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Bundespolizei warnt vor Umfahren von geschlossenen Halbschranken

Archivmeldung vom 25.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

In den letzten Tagen kam es im S-Bahnbereich zu zwei glimpflich ausgegangen Zusammenstößen zwischen je einem Pkw und einer S-Bahn. Grund für die Kollision war jeweils das "Umfahren der bereits geschlossenen Halbschranken an einem Bahnübergang"!

Wie die PI Ebersberg mitteilte kam es am 23. November am Bahnübergang Grafing zu einem Zusammenstoß zwischen einer S-Bahn und dem Pkw einer 72-jährigen Autofahrerin. Die Frau umfuhr die Halbschranke und fuhr in den Gleisbereich ein, wo sie mit der herannahenden S-Bahn kollidierte. Ähnliches ereignete sich laut PP München heute Nacht (25. November) an einem Bahnübergang in Neubiberg. Auch hier wurde die geschlossene Halbschranke missachtet.

Die Bundespolizei warnt eindringlich davor Bahnübergänge zu überqueren oder zu betreten, wenn sich die Schranken bereits geschlossen haben. Der Zug hat keine Möglichkeit, einem möglichen Hindernis auf dem Bahnübergang auszuweichen. Außerdem benötigt der Zug auf Grund seiner großen Masse für eine Bremsung einen deutlich längeren Bremsweg, als dies bei einem Straßenfahrzeug der Fall ist. So wird der Zugführer, selbst wenn er eine Gefahr auf dem Bahnübergang erkennt, in der Regel zwar noch schnellbremsen, meist jedoch nicht mehr rechtzeitig vor dem Hindernis anhalten können.

Hinweis: Halbschranken sperren die Zufahrt zum Bahnübergang und ermöglichen dadurch jederzeit das Räumen (Verlassen) des Gefahrenbereiches, so dass niemand zwischen den Schrankenbäumen eingeschlossen werden kann.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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