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Sonderregeln für S-Pedelecs kennen und beachten: Das E-Bike mit dem Speed-Faktor

Archivmeldung vom 27.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: ACE Auto Club Europa e.V. Fotograf: ACE Auto Club Europa e.V.
Bild: ACE Auto Club Europa e.V. Fotograf: ACE Auto Club Europa e.V.

Schnelle E-Bikes ähneln konventionellen Pedelecs - abgesehen von einigen prägnanten Merkmalen wie einem Rückspiegel, gelben Seitenrückstrahlern, einem beleuchteten Versicherungskennzeichen und einer kugelförmigen Ausformung am Bremshebelende. Und auch rechtlich gibt es wesentliche Unterschiede.

Wer sich beim elektrischen Radeln für mehr Geschwindigkeit entscheidet, muss einiges beachten. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über Sonderregeln für S-Pedelecs.

Anders als Pedelecs, die zur Fahrunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h einen Elektromotor besitzen, sind schnellere S-Pedelecs Fahrrädern rechtlich nicht gleichgestellt. Zwar gleicht die Funktionsweise der eines normalen Pedelecs: So muss auch beim S-Pedelec in die Pedale getreten werden, doch schaltet die elektrische Unterstützung erst bei schnellen 45 km/h ab. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit sind S-Pedelecs den Kleinkrafträdern zugeordnet, was zusätzliche Verpflichtungen bedeutet:

Allgemeine Sonderregeln

Wer sich für ein S-Pedelec entscheidet, benötigt eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM. Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 16 Jahren, in einigen Bundesländern bei 15 Jahren. Für das Fahrzeug sind außerdem eine Haftpflichtversicherung und ein fest angebrachtes Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Ein geeigneter Schutzhelm für die Fahrt mit dem S-Pedelec ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls vorgeschrieben aber nicht näher definiert. ACE-Tipp: Schutzhelme nach der niederländischen Norm NTA 8776 wurden extra für S-Pedelecs entwickelt und sind von zahlreichen Herstellern auch in Deutschland erhältlich.

Reifen

Die Reifen von S-Pedelecs müssen eine Mindestprofiltiefe von 1 mm haben, während für konventionelle Pedelecs ebenso wie für Fahrräder keinerlei Mindestprofiltiefe vorgeschrieben ist. Zudem ist für die Reifen eine ECE-R75-Zulassung Pflicht. ACE-Hinweis: Achtung beim Selberschrauben: nur für S-Pedelecs zugelassene Teile verwenden!

Radwege

Radwege sind für S-Pedelecs, anders als für konventionelle Pedelecs, in der Regel tabu. Einzige Ausnahme: Ein spezielles Verkehrszusatzzeichen mit den Worten "S-Pedelec frei" ist angebracht. Achtung: Dieses Verkehrsschild ist nicht zu verwechseln mit dem Zeichen "E-Bikes frei", das ein Piktogramm eines "E-Bikes" zeigt. Hier sind nach StVO Kleinkrafträder gemeint, die komplett ohne Muskelkraft bis zu 25 km/h schnell fahren.

Quelle: ACE Auto Club Europa e.V. (ots)

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