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Verletzungsgefahr bei Auslösen des Airbags

Archivmeldung vom 26.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Quelle: Dekra AG
Quelle: Dekra AG

Die Sachverständigen von DEKRA haben vor einer allzu lässigen Sitzhaltung im Auto gewarnt. Wer bei der Fahrt beispielsweise die Füße auf das Armaturenbrett stellt, muss bei einem Unfall mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen rechnen.

In dieser Sitzposition reißt der Airbag beim Öffnen die Beine des Betroffenen innerhalb weniger Sekundenbruchteile nach hinten, gleichzeitig rutscht der Oberkörper unter dem Sicherheitsgurt durch, so dass auch der Gurt den Aufprall nicht mildern kann.

Schwerste Verletzungen können sich Beifahrer auch dann zuziehen, wenn sie beim Auslösen des Airbags den Oberkörper nach vorn gebeugt sind und sich mit dem Kopf in der Nähe des Armaturenbretts befinden. Bei dieser "out-of-position"-Haltung wird der Kopf des Beifahrers in der Entfaltungsphase des Luftkissens wie von einem Hammer getroffen und nach hinten gerissen. Die Unfallexperten erinnern daran, dass Pkw-Insassen bei einem Aufprall nur dann den vollen Schutz von Airbags und Sicherheitsgurt genießen, wenn sie sich in der normalen, aufrechten Sitzposition befinden. In anderen Sitzhaltungen - verdreht, nach vorn gebeugt oder mit hochgestellten Füßen - besteht die dagegen eine zusätzliche Verletzungsgefahr.

Ein effektiver Unfallschutz setzt voraus, dass der Sicherheitsgurt auch in Fahrzeugen mit Airbag immer angelegt wird, da sich beide Systeme ergänzen, betont DEKRA. Außerdem muss der Sicherheitsgurt eng am Körper anliegen und die Kopfstütze richtig eingestellt sein. Ihre Oberkante sollte etwa in Scheitelhöhe der Person abschließen. Auf den Rücksitzen ist darauf zu achten, dass sich der Gurt im Laufe einer längeren Fahrt nicht lockert und immer eng am Körper anliegt.Kinder dürfen grundsätzlich nur mit altersgemäßen Kindersitzen mitgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung DEKRA

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