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Bundessozialgericht eröffnet elektronischen Rechtsverkehr

Archivmeldung vom 22.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Seit Anfang Januar 2007 ist es möglich, Schriftsätze an das Bundessozialgericht rechtswirksam auch in Form elektronischer Dokumente einzureichen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung trat am 22. Dezember 2006 in Kraft. Für die gesicherte Übermittlung von Dokumenten an den neu eingerichteten elektronischen Gerichtsbriefkasten des Bundessozialgerichts ist die Zugangs- und Übertragungssoftware "EGVP" erforderlich, die zugleich den elektronischen Zugang zu zahlreichen weiteren Gerichten von Bund und Ländern eröffnet.

Diese Software kann lizenzkostenfrei über die ebenfalls seit Jahresbeginn neu gestaltete Internetseite des Bundessozialgerichts (www.bundessozialgericht.de, dort unter der Rubrik Service) oder über www.egvp.de heruntergeladen werden. Auf diesen Seiten sind auch nähere Informationen zum Verfahren und zu den technischen Voraussetzungen einer Nutzung des elektronischen Gerichtsbriefkastens beschrieben. Vor der Übermittlung des ersten Dokuments an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) muss eine einmalige Anmeldung erfolgen. Außerdem wird für die Übermittlung von Dokumenten, die bislang in Papierform handschriftlich zu unterzeichnen waren, eine Signaturkarte samt Lesegerät zur Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigt. Mit Hilfe dieser Vorkehrungen wird die Authentizität des Absenders und die Integrität der übermittelten elektronischen Dokumente gewährleistet; eine einfache E-Mail ist aus diesen Gründen nicht zugelassen.

Mit der Einrichtung des EGVP am Bundessozialgericht können elektronische Dokumente schnell, kostengünstig und vor allem sicher zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht ausgetauscht werden. Wer die elektronische Übermittlung nutzt, spart nicht nur Portokosten, sondern ist auch von der Verpflichtung befreit, die erforderliche Zahl von Abschriften für die übrigen Verfahrens­beteiligten anzufertigen und beizufügen. Dies macht eine Nutzung des EGVP besonders für Rechtsanwälte und für Behörden interessant, die häufiger mit dem Bundessozialgericht oder mit anderen beteiligten Gerichten kommunizieren. Die Eröffnung des elektronischen Gerichtspostfachs stellt zugleich den ersten Schritt in Richtung elektronischer Rechtsverkehr dar, der langfristig die Einrichtung komplett elektronisch geführter Gerichtsakten mit elektronischer Vorgangsbearbeitung zum Ziel hat.

Quelle: Pressemitteilung Bundessozialgericht

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