meisterabschluss gegenüber der zuständigen Handwerkskammer nachweist und die üblichen Formalitäten erfüllt, kann in der Regel zeitnah einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Das betrifft klassische Tätigkeitsfelder wie den Metallbau oder die Schlosserei ebenso wie angrenzende Bereiche. Zusätzliche Qualifikationen über den Meisterabschluss hinaus sind hierfür in der Regel nicht erforderlich, sofern das beantragte Tätigkeitsprofil dem Metallbauerhandwerk entspricht.

Industriemeister Elektrotechnik: Eintragung und TREI als separates Verfahren

Auch der Industriemeister Elektrotechnik gilt grundsätzlich als gleichwertig zum Elektrotechnikermeister und ermöglicht damit die Eintragung in die Handwerksrolle. Mit diesem Eintrag ist die selbstständige Ausübung des Elektrotechnikerhandwerks handwerksrechtlich möglich. Davon getrennt zu betrachten sind jedoch Arbeiten am öffentlichen Stromnetz. Für Netzanschlüsse und Installationen gegenüber dem Netzbetreiber ist zusätzlich der TREI-Sachkundenachweis erforderlich, der die technischen Regeln für die Errichtung von elektrischen Anlagen abdeckt und Grundlage für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers ist. Ohne TREI bleibt der Tätigkeitsumfang in diesem Bereich eingeschränkt; mit TREI können auch Netzanschlussarbeiten rechtssicher übernommen werden. Der TREI-Nachweis ist damit kein Bestandteil der Handwerksrolle, sondern ein separates, netzbetreiberbezogenes Verfahren.

Fazit

Beide Abschlüsse eröffnen den Zugang zur Handwerksrolle und damit den Weg in die Selbstständigkeit. Im Metallbereich gelingt der Start erfahrungsgemäß besonders unkompliziert, weil der Industriemeisterabschluss als gleichwertig anerkannt wird und über den Meisternachweis hinaus in der Regel keine zusätzlichen Qualifikationen verlangt werden. In der Elektrotechnik ist die Eintragung ebenfalls möglich; wer darüber hinaus Arbeiten am öffentlichen Netz anbieten möchte, ergänzt die handwerksrechtliche Eintragung um den TREI-Sachkundenachweis und die Eintragung beim Netzbetreiber. So bleibt die Handwerksrolle die Basis der Selbstständigkeit, während der TREI die Voraussetzung für ein erweitertes Leistungsangebot im Elektrohandwerk schafft.

Quelle: Bildungsfabrik Coaching GmbH (ots)

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