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Räumdienst auf keinen Fall überholen

Archivmeldung vom 28.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Schneepflug auf der Bundesstraße 26 in Griesheim
Schneepflug auf der Bundesstraße 26 in Griesheim

Foto: Heidas
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Manche Autofahrer reagieren verunsichert bei der Begegnung mit einem Schneepflug. "Auf keinen Fall das Streufahrzeug überholen", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. "Denn vor dem Räumdienst kann die schneebedeckte und möglicherweise vereiste Straße gefährlich glatt sein." Auch wer zu dicht hinter einem Schneepflug fährt, setzt sein Fahrzeug einer Mixtur aus aufgewirbeltem Splitt, Salz- und Eispartikeln aus. Dieses aggressive Gemisch beschädigt nicht nur den Lack, es verschmiert auch die Windschutzscheibe. Die Folge: Blindflug durch Sichtbehinderung.

Besondere Vorsicht ist bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen mit überbreitem Schneeschild geboten. Autofahrer sollten behutsam die Geschwindigkeit drosseln und möglichst weit rechts fahren, um eine Kollision zu vermeiden - wenn nötig, sogar anhalten. Gerade bei Dunkelheit lassen sich die Dimensionen der großen Schaufel schlecht abschätzen. "Auf keinen Fall in Panik geraten und durch abruptes Bremsen gefährliche Ausweichmanöver riskieren. Das kann schnell zum Crash führen", betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge mit relativ geringer Geschwindigkeit auf zwei oder drei Fahrspuren im versetzten Verband. Haben diese Schneeketten aufgezogen, dürfen sie die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Hier gilt: runter vom Gas, vorsichtig heranfahren und Warnblinker setzen. Wer die geräumte Spur verlässt - etwa bei Auf- und Abfahrten - muss damit rechnen, dass die Fahrbahn dort noch nicht frei ist.

Übrigens: "Nach der Straßenverkehrsordnung genießen Räumfahrzeuge, die mit einer rot-weißen Markierung und einem gelben Blinklicht ausgestattet sein müssen, Sonderrechte - auch wenn sie auf der linken Autobahnspur fahren. Bei einer Kollision trifft in der Regel den Autofahrer die Schuld", sagt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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