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Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten werden berücksichtigt

Archivmeldung vom 27.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund

Verschiedene Medien berichten aktuell über eine Nichtberücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie berufen sich dabei auf den Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes.

Hierzu teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund Folgendes mit: "Sämtliche Fälle, bei denen ein Kinderzuschlag beim Bezug von Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt worden war, werden von der Rentenversicherung von Amts wegen aufgegriffen und ggf. neu berechnet. Gleichzeitig werden Nachzahlungen für die Vergangenheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geleistet. Bis Mitte Juli wurden bereits 99 Prozent der Fälle erledigt. Dabei kam es in rund 3.800 Fällen zu einer Neuberechnung.

Für die Zukunft sind - worauf das Bundesversicherungsamt zu Recht hinweist - die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Verfahrens von der Deutschen Rentenversicherung Bund umgesetzt worden."

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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